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Wohngeld beantragen in Plettenberg: Gebühren, Unterlagen & Termin

Wohngeld beantragen erledigen Sie in Plettenberg bei: Fachgebiet Soziales · Plettenberg. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Plettenberg

Fachgebiet Soziales · Plettenberg

Grünestraße 12, 58840 Plettenberg

Sachgebiet Finanzielle Hilfen · Plettenberg

Grünestraße 12, 58840 Plettenberg

Plettenberg

Grünestraße 12, 58840 Plettenberg

wohngeldstelle@plettenberg.de

Benötigte Unterlagen

• Nachweise über die Änderung der Miete oder Belastung • Nachweise über das geänderte Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder • Nachweise über die Änderung der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder

Voraussetzungen

Mit dem Wohngeld werden Sie unterstützt, Ihre Miete zu bezahlen oder Ihre Belastung bei selbstgenutztem Wohneigentum zu verringern. Wenn sich Ihre wirtschaftliche Situation verschlechtert, können Sie beantragen, dass Sie mehr Wohngeld erhalten. Diese Verschlechterung kann verschiedene Gründe haben: • Das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder wird weniger. • Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum ohne Heizkosten erhöht sich. • Es leben mehr Personen in Ihrem Haushalt. Für selbstgenutzten Wohnraum erhalten -bei Erfüllung der Einkommensvoraussetzungen- folgende Personen Wohngeld: Mieter/innen einer Wohnung oder eines Zimmers (als Mietzuschuss) - Eigentümer/innen eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung (als Lastenzuschuss) - Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes Ob und in welcher Höhe Ihnen Wohngeld zusteht, hängt ab von der Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder - der Höhe des Gesamteinkommens - der Höhe der nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen zuschussfähigen Miete bzw. Belastung (bei Eigentümer/innen) Für diese, in jedem Einzelfall unterschiedlichen Berechnungen, gibt es keine Faustregel. Die Höhe des Wohngelds berechnet sich vereinfacht ausgedrückt nach der Anzahl der Haushaltsmitglieder, der Miethöhe sowie dem Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder. Das Wohngeld wird frühestens ab Beginn des Monats gezahlt, in dem Ihr Antrag hier eingangen ist. Wir empfehlen daher, sich vor Antragstellung über Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch zu informieren. Diesen können Sie anonymisiert auf der Homepage des zuständigen Ministeriums mit dem Wohngeldrechner ermitteln. Ihre Antragsmöglichkeiten Online-Antrag Wohngeld (Registierung/Anmeldung über BundID) Sollten Sie laut Wohngeldrechner einen Anspruch auf Wohngeld haben, werden Sie direkt im Anschluß der Berechnungen zum ONLINE-Antrag weitergeleitet. Des Weiteren können Sie Ihren Antrag direkt -ohne vorherige Berechnung- online über unser Service Portal stellen.

So läuft es ab

• Sie senden Ihren Erhöhungsantrag schriftlich oder online an die für Sie zuständige Wohngeldstelle. • Die Behörde prüft und bescheidet Ihren Erhöhungsantrag.

Gut zu wissen

Wohngeld Erhöhung beantragen

Wohngeldrechner: Haben Sie Anspruch?

Unverbindliche Selbsteinschätzung nach der amtlichen Formel (§ 19 WoGG mit Anlagen 1–3, § 12 Abs. 6–7). Nicht abgebildet sind u. a. Freibeträge (§ 17 WoGG), Vermögensprüfung und Einzelfallregeln — verbindlich entscheidet die Wohngeldstelle.

Häufige Fragen

Wo kann ich „Wohngeld beantragen“ in Plettenberg erledigen?
Zuständig ist: Fachgebiet Soziales · Plettenberg, Grünestraße 12, 58840 Plettenberg. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Wohngeld beantragen“ in Plettenberg online?
Für Plettenberg ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Wird Wohngeld rückwirkend gezahlt?
Wohngeld wird grundsätzlich ab dem Monat der Antragstellung gewährt — nicht rückwirkend. Deshalb lohnt es sich, den Antrag früh zu stellen, auch wenn noch Unterlagen fehlen.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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