Bewohnerparkausweis beantragen in Rostock: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Mecklenburg-Vorpommern.
Zuständige Stelle in Rostock
Tiefbauamt | Abteilung Verkehrsbehördliche Aufgaben - Sachgebiet Sondernutzungserlaubnisse, Ausnahmegenehmigungen und Parken - Bewohnerparkausweis · Rostock
Charles-Darwin-Ring 6, 18059 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt
+49 381 381-6601
tiefbauamt@rostock.de
Gebühren (amtlich)
Die Gebühr für die Ausstellung des Bewohnerparkausweises beträgt 30,70 Euro im Jahr, für jede Änderung des Parkausweises 14,00 Euro. Einen Verlust zeigen Sie bitte schriftlich beim Tiefbauamt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock an ( Verlusterklärung) . Der neue Parkausweis kann Ihnen dann für die Restlaufzeit für eine Verwaltungsgebühr 23,80 Euro ersetzt werden. Bereits bezahlte Gebühren werden Ihnen nicht erstattet.
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• gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung, • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Teil II (Fahrzeugbrief), • gegebenenfalls schriftliche Bestätigung des Fahrzeughalters zur dauerhaften Überlassung eines Kraftfahrzeuges an den Antragsteller, wenn dieser nicht Halter desselben ist. • Bei Beantragung durch einen Vertreter: Vollmacht In der Hanse- und Universitätsstadt Rostock gibt es 3 Antragsmöglichkeiten: 1. OLAV-Online-System 2. Antragstellung per Email 3. Ortsamt Je nach Antragsart sind unterschiedliche Nachweise erforderlich. Informieren Sie sich dazu bitte unter dem Reiter Verfahrensablauf (weiter unten). Die Antragsunterlagen sind bei jeder Beantragung erneut vorzulegen!
Voraussetzungen
Bewohnerparkausweise werden auf Antrag ausgegeben. • Der Antragsteller muss im Bewohnerparkbereich meldebehördlich registriert sein und dort tatsächlich wohnen - die angemeldete Nebenwohnung kann ausreichen (die Entscheidung hierüber treffen die Kommunen satzungsgemäß). • Jeder Bewohner erhält nur einen Parkausweis für ein auf ihn als Halter zugelassenes oder nachweislich von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug. • Nur in begründeten Einzelfällen können mehrere Kfz-Kennzeichen in einem Parkausweis eingetragen oder der Eintrag "wechselnde Fahrzeuge" vorgenommen werden. • Ist der Bewohner Mitglied einer Car-Sharing-Organisation, wird deren Name im Kennzeichenfeld des Parkausweises eingetragen. Das Bewohnerparkvorrecht gilt dann nur für das Parken eines von außen deutlich erkennbaren Fahrzeugs dieser Organisation (Aufschrift, Aufkleber am Fahrzeug). Nähere Informationen erteilen die zuständigen Stellen. Wer bekommt wann und wo einen Bewohnerparkausweis? Bitte beachten Sie, dass die Voraussetzungen einer Erteilung und die beizufügenden Nachweise je nach Begehren und Fall variieren. Das Fachamt berät Sie gern über ihr jeweiliges Anliegen. Als Bewohner/in mit Hauptwohnsitz erhalten Sie einen Parkausweis, wenn • Sie keine eigenen Parkmöglichkeiten am Wohnort haben oder durch Anmietung haben könnten. Sofern Sie über Parkraum verfügen, wenden Sie sich für eine weitere Beratung an die Verkehrsbehörde, bevor Sie einen Antrag stellen, • Sie in einer Bewohnerparkzone meldebehördlich registriert sind und • Sie ein Fahrzeug auf Ihren Namen zugelassen haben, oder Ihnen ein Fahrzeug zur ständigen und fortdauernden Nutzung durch einen Dritten überlassen wurde. Wenn Ihnen das KFZ überlassen wurde, ist dem Antrag eine Nutzungsüberlassungserklärung beizufügen. • Bitte beachten Sie, dass Parkausweise nur für alltagsbezogene KFZ erteilt werden.
So läuft es ab
Füllen Sie den Antrag aus und reichen ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein. Der Antrag und die Unterlagen werden auf Vollständigkeit geprüft. In der Hanse- und Universitätsstadt Rostock gibt es 3 Antragsmöglichkeiten: 1. OLAV-Online-System 2. Antragstellung per Email - Nutzungsüberlassung für Dienstwagen bitte mit hinterlegen 3. Ortsamt Je nach Antragsart sind unterschiedliche Nachweise erforderlich; ggf. benötigte Formulare finden Sie hier: Antragsformular ; Dienstwagen Nutzungsüberlassung oder Nutzungsüberlassung Privat 1. OLAV-Online-System mit Vorauskasse Sie sind Halter des Kfz oder dauerhafter Nutzer eines Kfz und Bewohner mit Hauptwohnsitz und begehren eine Neuausstellung oder Verlängerung Ihres Bewohnerparkausweises, so nutzen Sie bitte ausschließlich das OLAV-Online-System. Erforderliche Unterlagen zum Upload: • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) • begründete Nutzungsüberlassungserklärung des Halters • Führerschein Der Bewohnerparkausweis wird Ihnen per Post zugestellt. 2. Antragstellung per Email bewohnerparken@rostock.de Sie sind Bewohner mit Nebenwohnsitz in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock oder Sie benötigen eine Änderung der Parkkarte oder Sie begehren eine Ausstellung der Parkkarte mit Wechselkennzeichen , so können Sie den Antrag ausschließlich per Email stellen. Erforderliche Unterlagen zum Anhang an die E-Mail: • bei Nebenwohnsitz: ausgefülltes Antragsformular, Meldebescheinigung/Personalausweis, Nachweis Zahlung der Zweitwohnsitzsteuer sowie Zweitwohnsitzsteuerbescheid/Befreiung, Fahrzeugschein, Führerschein, ggf. Nutzungsüberlassungserklärung • bei Änderung: ausgefülltes Antragsformular, neuer Fahrzeugschein. ACHTUNG: bestehende Parkkarte im Original per Post/persönlich an das Tiefbauamt zurückgeben, ansonsten keine Ausstellung möglich. • bei mehreren Kennzeichen : ausgefülltes Antragsformular, alle Fahrzeugscheine, ggf.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 21 Arbeitstage nach vollständigem Eingang aller Unterlagen. Derzeit liegt die Gesamtbearbeitungsdauer bei ca. 6 Wochen. Anträge sind 8 - 10 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der Parkkarte zu stellen, damit diese als "fristgerecht gestellt" gelten. Wir bitten Sie, innerhalb dieser Frist von Sachstandsabfragen abzusehen.
Gut zu wissen
Als Bewohner können Sie für Ihr oder ein von Ihnen dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Anwohnerparkausweis beantragen. Der Anwohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet). Bewohnerparkvorrechte sind vorrangig mit Zeichen 286 oder 290.1 StVO mit Zusatzzeichen "Bewohner mit Parkausweis...frei" oder mit Zeichen 314/315 StVO mit Zusatzzeichen "Nur Bewohner mit Parkausweis..." gekennzeichnet. Ein Anrecht auf einen Parkplatz besteht mit der Erteilung eines Bewohnerparkausweises nicht. Für Schwerbehinderte reservierte Parkplätze sind von der Bewohnerparkregelung ausgenommen.
Wie stehen die Gebühren in Rostock im Vergleich?
| Rostock | 30,70 € / 14,00 € / 23,80 € |
| Mecklenburg-Vorpommern | 14,00 € – 120,00 € |
| Deutschland (7.161 Städte) | 0,30 € – 390,00 € |
Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).
Häufige Fragen
Was kostet „Bewohnerparkausweis beantragen“ in Rostock?
Wo kann ich „Bewohnerparkausweis beantragen“ in Rostock erledigen?
Geht „Bewohnerparkausweis beantragen“ in Rostock online?
Wer bekommt einen Bewohnerparkausweis?
Warum kostet der Bewohnerparkausweis in jeder Stadt unterschiedlich viel?
Garantiert der Bewohnerparkausweis einen Parkplatz?
Weitere Behördengänge in Rostock:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Bewohnerparkausweis beantragen (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.