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Fischereischein beantragen in Neuwied: Gebühren, Unterlagen & Termin

Fischereischein beantragen erledigen Sie in Neuwied bei: Stadtverwaltung Neuwied - Ordnungsamt - Bürgerbüro — Gebühr laut amtlicher Angabe: 25,00 € / 20,50 € / 8,40 €.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Rheinland-Pfalz.

Zuständige Stelle in Neuwied

Stadtverwaltung Neuwied - Ordnungsamt - Bürgerbüro

Engerser Landstraße 17, 56564 Neuwied

+49 2631 802-777

buergerbuero@neuwied.de

Gebühren (amtlich)

Für die Ausstellung eines lebenslangen Fischereischeins fällt eine Gebühr in Höhe von 25 Euro (ermäßigt: 20,50 Euro) an. Zusätzlich ist regelmäßig eine Fischereiabgabe zu zahlen. Dabei gibt es folgende Optionen: • Abgabe für 1 Jahr: 8,40 Euro (ermäßigt: 7 Euro) • Abgabe für 5 Jahre: 30 Euro (ermäßigt: 25 Euro) Achtung: Jugendliche zahlen eine Fischereiabgabe in Höhe von 3,60 Euro. Neben dem lebenslangen Fischereischein gibt es außerdem folgende Möglichkeiten: • Sonderfischereischein: 6,20 Euro • Gästefischereischein: 4 Euro • Besucherfischereischein: 6,20 Euro Hinweis zur Ermäßigung: Erfolgt bei Vorlage eines Nachweises für Schülerinnen und Schüler, Auszubildende, Studierende, Ableistende eines Jugendfreiwilligendienstes, Menschen mit Behinderungen, Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem Zweiten, Dritten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch oder dem Asylbewerberleistungsgesetz.

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Benötigte Unterlagen

• Prüfungszeugnis einer bestandenen staatlichen Fischerprüfung oder Nachweis einer Prüfung als Berufsfischer inklusive eines Nachweises über mindestens acht Stunden praktische Einweisung • Passbild • Ausweisdokument

Voraussetzungen

Wenn Sie die Fischerei ausüben wollen, brauchen Sie einen Fischereischein. Diesen müssen Sie beantragen. Für das Angeln benötigen Sie zusätzlich einen Fischereierlaubnisschein des Fischereiberechtigten oder Fischereipächters des jeweiligen Gewässers.

So läuft es ab

Sie müssen einen Antrag stellen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Stelle.

Gut zu wissen

Fischereischein beantragen

Wie stehen die Gebühren in Neuwied im Vergleich?

Neuwied25,00 € / 20,50 € / 8,40 € / 7,00 €
Rheinland-Pfalz2,60 € – 55,00 €
Deutschland (8.737 Städte)1,00 € – 335,00 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Fischereischein beantragen“ in Neuwied?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Für die Ausstellung eines lebenslangen Fischereischeins fällt eine Gebühr in Höhe von 25 Euro (ermäßigt: 20,50 Euro) an. Zusätzlich ist regelmäßig eine Fischereiabgabe zu zahlen. Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Fischereischein beantragen“ in Neuwied erledigen?
Zuständig ist: Stadtverwaltung Neuwied - Ordnungsamt - Bürgerbüro, Engerser Landstraße 17, 56564 Neuwied. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Brauche ich für den Fischereischein eine Fischerprüfung?
In der Regel ja: Die erstmalige Erteilung setzt üblicherweise eine bestandene Fischerprüfung (Anglerprüfung) voraus – in Bayern etwa müssen Antragsteller die Fischerprüfung im Regelfall abgelegt haben, in Berlin gilt das für den Fischereischein A. Ausnahmen sind landesrechtlich unterschiedlich geregelt: In Berlin gibt es beispielsweise einen Jugendfischereischein für 12- bis 17-Jährige ohne Prüfung.
Welche Behörde stellt den Fischereischein aus?
Das ist landesabhängig: In Bayern stellt die örtlich zuständige Wohnortgemeinde den Fischereischein aus, in Berlin ist das Fischereiamt zuständig. Die zuständige Stelle für Ihren Wohnort finden Sie auf der jeweiligen Stadtseite dieses Portals.
Reicht der Fischereischein zum Angeln aus?
Der Fischereischein ist die persönliche Grundvoraussetzung. Für das Angeln an einem konkreten Gewässer brauchen Sie in der Regel zusätzlich eine Gewässererlaubnis – in Berlin etwa ist neben dem gültigen Fischereischein eine Angelkarte für das jeweilige Gewässer mitzuführen. Was genau gilt, ist landesrechtlich geregelt.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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