Personalausweis verloren: Verlust melden in Nienburg/Weser: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Niedersachsen.
Zuständige Stelle in Nienburg/Weser
Stadtkontor · Nienburg/Weser
Kirchplatz 4, 31582 Nienburg (Weser)
"Online Terminvergabe!" (lt. OpenStreetMap)
05021 87-555
stadtkontor@nienburg.de
Kosten & Leistungshöhe (amtlich)
Für die Verlustmeldung fallen keine Gebühren an. Es entstehen keine Kosten durch die Verlust- oder Diebstahlmeldung für Sie.
Gut vorbereitet zum Amt
Gebühren vorab berechnen, Fristen prüfen, Checklisten abhaken: Unsere kostenlosen Behörden-Tools sparen Ihnen den zweiten Termin.
Kostenlose Rechner & ToolsBenötigte Unterlagen
Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
Voraussetzungen
Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen, wenn Sie in Deutschland mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und kein gültiges Passdokument, Reisepass oder vorläufiger Reisepass, besitzen. Den Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie unverzüglich einem Bürgeramt oder bei der Polizei melden. Wenn Sie dies nicht machen, handeln Sie ordnungswidrig. Nach Ihrer Meldung in einem Bürgeramt wird die Polizei über den Verlust automatisch ebenfalls in Kenntnis gesetzt. Bei der Meldung im Bürgeramt können Sie gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen. Sofern Sie einen gültigen Reisepass besitzen, müssen Sie keinen neuen Personalausweis beantragen. Melden Sie den Verlust zuerst bei der Polizei, müssen Sie für die Beantragung eines neuen Personalausweises zusätzlich eine Personalausweisbehörde aufsuchen. Wenn Sie den Verlust melden (Polizei oder Bürgeramt), wird automatisch auch die Online-Ausweisfunktion gesperrt. Das stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch der online-Ausweisfunktion sofort erkannt wird. Nach der Sperrung ist es nicht möglich, die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises zu nutzen. Sie können den Online-Ausweis auch selbst telefonisch sperren lassen. Die Sperrung der Unterschriftsfunktion können Sie ausschließlich bei dem Anbieter Ihres Signaturzertifikats veranlassen.. Allgemeine Informationen Sollte Ihnen Ihr Personalausweis gestohlen worden sein, ist die Vorgehensweise identisch.
So läuft es ab
Den Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie in der Regel persönlich melden. Die Sperrung Ihrer Online-Ausweisfunktion übernimmt in diesen Fällen die Personalausweisbehörde nach Eingang Ihrer Meldung. Verlust beim Bürgeramt melden: Vereinbaren Sie einen Termin beim Bürgeramt. Bitte informieren Sie sich über die regionalen Möglichkeiten. Ihre Online-Ausweisfunktion wird nach Eingang Ihrer Meldung umgehend gesperrt. Wenn Sie keinen zeitnahen Termin für die Verlustmeldung im Bürgeramt erhalten, melden Sie den Verlust schnellstmöglich bei einer Polizeidienststelle. Online-Ausweisfunktion über die Hotline selbst sperren lassen: Wählen Sie die Sperrhotline 116 116. Diese ist 7 Tage die Woche rund um die Uhr erreichbar. Geben Sie das Sperrkennwort, dass Sie mit dem PIN-Brief erhalten haben, über die Telefontasten ein, sobald Sie dazu aufgefordert werden. Ihr Online-Ausweis ist umgehend gesperrt.
Bearbeitungsdauer
Die Aufnahme der Verlustmeldung und die Aushändigung der Durchschrift an die betroffene Person dauert in der Regel wenige Minuten.
Fristen
Nicht angegeben Sofern Sie keinen Reisepass besitzen, müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen. Bei Bedarf kann zusätzlich ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden. Für einen neuen oder vorläufigen Personalausweis sind die entsprechenden Unterlagen, Fristen und Gebühren zu beachten. Wenn Sie einen zuvor als verloren gemeldeten Personalausweis wiederfinden, müssen Sie dies persönlich bei Ihrer Personalausweisbehörde melden. Mit Ihrer Meldung wird der Fahndungseintrag bei der Polizei gelöscht. Nach der Meldung können Sie den Personalausweis innerhalb Deutschlands bis zum Ende seiner regulären Gültigkeit weiter nutzen. Die Online-Ausweisfunktion bleibt zunächst gesperrt. Wenn Sie diese wieder aktivieren möchten, müssen Sie dies ebenfalls bei Ihrer Personalausweisbehörde beantragen. Die Meldung ist wichtig, um Missbrauch zu verhindern und sicherzustellen, dass Ihr Personalausweis wieder als gültig geführt wird.
Gut zu wissen
Verlust des eigenen Personalausweises melden
Was kostet der neue Ausweis? Gebühren-Rechner
Welches Dokument beantragen Sie?
Alter bei Antragstellung:
Extras:
Ihre Gebühr
46,00 €
| Position | Rechtsgrundlage | Betrag |
|---|---|---|
| Personalausweis (ab 24 Jahre) | § 1 Abs. 1 Nr. 2 PAuswGebV | 46,00 € |
Bundesrechtliche Gebühren nach PAuswGebV bzw. § 27 PassV (beide zuletzt geändert 30.01.2026, BGBl. 2026 I Nr. 31), Normtext abgerufen am 08.07.2026. Bei Bedürftigkeit kann die Behörde die Gebühr ermäßigen oder erlassen (§ 1 Abs. 6 PAuswGebV, § 28 PassV).
Häufige Fragen
Wo kann ich „Personalausweis verloren: Verlust melden“ in Nienburg/Weser erledigen?
Geht „Personalausweis verloren: Verlust melden“ in Nienburg/Weser online?
Muss ich den Verlust des Personalausweises melden?
Wie sperre ich die Online-Ausweisfunktion (eID)?
Was muss ich tun, wenn ich den Ausweis wiederfinde?
Weitere Behördengänge in Nienburg/Weser:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Personalausweis verloren: Verlust melden (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.