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Wohnsitz abmelden in Neuss: Gebühren, Unterlagen & Termin

Wohnsitz abmelden erledigen Sie in Neuss bei: Außenstelle Norf · Neuss. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 09.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Neuss

Außenstelle Norf · Neuss

Vellbrüggener Str. 29 - 31, 41469 Neuss

Mo 14:00-16:00 · Di, Mi, Fr 08:30-12:30 · Do 14:00-18:00 (lt. OpenStreetMap)

02131 90-3232

buergeramt@stadt.neuss.de

Außenstelle Norf · Neuss

Vellbrüggener Str. 29 - 31, 41469 Neuss

Mo 14:00-16:00 · Di, Mi, Fr 08:30-12:30 · Do 14:00-18:00 (lt. OpenStreetMap)

02131 90-3232

buergeramt@stadt.neuss.de

Bürgerservice · Neuss

Markt 2, 41460 Neuss

Mo-Mi 08:00-16:00 · Do 08:00-18:00 · Fr 08:00-12:30 (lt. OpenStreetMap)

02131 90-3232

buergeramt@stadt.neuss.de

Benötigte Unterlagen

Es werden folgende Unterlagen benötigt: • Ausweisdokumente aller abzumeldenden Personen

Voraussetzungen

Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: • endgültiger Auszug aus der Hauptwohnung, ohne im Inland eine neue Hauptwohnung zu beziehen oder • endgültige Aufgabe der Nebenwohnung. Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen. Auszug aus einer in Neuss gemeldeten Wohnung ohne Neubezug einer Wohnung im Bundesgebiet.

So läuft es ab

Das Verfahren läuft folgendermaßen ab: Persönlich: • sprechen Sie persönlich in der zuständigen Behörde vor und • legen Sie die Ausweisdokumente vor. Schriftlich: • reichen Sie das Abmeldeformular ein oder erklären Sie den Auszug formlos schriftlich, • fügen Sie beglaubigte Kopien der Ausweisdokumente aller abzumeldenden Personen bei. Die Abmeldung kann persönlich vor Ort oder online erfolgen. Die Beantragung vor Ort ist ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.Vereinbaren Sie hier einen Termin. Eine telefonische Abmeldung ist nicht möglich.

Bearbeitungsdauer

Bei persönlicher Vorsprache sofort. Über den Postweg in der Regel eine Woche.

Gut zu wissen

Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden. Wichtigste Fälle sind die Abmeldung einer Nebenwohnung oder der Wegzug ins Ausland. Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden. Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Bundesgebiet bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug abzumelden. Eine Abmeldepflicht besteht somit bei Personen, • die ins Ausland verziehen oder • ihre Wohnung (alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung) aufgeben, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen. Der Auszug braucht vom Wohnungsgeber nicht bestätigt zu werden. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich. Das Melderegister wird in diesem Fall erst zum Datum des Auszugs fortgeschrieben. Wird eine Nebenwohnung aufgegeben, ist diese bei der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes oder bei der Meldebehörde des Nebenwohnsitzes abzumelden. Hinweis: Die Beantragung können Sie direkt online vornehmen. Sie können die Dienstleistung nach vorheriger Terminvereinbarung auch an allen drei Standorten des Bürgeramtes wahrnehmen. zur Online-Terminvergabe

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Häufige Fragen

Wo kann ich „Wohnsitz abmelden“ in Neuss erledigen?
Zuständig ist: Außenstelle Norf · Neuss, Vellbrüggener Str. 29 - 31, 41469 Neuss. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Wohnsitz abmelden“ in Neuss online?
Für Neuss ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Muss ich mich bei einem Umzug innerhalb Deutschlands abmelden?
Nein. Eine Abmeldung ist nach § 17 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG) nur erforderlich, wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung im Inland beziehen — typischerweise beim Wegzug ins Ausland oder bei Aufgabe einer Zweit- oder Nebenwohnung. Beim Umzug innerhalb Deutschlands genügt die Anmeldung bei der Meldebehörde des neuen Wohnorts.
Welche Frist gilt für die Abmeldung des Wohnsitzes?
Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abmelden; möglich ist die Abmeldung frühestens eine Woche vor dem Auszug (§ 17 Abs. 2 BMG). Das Melderegister wird dabei immer zum tatsächlichen Auszugsdatum fortgeschrieben — nicht zum Datum Ihrer Abmeldung.
Muss ich mich abmelden, wenn ich ins Ausland ziehe?
Ja. Der Wegzug ins Ausland ist der Hauptfall der Abmeldepflicht: Sie ziehen aus Ihrer Wohnung aus, ohne eine neue Wohnung im Inland zu beziehen (§ 17 Abs. 2 BMG). Melden Sie sich dafür innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde Ihres bisherigen Wohnorts ab.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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