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Wohnsitz anmelden / ummelden in Neustrelitz: Gebühren, Unterlagen & Termin

Wohnsitz anmelden / ummelden erledigen Sie in Neustrelitz bei: Residenzstadt Neustrelitz.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Mecklenburg-Vorpommern.

Zuständige Stelle in Neustrelitz

Residenzstadt Neustrelitz

Markt 1, 17235 Neustrelitz, Residenzstadt

Di 09:00-12:00,13:00-17:30 (lt. OpenStreetMap)

03981 4534-0

Benötigte Unterlagen

• mindestens ein Identitätsnachweis: • Personalausweis • vorläufiger Personalausweis • Ersatz-Personalausweis • anerkannter und gültiger Pass • anerkanntes und gültiges Passersatzpapier • bei Bezug eines Mietobjekts: Wohnungsgeberbestätigung oder entsprechendes Zuordnungsmerkmal • bei Bezug von Wohneigentum: notariell beurkundeter Kaufvertrag oder Grundbuchauszug • bei betreuten Personen: schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis • bei Vertretung durch eine andere Person: gegebenenfalls schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person • bei Zuzug aus dem Ausland: letzte Wohnanschrift in Deutschland • bei Ehegatten, Lebenspartner und Familienangehörige mit denselben Zuzugsdaten: Zuzugsdatum sowie frühere und derzeitige Wohnungen. • Die zuständige Stelle kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel: Heiratsurkunde, Geburtsurkunde).

Formulare & Anträge (amtlich)

Direkt zu den offiziellen Formularen für Neustrelitz — immer die aktuelle amtliche Fassung, kein veralteter Zwischenstand:

Voraussetzungen

• Sie haben neben Ihrer Hauptwohnung eine weitere Wohnung im Inland bezogen. Für den Online-Dienst gelten folgende Voraussetzungen: • Sie sind volljährig. • Sie sind nicht verheiratet und haben keine eingetragene Lebenspartnerschaft. • Sie beziehen Ihre neue Wohnung ohne minderjährige Kinder. • Sie haben einen gültigen Personalausweis oder eine gültige eID-Karte mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und persönlicher Identifikationsnummer (PIN). • Sie haben ein NFC-fähiges Smartphone oder ein USB-Kartenlesegerät. • Sie haben die Ausweis-App2 auf Ihrem Smartphone installiert. • Sie haben ein M-V Nutzerkonto.

So läuft es ab

Sie erscheinen persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde oder lassen sich durch eine Person gegebenenfalls mit Vollmacht vertreten: • Sie bestätigen durch Unterschrift die Richtigkeit der von der Meldebehörde bei der bisher zuständigen Meldebehörde angefragten persönlichen Daten. • Sie legen alle erforderlichen Unterlagen vor. • Abschließend erhalten Sie von der Meldebehörde eine amtliche Meldebestätigung über die Anmeldung Ihrer neuen Nebenwohnung. Bei elektronischer Wohnsitzanmeldung: • Sie rufen den Online-Dienst auf. • Sie melden sich mit Ihrem Nutzerkonto im Online-Dienst an. • Sie geben alle erforderlichen Daten online ein und senden das Formular online ab. • Sie erhalten einen Code per Post an die Anschrift Ihrer neuen Nebenwohnung. • Sie bestätigen den Einzug in Ihre neue Nebenwohnung durch Eingabe des Codes im Online-Dienst.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt wenige Minuten.

Gut zu wissen

Wenn Sie neben Ihrer Hauptwohnung eine weitere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie diese innerhalb von 2 Wochen nach Einzug als Nebenwohnung bei Ihrer zuständigen Meldebehörde anmelden. Sie müssen zur Anmeldung Ihrer neuen Nebenwohnung persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde vorbeikommen oder eine von Ihnen bevollmächtige Person. Sie können Ihre neue Wohnung unter bestimmten Voraussetzungen auch online anmelden.

Interaktive Umzugs-Checkliste: alle Behördengänge

Fortschritt

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Häufige Fragen

Wo kann ich „Wohnsitz anmelden / ummelden“ in Neustrelitz erledigen?
Zuständig ist: Residenzstadt Neustrelitz, Markt 1, 17235 Neustrelitz, Residenzstadt. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Was passiert, wenn ich die Meldefrist verpasse?
Die verspätete Anmeldung ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. In der Praxis reagieren viele Ämter bei kurzer Überschreitung kulant — verlassen sollten Sie sich darauf nicht.
Was ist die Wohnungsgeberbestätigung?
Eine Bescheinigung des Vermieters bzw. Eigentümers über Ihren Einzug (§ 19 BMG). Ohne sie kann das Amt die Anmeldung nicht abschließen — das Formular stellen viele Städte zum Download bereit.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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