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Wohnsitz abmelden in Rodgau: Gebühren, Unterlagen & Termin

Wohnsitz abmelden erledigen Sie in Rodgau bei: Stadt Rodgau - Fachbereich Bürgerservice und Wahlen. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Hessen.

Zuständige Stelle in Rodgau

Stadt Rodgau - Fachbereich Bürgerservice und Wahlen

Hintergasse 15, 63110 Rodgau

06106 693-0

buergerservice@rodgau.de

Gebühren (amtlich)

Es fallen keine Gebühren an.

Voraussetzungen

Wenn Sie aus einer Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.

Gut zu wissen

Sie wollen aus Ihrer Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen? Dann müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden. Wie mache ich das bei der Stadt Rodgau? Wann? • Jederzeit Online oder vor Ort zu den Öffnungszeiten nach Terminvergabe • Nach Auszug aus der Nebenwohnung Wie? • Online-Service • Nebenwohnung abmelden • Vor Ort • Im Bürgerservice / Hintergasse 15, 63110 Rodgau Was brauche ich dazu? (Unterlagen) • Online-Service • funktionsfähigen Drucker • digitale Kopie Ihres Ausweisdokuments im Format PDF, JPG, PNG, GIF oder BMP • Vor Ort • Alle Ausweisdokumente (mindestens der Personalausweis) Kosten? • Kostenlos Allgemeine, detailliertere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie unten.

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Häufige Fragen

Was kostet „Wohnsitz abmelden“ in Rodgau?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Es fallen keine Gebühren an.
Wo kann ich „Wohnsitz abmelden“ in Rodgau erledigen?
Zuständig ist: Stadt Rodgau - Fachbereich Bürgerservice und Wahlen, Hintergasse 15, 63110 Rodgau. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Wohnsitz abmelden“ in Rodgau online?
Für Rodgau ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Muss ich mich bei einem Umzug innerhalb Deutschlands abmelden?
Nein. Eine Abmeldung ist nach § 17 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG) nur erforderlich, wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung im Inland beziehen — typischerweise beim Wegzug ins Ausland oder bei Aufgabe einer Zweit- oder Nebenwohnung. Beim Umzug innerhalb Deutschlands genügt die Anmeldung bei der Meldebehörde des neuen Wohnorts.
Welche Frist gilt für die Abmeldung des Wohnsitzes?
Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abmelden; möglich ist die Abmeldung frühestens eine Woche vor dem Auszug (§ 17 Abs. 2 BMG). Das Melderegister wird dabei immer zum tatsächlichen Auszugsdatum fortgeschrieben — nicht zum Datum Ihrer Abmeldung.
Muss ich mich abmelden, wenn ich ins Ausland ziehe?
Ja. Der Wegzug ins Ausland ist der Hauptfall der Abmeldepflicht: Sie ziehen aus Ihrer Wohnung aus, ohne eine neue Wohnung im Inland zu beziehen (§ 17 Abs. 2 BMG). Melden Sie sich dafür innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde Ihres bisherigen Wohnorts ab.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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