Bildung und Teilhabe beantragen in Neubrandenburg: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Mecklenburg-Vorpommern.
Zuständige Stelle
Für diese Leistung ist ein überregionaler Träger zuständig — die nächstgelegene Stelle für Neubrandenburg kann in einer Nachbarstadt liegen (Adresse siehe Karte).
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Bürgerservice am Friedrich-Engels-Ring 53, 17033 Neubrandenburg
Friedrich-Engels-Ring 53, 17033 Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt
+49 395 57087-3700
buergerbuero-nb@lk-seenplatte.de
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Bürgerservice in der Adolf-Pompe-Straße 23, 17109 Demmin, Hansestadt
Adolf-Pompe-Straße 23, 17109 Demmin, Hansestadt
+49 395 57087-3700
buergerbuero-dm@lk-seenplatte.de
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Bürgerservice in der Woldegker Chaussee 35, 17235 Neustrelitz, Residenzstadt
Woldegker Chaussee 35, 17235 Neustrelitz, Residenzstadt
+49 395 57087-3700
buergerbuero-ntz@lk-seenplatte.de
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Bürgerservice Zum Amtsbrink 2, 17192 Waren (Müritz)
Zum Amtsbrink 2, 17192 Waren (Müritz)
+49 395 57087-3700
buergerbuero-wrn@lk-seenplatte.de
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Kostenlose Rechner & ToolsBenötigte Unterlagen
• Nachweis der Bedürftigkeit, zum Beispiel durch Bescheid über: • Bürgergeld • Sozialhilfeleistungen • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz • Kinderzuschlag • Wohngeld • gegebenenfalls Angabe der Kindergeldnummer • gegebenenfalls Rechnungen, Quittungen und sonstige Nachweise • soweit notwendig, Bescheinigungen der Schule Die zuständige Stelle informiert Sie über weitere eventuell erforderliche Unterlagen. In der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II/Bürgergeld) wird im Wesentlichen auf eine gesonderte Beantragung der Bildungs- und Teilhabeleistungen verzichtet. Alle Leistungen des Bildungspakets gelten durch den Haupt- oder Weiterbewilligungsantrag auf Bürgergeld als gleichzeitig (stillschweigend) mitbeantragt. Lediglich für mehrtägige Klassenfahrten ist weiterhin ein gesonderter Antrag notwendig. Hierdurch wird sichergestellt, dass die Leistung auch rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung erbracht werden kann, selbst wenn der Bedarf erst später im Laufe des Bewilligungszeitraums konkretisiert wird.
Voraussetzungen
Einen Rechtsanspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen haben grundsätzlich Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, wenn sie beziehungsweise ihre Eltern zum Zeitpunkt des Antrags eine der folgenden Sozialleistungen erhalten: • Sozialhilfe oder • Bürgergeld oder • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder • Wohngeld oder • Kinderzuschlag. Altersgrenze für Bedarfe der Bildung: Vollendung des 25. Lebensjahres, diese gilt nur für Schülerinnen und Schüler im Rechtskreis des SGB II/Bürgergeldes Altersobergrenze für Leistungen der Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (Angebote aus Kultur, Sport und Freizeit): Vollendung des 18. Lebensjahres
So läuft es ab
Die Bildungs- und Teilhabeleistungen müssen gesondert beantragt werden. Dies gilt nicht für den persönlichen Schulbedarf bei SGB II- und SGB XII- Leistungsbeziehenden. Anträge sind für jedes Kind gesondert erforderlich. Trägerschaft wie auch Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes liegen in M-V vollständig in alleiniger Verantwortung der Landkreise und kreisfreien Städte. Anträge stellen Sie bitte bei der für Sie zuständigen Behörde oder wenden sich für eine Beratung und Antragstellung an den Bürgerservice/ das Bürgeramt Ihres Wohnortes. Antragsformulare und weitere Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket finden Sie außerdem im Internet auf den Seiten der Landkreise und kreisfreien Städte und direkt bei den zuständigen Stellen. Sollten sich Ihre persönlichen Verhältnisse ändern, sollten Sie dies unverzüglich der zuständigen Stelle mitteilen. Das betrifft insbesondere • das Einkommen (zum Beispiel Art und Höhe) • den Familienstand • die Bankverbindung • den Wohnsitz.
Gut zu wissen
Die Leistungen für Bildung und Teilhabe sollen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus Familien mit geringem Einkommen den Zugang zu gesellschaftlicher Teilhabe und Bildung erleichtern. Als Eltern beziehungsweise berechtigte Person haben Sie die Möglichkeit, hierfür vom Staat eine finanzielle Unterstützung zu beantragen. Diese betrifft folgende Bereiche: Bis maximal zum 18. Lebensjahr: • Die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft, zum Beispiel im Sportverein oder in der Musikschule, wird mit monatlich bis zu EUR 15,00 gefördert. Bis maximal zum 25. Lebensjahr: • Die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf wird im Jahr 2024 mit EUR 195,00 jährlich (EUR 130,00 für das erste, EUR 65,00 für das zweite Schulhalbjahr) gefördert. • Für eine schulische Angebote ergänzende angemessene Lernförderung werden Kosten übernommen, soweit sie erforderlich ist, um die nach schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten Lernziele zu erreichen. • Für eintägige Ausflüge von Schulen, Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden die Kosten in tatsächlicher Höhe erstattet. • Für mehrtägige Ausflüge von Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege sowie für Klassenfahrten im Rahmen schulrechtlicher Bestimmungen werden die Kosten in tatsächlicher Höhe übernommen. • Bei Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung werden die entstehenden Aufwendungen berücksichtigt für Schülerinnen und Schüler (falls in schulischer Verantwortung) sowie von Kindern …
Häufige Fragen
Wo kann ich „Bildung und Teilhabe beantragen“ in Neubrandenburg erledigen?
Welche Leistungen umfasst das Bildungs- und Teilhabepaket?
Wer hat Anspruch auf Bildung und Teilhabe?
Bis zu welchem Alter gibt es die Leistungen?
Weitere Behördengänge in Neubrandenburg:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Bildung und Teilhabe beantragen (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.