Zum Inhalt springen
AmtsfinderAmtsfinder — Startseite

Personalausweis verloren: Verlust melden in Schleswig: Gebühren, Unterlagen & Termin

Personalausweis verloren: Verlust melden erledigen Sie in Schleswig bei: Stadt Schleswig - Fachbereich Bildung, Kultur und Ordnung - Sachgebiet Einwohnermeldeamt. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Schleswig-Holstein.

Zuständige Stelle in Schleswig

Stadt Schleswig - Fachbereich Bildung, Kultur und Ordnung - Sachgebiet Einwohnermeldeamt

Rathausmarkt 1, 24837 Schleswig

einwohnermeldewesen@schleswig.de

Gut vorbereitet zum Amt

Gebühren vorab berechnen, Fristen prüfen, Checklisten abhaken: Unsere kostenlosen Behörden-Tools sparen Ihnen den zweiten Termin.

Kostenlose Rechner & Tools

Benötigte Unterlagen

Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

Voraussetzungen

Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen, wenn Sie in Deutschland mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und kein gültiges Passdokument, Reisepass oder vorläufiger Reisepass, besitzen. Den Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie unverzüglich einem Bürgeramt oder bei der Polizei melden. Wenn Sie dies nicht machen, handeln Sie ordnungswidrig. Nach Ihrer Meldung in einem Bürgeramt wird die Polizei über den Verlust automatisch ebenfalls in Kenntnis gesetzt. Bei der Meldung im Bürgeramt können Sie gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen. Sofern Sie einen gültigen Reisepass besitzen, müssen Sie keinen neuen Personalausweis beantragen. Melden Sie den Verlust zuerst bei der Polizei, müssen Sie für die Beantragung eines neuen Personalausweises zusätzlich eine Personalausweisbehörde aufsuchen. Wenn Sie den Verlust melden (Polizei oder Bürgeramt), wird automatisch auch die Online-Ausweisfunktion gesperrt. Das stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch der online-Ausweisfunktion sofort erkannt wird. Nach der Sperrung ist es nicht möglich, die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises zu nutzen. Sie können den Online-Ausweis auch selbst telefonisch sperren lassen. Die Sperrung der Unterschriftsfunktion können Sie ausschließlich bei dem Anbieter Ihres Signaturzertifikats veranlassen.

So läuft es ab

Antragstellung bei der Behörde: • Sie vereinbaren einen Termin bei der zuständigen Melde- oder Passbehörde. • Sie erscheinen persönlich und melden den Verlust Ihres Personalausweises. • Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter nimmt Ihre Angaben auf, prüft weitere Unterlagen (zum Beispiel Identitätsnachweis) und dokumentiert den Verlust. • Der Verlust wird im Melderegister oder Personalausweisregister vermerkt. • Sie erhalten eine Bestätigung über die Verlustmeldung sowie Hinweise zu den nächsten Schritten, zum Beispiel zur Beantragung eines neuen Personalausweises. Antragstellung über einen Onlinedienst: • Prüfen Sie auf der Internetseite Ihrer zuständigen Melde- oder Passbehörde, ob ein Onlinedienst für die Verlustmeldung des Personalausweises angeboten wird. • Wenn ein Onlinedienst verfügbar ist, benötigen Sie ein hoheitliches Dokument mit aktivierter elektronischer Identitätsfunktion (eID) (zum Beispiel Personalausweis oder eID-Karte). • Wählen Sie den entsprechenden Onlinedienst für die Verlustmeldung aus. • Füllen Sie das digitale Formular aus und ergänzen Sie die erforderlichen Angaben. Falls nötig, können Sie Nachweise oder Dokumente hochladen. • Nachdem Sie alle Angaben geprüft haben, senden Sie die Verlustmeldung elektronisch an die Behörde. • Ihre Angaben werden von der Behörde entgegengenommen, geprüft und im Register vermerkt. • Sie erhalten eine digitale Rückmeldung, die den Eingang Ihrer Verlustmeldung bestätigt und über die weiteren Schritte informiert, zum Beispiel zur Beantragung eines neuen Personalausweises. Online-Ausweisfunktion über die Hotline selbst sperren lassen: • Wählen Sie die Sperrhotline 116 116. Diese ist 7 Tage die Woche rund um die Uhr erreichbar. • Geben Sie das Sperrkennwort, dass Sie mit dem PIN-Brief erhalten haben, über die Telefontasten ein, sobald Sie dazu aufgefordert werden. • Ihr Online-Ausweis ist umgehend gesperrt.

Gut zu wissen

Verlust des eigenen Personalausweises melden

Was kostet der neue Ausweis? Gebühren-Rechner

Welches Dokument beantragen Sie?

Alter bei Antragstellung:

Extras:

Ihre Gebühr

46,00 €

PositionRechtsgrundlageBetrag
Personalausweis (ab 24 Jahre)§ 1 Abs. 1 Nr. 2 PAuswGebV46,00 €

Bundesrechtliche Gebühren nach PAuswGebV bzw. § 27 PassV (beide zuletzt geändert 30.01.2026, BGBl. 2026 I Nr. 31), Normtext abgerufen am 08.07.2026. Bei Bedürftigkeit kann die Behörde die Gebühr ermäßigen oder erlassen (§ 1 Abs. 6 PAuswGebV, § 28 PassV).

Häufige Fragen

Wo kann ich „Personalausweis verloren: Verlust melden“ in Schleswig erledigen?
Zuständig ist: Stadt Schleswig - Fachbereich Bildung, Kultur und Ordnung - Sachgebiet Einwohnermeldeamt, Rathausmarkt 1, 24837 Schleswig. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Personalausweis verloren: Verlust melden“ in Schleswig online?
Für Schleswig ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Muss ich den Verlust des Personalausweises melden?
Ja. Nach § 27 Abs. 1 Nr. 3 Personalausweisgesetz (PAuswG) sind Sie verpflichtet, der Personalausweisbehörde den Verlust des Ausweises unverzüglich anzuzeigen. Auch wenn Sie die eID-Funktion bereits über die Sperrhotline gesperrt haben, bleibt die Verlustmeldung bei der Behörde zusätzlich Pflicht.
Wie sperre ich die Online-Ausweisfunktion (eID)?
Über den Sperrnotruf 116 116 — kostenfrei aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz, aus dem Ausland gebührenpflichtig. Für die telefonische Sperrung benötigen Sie Ihr Sperrkennwort: Bei Ausweisen mit Antragstellung bis zum 16.02.2025 steht es im PIN-Brief, seitdem auf dem Aushändigungsschein, den Sie bei der Abholung erhalten haben. Alternativ können Sie die eID-Funktion auch direkt bei der Personalausweisbehörde sperren lassen — etwa wenn Ihnen das Sperrkennwort nicht mehr vorliegt.
Was muss ich tun, wenn ich den Ausweis wiederfinde?
Auch das Wiederauffinden müssen Sie der Personalausweisbehörde unverzüglich anzeigen und den wiedergefundenen Ausweis dort vorlegen (§ 27 Abs. 1 Nr. 3 PAuswG). Ob das Dokument weiter genutzt werden kann, klären Sie direkt mit Ihrem Bürgeramt — insbesondere, wenn bereits ein Ersatzausweis beantragt wurde.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

Methodik & Quellen · Über uns