Zum Inhalt springen
AmtsfinderAmtsfinder — Startseite

BAföG beantragen in Schönebeck: Gebühren, Unterlagen & Termin

BAföG beantragen erledigen Sie in Schönebeck bei: Amt für Ausbildungsförderung (Studierendenwerk bzw. Kreis/Stadt). Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Sachsen-Anhalt.

Gut vorbereitet zum Amt

Gebühren vorab berechnen, Fristen prüfen, Checklisten abhaken: Unsere kostenlosen Behörden-Tools sparen Ihnen den zweiten Termin.

Kostenlose Rechner & Tools

Benötigte Unterlagen

• Antrag (Formblatt 01) • Lebenslauf • Nachweis über Ihr Einkommen und Vermögen • bei elternabhängiger Förderung: Formblatt 03 und Nachweis über das Einkommen Ihrer Eltern und Ehegatten/Ehegattin • ggf. Nachweis zu Ihrem Mietverhältnis • ggf. Nachweise zur Kranken- und Pflegeversicherung

Voraussetzungen

Allgemeine Voraussetzungen: • deutsche Staatsbürgerschaft, • oder europäische Staatsbürgerschaft mit der Erlaubnis zum Daueraufenthalt, • oder andere Ausländer bzw. Kinder von Ausländern mit Daueraufenthaltserlaubnis • Bei einem Bachelorstudium haben Sie das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet • Bei einem Masterstudium haben Sie das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet • Sie haben nicht genügend Einkommen oder Vermögen um Ihren Lebensunterhalt während der Ausbildung oder des Studiums zu bestreiten • Es ist Ihre 1. Förderfähige Ausbildung oder • Es ist Ihre 2. Förderfähige Ausbildung, die auf die 1. Ausbildung aufbaut und fachlich weiterführend ist Je nach Art der Ausbildung können weitere Voraussetzungen notwendig sein.

Gut zu wissen

Mit der Ausbildungsförderung (BAföG) können Sie unabhängig von Ihrer wirtschaftlichen Lage eine Schul- bzw. Hochschulausbildung absolvieren. Wenn Sie eine schulische Ausbildung absolvieren, erhalten Sie das sogenannte Schüler-BAföG. Wenn Sie studieren, erhalten Sie das sogenannte Studenten-BAföG. Ausbildungsförderung erhalten Sie für Ihren Lebensunterhalt und für Ihre Miete. Sie erhalten maximal die festgelegten gesetzlichen Pauschalen. Die Höhe der Förderung hängt von Ihrem Einkommen und Vermögen ab. Dabei wird auch das Einkommen Ihrer Eltern und Ehepartner oder -partnerin berücksichtigt. Eine Ausnahme bildet das elternunabhängige BAföG. Ob Sie einen Anspruch darauf haben, hängt von Ihrer Ausbildungsart und Ihrem Lebenslauf ab. Das Studenten-BAföG wird zur Hälfte als Darlehen gewährt. Wenn Sie das Studenten-BAföG erhalten, müssen Sie also die Hälfte zurückzahlen. Die Ämter für Ausbildungsförderung beraten Sie umfassend zur Ausbildungsförderung.

Häufige Fragen

Wo kann ich „BAföG beantragen“ in Schönebeck erledigen?
Zuständig ist in der Regel: Amt für Ausbildungsförderung (Studierendenwerk bzw. Kreis/Stadt). Die Standorte in Schönebeck finden Sie auf der Behörden-Übersicht der Stadt.
Geht „BAföG beantragen“ in Schönebeck online?
Für Schönebeck ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Ab wann wird BAföG gezahlt?
Ausbildungsförderung wird vom Beginn des Monats an geleistet, in dem die Ausbildung aufgenommen wird — frühestens jedoch vom Beginn des Antragsmonats (§ 15 Abs. 1 BAföG). Für Monate vor der Antragstellung gibt es rückwirkend kein Geld. Stellen Sie den Antrag deshalb so früh wie möglich.
Muss ich BAföG zurückzahlen?
Grundsätzlich wird Ausbildungsförderung als Zuschuss geleistet (§ 17 Abs. 1 BAföG). Beim Besuch von Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen wird der monatliche Förderungsbetrag jedoch zur Hälfte als Darlehen geleistet (§ 17 Abs. 2 BAföG). Schüler-BAföG muss dagegen in der Regel nicht zurückgezahlt werden.
Kann ich BAföG online beantragen?
Ja. Über den Online-Antragsassistenten 'BAföG Digital' (bafoeg-digital.de) stellen Sie den Antrag vollständig digital; alternativ sind Post, Fax oder E-Mail mit ausgefüllten Formblättern möglich. Zuständig bleibt das Amt für Ausbildungsförderung — für Studierende in der Regel beim Studierendenwerk der Hochschule, für Schülerinnen und Schüler grundsätzlich am Wohnsitz der Eltern (§ 45 BAföG).

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

Methodik & Quellen · Über uns