Einbürgerung beantragen in Rodgau: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Hessen.
Zuständige Stelle
Für diese Leistung ist ein überregionaler Träger zuständig — die nächstgelegene Stelle für Rodgau kann in einer Nachbarstadt liegen (Adresse siehe Karte).
Regierungspräsidium Darmstadt - Abteilung II - Integration, Ausländerwesen, Glücksspiel - Dezernat II 21.1 - Einbürgerung (Europa, Türkei, Service)
Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
+49 6151 12-5341
einbuergerung@rpda.hessen.de
Regierungspräsidium Darmstadt - Abteilung II - Integration, Ausländerwesen, Glücksspiel - Dezernat II 21.2 - Einbürgerung (alle Drittstaaten außer Europa)
Wilhelminenstraße 13, 64283 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
+49 6151 12-5341
einbuergerung@rpda.hessen.de
Gebühren (amtlich)
Die Regelgebühr für eine Einbürgerung beträgt 255,00 EUR, für miteinzubürgernde minderjährige Kinder 51,00 EUR.
Gut vorbereitet zum Amt
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Kostenlose Rechner & ToolsVoraussetzungen
Ausländer können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Auf die Einbürgerung besteht in der Regel ein Rechtsanspruch, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Die Antragstellerin oder der Antragsteller • hat seit fünf Jahren rechtmäßig den gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, • besitzt ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder ist im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz, die nicht für einen nur vorübergehenden Zweck erteilt ist, • ist in der Lage den Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen zu bestreiten (Unterhaltsfähigkeit), • ist nicht vorbestraft, • verfügt über ausreichende Deutschkenntnisse, • verfügt über staatsbürgerliches Grundwissen, • bekennt sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung (Verfassungstreue), • verfügt über eine geklärte Identität und Staatsangehörigkeit und • bekennt sich zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges. Für bestimmte Konstellationen bestehen Sonderregelungen: Familienangehörige, Menschen mit überdurchschnittlichen Integrationsleistungen. Auskünfte dazu erteilen die Staatsangehörigkeitsbehörden der Städte und Gemeinden und bei kleineren Gemeinden der Kreisausschuss des Landkreises. Es wird in jedem Falle empfohlen, sich vor einer Antragstellung dort beraten zu lassen.
Gut zu wissen
Wie mache ich das bei der Stadt Rodgau? Wann? • jederzeit die Vorbereitung online oder per E-Mail/Post (1.) und dann für das persönliche Gespräch vor Ort zu den Öffnungszeiten nach Terminvergabe (2.) Wie? 1. Vorab Einreichung der Unterlagen • online mit: Einbürgerung (Vorantrag/Vorbereitung für das persönliche Beratungsgespräch) oder • per E-Mail an standesamt@rodgau.de oder in Kopie per Post • Antrag auf Einbürgerung • Geburts- oder Ehe-/Lebenspartnerschaftsurkunde • Identitätsnachweis im Heimatland • Aufenthaltstitel • Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse (z.B. B1, Abschlusszeugnis usw.) • Nachweis über die Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung (z.B. Einbürgerungstest, Abschlusszeugnis, usw.) • Nachweis Familieneinkommen • Nachweise über den Inlandsaufenthalt (z.B. Verdienstbescheinigungen, Rentenversicherungsverlauf, usw. 2. Anschließend vor Ort für das persönliche Gespräch • Rodgau, Hintergasse 15 mit Terminvereinbarung unter den Telefonnummern 06106 693-1120, 1215, 1289, 1280 Was brauche ich dazu? (Unterlagen) • online: Geforderte Dokumente stehen auf der ersten Seite • Vor Ort im Original vorzulegen • Personalausweis oder Reisepass/Reiseausweis der antragstellenden Personen • Antrag auf Einbürgerung • Geburts- oder Ehe-/Lebenspartnerschaftsurkunde • Identitätsnachweis im Heimatland • Aufenthaltstitel • Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse (z.B. B1, Abschlusszeugnis usw.) • Nachweis über die Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung (z.B.
Wie stehen die Gebühren in Rodgau im Vergleich?
| Rodgau | 255,00 € / 51,00 € |
| Hessen | 51,00 € – 255,00 € |
| Deutschland (10.051 Städte) | 38,00 € – 255,00 € |
Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).
Häufige Fragen
Was kostet „Einbürgerung beantragen“ in Rodgau?
Wo kann ich „Einbürgerung beantragen“ in Rodgau erledigen?
Geht „Einbürgerung beantragen“ in Rodgau online?
Weitere Behördengänge in Rodgau:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Einbürgerung beantragen (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.