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Baugenehmigung beantragen in Osterholz-Scharmbeck: Gebühren, Unterlagen & Termin

Baugenehmigung beantragen erledigen Sie in Osterholz-Scharmbeck bei: Bauordnungsamt · Osterholz-Scharmbeck.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Niedersachsen.

Zuständige Stelle in Osterholz-Scharmbeck

Bauordnungsamt · Osterholz-Scharmbeck

Bahnhofstraße 45, 27711 Osterholz-Scharmbeck

04791 930-3100

bauordnungsamt@landkreis-osterholz.de

Stadt Osterholz-Scharmbeck

Rathausstraße 1, 27711 Osterholz-Scharmbeck

04791 17-0

rathaus@osterholz-scharmbeck.de

Gebühren (amtlich)

Es fallen Gebühren nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (BauGO) an. Diese richten sich nach dem jeweiligen Bauanliegen. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

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Formulare & Anträge (amtlich)

Direkt zu den offiziellen Formularen für Osterholz-Scharmbeck — immer die aktuelle amtliche Fassung, kein veralteter Zwischenstand:

Voraussetzungen

Die Baugenehmigung wird schriftlich erteilt, wenn dem Bauvorhaben keine öffentlich rechtlichen Vorschriften entgegen stehen. Unter Umständen ist eine Befreiung von der Baugenehmigungspflicht möglich. Allgemeine Informationen Wenn Sie ein Gebäude oder eine bauliche Anlage errichten, ändern oder deren Nutzung ändern wollen, benötigen Sie vor Ausführung des Vorhabens in der Regel eine Baugenehmigung (Ausnahme: siehe genehmigungs- und verfahrensfreie Baumaßnahmen ).

So läuft es ab

Die Antragsunterlagen sind bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt des Bauortes einzureichen, welche im Rahmen des Antragsverfahrens eine Stellungnahme zum Bauvorhaben abgibt und diese an die zuständige Stelle weiterleitet.

Gut zu wissen

Die Baugenehmigung wird schriftlich erteilt, wenn dem Bauvorhaben keine öffentlich rechtlichen Vorschriften entgegen stehen. Unter Umständen ist eine Befreiung von der

Häufige Fragen

Was kostet „Baugenehmigung beantragen“ in Osterholz-Scharmbeck?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Es fallen Gebühren nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (BauGO) an. Diese richten sich nach dem jeweiligen Bauanliegen. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Wo kann ich „Baugenehmigung beantragen“ in Osterholz-Scharmbeck erledigen?
Zuständig ist: Bauordnungsamt · Osterholz-Scharmbeck, Bahnhofstraße 45, 27711 Osterholz-Scharmbeck. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Gilt für Baugenehmigungen in ganz Deutschland dasselbe Recht?
Nein. Das Bauordnungsrecht ist Ländersache: Jede Landesbauordnung regelt selbst, welche Vorhaben genehmigungspflichtig, verfahrensfrei oder freigestellt sind. Die Musterbauordnung der Bauministerkonferenz dient den Ländern nur als Vorlage — maßgeblich ist immer die Landesbauordnung Ihres Bundeslands.
Was bedeutet Bauvorlageberechtigung?
Bauanträge müssen in den meisten Fällen von einer bauvorlageberechtigten Person erstellt und unterschrieben werden — typischerweise Architektinnen und Architekten oder bestimmte Bauingenieure. Wer im Einzelnen bauvorlageberechtigt ist und welche Ausnahmen für kleinere Vorhaben gelten, regelt die jeweilige Landesbauordnung.
Darf ich ohne Baugenehmigung bauen?
Nur wenn Ihr Vorhaben nach der Landesbauordnung verfahrensfrei ist oder in Ihrem Bundesland ein Freistellungsverfahren greift. Wer ohne erforderliche Genehmigung baut, riskiert Baueinstellung, Bußgeld und im Ernstfall den Rückbau — klären Sie die Genehmigungspflicht daher vorab mit dem Bauamt.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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