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Bewachungsgewerbe & § 34a-Erlaubnis in Obertshausen: Gebühren, Unterlagen & Termin

Bewachungsgewerbe & § 34a-Erlaubnis erledigen Sie in Obertshausen bei: Stadt Obertshausen - Rathaus Hausen - Fachbereich 3 - Bürger, Ordnung und Verkehr.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Hessen.

Zuständige Stelle

Für diese Leistung ist ein überregionaler Träger zuständig — die nächstgelegene Stelle für Obertshausen kann in einer Nachbarstadt liegen (Adresse siehe Karte).

Stadt Obertshausen - Rathaus Hausen - Fachbereich 3 - Bürger, Ordnung und Verkehr

Schubertstraße 11, 63179 Hausen

Mo-Fr 08:00-12:30, Mi 15:00-18:30 (lt. OpenStreetMap)

06104 703-0

info@obertshausen.de

Stadt Obertshausen - Rathaus Obertshausen - Fachbereich 3 - Bürger, Ordnung und Verkehr

Beethovenstraße 2, 63179 Obertshausen

Mo-Fr 08:00-12:30, Mi 15:00-18:30 (lt. OpenStreetMap)

06104 703-0

info@obertshausen.de

Gebühren (amtlich)

Es werden Gebühren in Höhe von EUR 330,00 - EUR 1.850 erhoben.

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Formulare & Anträge (amtlich)

Direkt zu den offiziellen Formularen für Obertshausen — immer die aktuelle amtliche Fassung, kein veralteter Zwischenstand:

Voraussetzungen

Wenn Sie gewerblich insbesondere eine der folgenden Tätigkeiten durchführen wollen, benötigen sie eine Bewachungserlaubnis: • Geld- und Werttransporte für Dritte im Sinne einer einfachen Botentätigkeit (kein Konten gebundener Transfer) • Personenschutz • Objektschutz Daneben müssen Sie Ihr Gewerbe anmelden.

Häufige Fragen

Was kostet „Bewachungsgewerbe & § 34a-Erlaubnis“ in Obertshausen?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Es werden Gebühren in Höhe von EUR 330,00 - EUR 1.850 erhoben.
Wo kann ich „Bewachungsgewerbe & § 34a-Erlaubnis“ in Obertshausen erledigen?
Zuständig ist: Stadt Obertshausen - Rathaus Hausen - Fachbereich 3 - Bürger, Ordnung und Verkehr, Schubertstraße 11, 63179 Hausen. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Wer braucht die Erlaubnis nach § 34a GewO?
Jeder, der gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will (Bewachungsgewerbe), benötigt die Erlaubnis der zuständigen Behörde — also der Gewerbetreibende selbst, nicht jede einzelne Wachperson. Angestellte Wachpersonen müssen stattdessen die erforderliche Qualifikation (Unterrichtung oder Sachkunde) nachweisen.
Sachkundeprüfung oder Unterrichtung — was gilt für welche Tätigkeit?
Wachpersonen weisen grundsätzlich per IHK-Bescheinigung nach, dass sie über die notwendigen rechtlichen und fachlichen Grundlagen unterrichtet wurden. Die Sachkundeprüfung verlangt § 34a GewO für bestimmte Tätigkeiten — unter anderem Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr, Schutz vor Ladendieben, Bewachungen im Einlassbereich gastgewerblicher Diskotheken sowie in leitender Funktion die Bewachung von Aufnahmeeinrichtungen für Asylsuchende und von zugangsgeschützten Großveranstaltungen.
Bei welcher Behörde beantrage ich die § 34a-Erlaubnis?
Das Gesetz nennt nur die "zuständige Behörde"; welche das konkret ist, bestimmt das jeweilige Landesrecht — häufig das Gewerbe- oder Ordnungsamt der Stadt, teils die Kreisverwaltung. Die für Ihren Standort zuständige Stelle samt Kontaktdaten finden Sie auf dieser Seite bei Ihrer Stadt.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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