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Baugenehmigung beantragen in Pirna: Gebühren, Unterlagen & Termin

Baugenehmigung beantragen erledigen Sie in Pirna bei: Untere Bauaufsichtsbehörde · Pirna.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Sachsen.

Zuständige Stelle in Pirna

Untere Bauaufsichtsbehörde · Pirna

Am Markt 1/2, 01796 Pirna

Di 08:00-12:00,13:00-16:00 · Do 08:00-12:00,13:00-18:00 (lt. OpenStreetMap)

+49 3501 556-0

stadtverwaltung@pirna.de

Gebühren (amtlich)

• Verwaltungsgebühr nach Aufwand und Art des Bauvorhabens Die genaue Gebührenhöhe erfahren Sie bei Ihrer zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde.

Gut vorbereitet zum Amt

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Benötigte Unterlagen

Je nach Bauvorhaben: • Lageplan und ein Auszug aus der Liegenschaftskarte • Bauzeichnungen • Baubeschreibung • Standsicherheitsnachweis, Brandschutznachweis und andere bautechnische Nachweise • Erklärung des qualifizierten Tragwerksplaners, ob der Standsicherheitsnachweis geprüft werden muss (Formular), bei • Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3 • Behältern, Brücken, Stützmauern, Tribünen und • sonstigen baulichen Anlagen, die keine Gebäude sind, mit einer Höhe von mehr als 10 Metern • Angaben über Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsanlagen einschließlich eines Leitungsplanes der Wasser- und Abwasserleitungen auf dem Grundstück • Angaben zur Energieversorgung • Auszug aus dem Bebauungsplan mit Eintragung des Grundstücks und prüffähige Berechnung über die zulässige, die vorhandene und die geplante Grundfläche und Grundflächenzahl, Geschossfläche, Geschossflächenzahl und, soweit erforderlich, Baumasse und Baumassenzahl auf dem Baugrundstück • Erhebungsbogen des Statistischen Landesamtes • Bestätigung der Gemeinde, dass der Anschluss des Grundstücks an eine befahrbare öffentliche Verkehrsfläche, die Trinkwasserversorgung, die Abwasserbeseitigung sowie eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende ausreichende Löschwasserversorgung spätestens bei Nutzungsbeginn gesichert ist • Erklärung des bauvorlageberechtigten Entwurfsverfassers, dass • die öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden • die Bauvorlagen vollständig erstellt sind • Ausnahmen und Befreiungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) nicht erforderlich sind • Abweichungen nach § 67 der Sächsischen Bauordnung (SächsBO) gesondert beantragt werden • Erklärung des Bauherrn, ob die eingereichten Unterlagen als Bauantrag zu behandeln sind, wenn die Gemeinde oder die Bauaufsichtsbehörde die Durchführung eines Genehmigungsverfahrens fordert • weitere Anlagen nach Bedarf Hinweis : Die Sie unterstützenden Baufachleute teilen Ihnen mit, welche Unterlagen die untere Bauaufsichtsbehörde im Einzelnen benötigt, damit sie das Bauvorhaben beurteilen und den Antrag bearbeiten kann. Fehlende Unterlagen fordert die untere Bauaufsichtsbehörde nach.

Formulare & Anträge (amtlich)

Direkt zu den offiziellen Formularen für Pirna — immer die aktuelle amtliche Fassung, kein veralteter Zwischenstand:

Voraussetzungen

Antrag auf Genehmigungsfreistellung nach § 62 Sächsische Bauordnung (SächsBO) Sie benötigen grundsätzlich eine Baugenehmigung, um eine Anlage zu errichten, zu ändern oder deren Nutzung zu ändern. Unter bestimmten Voraussetzungen kann Ihr Bauvorhaben von der Genehmigungspflicht freigestellt werden (siehe –> Voraussetzungen). Achtung! Auch wenn Ihr Vorhaben genehmigungsfrei gestellt ist, müssen Sie alle baurechtlichen und sonstigen Anforderungen erfüllen.

So läuft es ab

Ihre Unterlagen zur Genehmigungsfreistellung können Sie je nach Regelung der jeweiligen Behörde online (–> Onlineantrag) oder schriftlich mit dem vorgeschriebenen Formular (–> Formulare und weitere Angebote) einreichen. Online-Antrag Um den Onlinedienst zu nutzen, müssen Sie für ein bundID -Konto beziehungsweise für das Mein Unternehmenskonto Ihres Unternehmens registriert sein. • Folgen Sie dem Link oben unter –> Onlineantrag und melden Sie sich auf der Startseite über Ihr bundID-Konto beziehungsweise über das Mein Unternehmenskonto Ihres Unternehmens an. • Wählen Sie zunächst Ihre Rolle (Bauherr/in, Entwurfsverfasser/in, Vertreter/in) aus und laden Sie gegebenenfalls weitere Beteiligte zur Bearbeitung des Online-Antrags ein. • Der Großteil der Bauvorlagen wird über Anhänge im PDF-Format eingereicht, unter anderem Liegenschaftskarte, Lageplan, Bauzeichnung, Baubeschreibung, Standsicherheitsnachweis, Brandschutznachweis. Per Drag & Drop können die einzelnen Unterlagen an die vorgesehene Stelle im Online-Antrag hochgeladen werden. • Wenn an jeder Stelle im Online-Antrag alle Pflichtfelder korrekt ausgefüllt wurden, kann eine Freizeichnung durch die beteiligten Personen (zum Beispiel Bauherr/in und Entwurfsverfasser/in) erfolgen. Die Unterschriften der beteiligten Personen werden hierbei durch die sichere Identifizierung und Authentifizierung über das Nutzerkonto BundID beziehungsweise über das Nutzerkonto Mein-Unternehmenskonto ersetzt. Schriftlicher Antrag Reichen Sie die Unterlagen zur Genehmigungsfreistellung zusammen mit dem dafür vorgeschriebenen Formular bei der unteren Bauaufsichtsbehörde ein. Das vorgeschriebene Formular beziehen Sie hier über Amt24 (–> Formulare und weitere Angebote). Die Unterlagen müssen von Fachleuten erstellt sein (bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser/innen).

Bearbeitungsdauer

innerhalb von 5 Werktagen: • Nachfordern von fehlenden Unterlagen bzw. • Bestätigung des Eingangs der vollständigen Unterlagen

Fristen

Ihr Vorhaben kann von der Genehmigung freigestellt werden, wenn: • es kein Sonderbau (zum Beispiel Hochhaus) ist • es keine Anlage ist, für die eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht • es nicht der Schaffung dem Wohnen dienender Nutzungseinheiten mit einer Größe von insgesamt mehr als 5.000 Quadratmetern Brutto-Grundfläche innerhalb des Achtungsabstandes eines Betriebsbereiches eines Störfallbetriebes (zum Beispiel Chemiefabrik mit hochexplosiven Stoffen) im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes dient • es nicht die gleichzeitige Nutzung öffentlich zugänglicher baulicher Anlagen durch mehr als 100 zusätzliche Benutzer innerhalb des Achtungsabstandes eines Betriebsbereiches eines Störfallbetriebes im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ermöglicht • es im Geltungsbereich eines qualifizierten oder vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im Sinne des Baugesetzbuches liegt • es den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht widerspricht • die Erschließung gesichert ist • die Stadt oder Gemeinde* nicht innerhalb der gesetzlichen Frist (3 Wochen ab bestätigtem Eingangsdatum der Unterlagen) erklärt, dass das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren …

Gut zu wissen

Bauvorhaben, Unterlagen zur Genehmigungsfreistellung einreichen

Häufige Fragen

Was kostet „Baugenehmigung beantragen“ in Pirna?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): • Verwaltungsgebühr nach Aufwand und Art des Bauvorhabens Die genaue Gebührenhöhe erfahren Sie bei Ihrer zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde.
Wo kann ich „Baugenehmigung beantragen“ in Pirna erledigen?
Zuständig ist: Untere Bauaufsichtsbehörde · Pirna, Am Markt 1/2, 01796 Pirna. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Gilt für Baugenehmigungen in ganz Deutschland dasselbe Recht?
Nein. Das Bauordnungsrecht ist Ländersache: Jede Landesbauordnung regelt selbst, welche Vorhaben genehmigungspflichtig, verfahrensfrei oder freigestellt sind. Die Musterbauordnung der Bauministerkonferenz dient den Ländern nur als Vorlage — maßgeblich ist immer die Landesbauordnung Ihres Bundeslands.
Was bedeutet Bauvorlageberechtigung?
Bauanträge müssen in den meisten Fällen von einer bauvorlageberechtigten Person erstellt und unterschrieben werden — typischerweise Architektinnen und Architekten oder bestimmte Bauingenieure. Wer im Einzelnen bauvorlageberechtigt ist und welche Ausnahmen für kleinere Vorhaben gelten, regelt die jeweilige Landesbauordnung.
Darf ich ohne Baugenehmigung bauen?
Nur wenn Ihr Vorhaben nach der Landesbauordnung verfahrensfrei ist oder in Ihrem Bundesland ein Freistellungsverfahren greift. Wer ohne erforderliche Genehmigung baut, riskiert Baueinstellung, Bußgeld und im Ernstfall den Rückbau — klären Sie die Genehmigungspflicht daher vorab mit dem Bauamt.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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