Zum Inhalt springen
AmtsfinderAmtsfinder — Startseite

Fischereischein beantragen in Schwedt/Oder: Gebühren, Unterlagen & Termin

Fischereischein beantragen erledigen Sie in Schwedt/Oder bei: Untere Fischereibehörde · Prenzlau — Gebühr laut amtlicher Angabe: 25,00 € / 2,50 € / 12,00 €. Online-Terminbuchung verfügbar (Link unten).

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Brandenburg.

Zuständige Stelle

Für diese Leistung ist ein überregionaler Träger zuständig — die nächstgelegene Stelle für Schwedt/Oder kann in einer Nachbarstadt liegen (Adresse siehe Karte).

Untere Fischereibehörde · Prenzlau

Karl-Marx-Str. 1, 17291 Prenzlau

03984 70-3432

fischereibehoerde@uckermark.de

Sachgebiet Naturschutz, Jagd- u. Fischereiwesen · Prenzlau

Karl-Marx-Str. 1, 17291 Prenzlau

03984 70-1668

amt68@uckermark.de

Gebühren (amtlich)

• Gebühr für den Fischereischein auf Lebenszeit: 25,00 EUR • Gebühr für den Jugendfischereischein 2,50 EUR (Gebühren nach Kapitel 13.1 GebOLandw) Für Kinder und Jugendliche von 8 bis 18 Jahren fallen für ein Jahr 2,50 € an. Erwachsene zahlen 12,00 € oder für fünf Kalenderjahre 40,00 € Fischereiabgabe. Von der Fischereiabgabe befreit sind Personen, die Anlagen der Teichwirtschaft oder der Fischzucht und -haltung bewirtschaften. Auch befreit sind Personen, die in bewirtschafteten Anlagen, in denen die Fische nicht herrenlos sind, mit der Handangel fischen.

Gut vorbereitet zum Amt

Gebühren vorab berechnen, Fristen prüfen, Checklisten abhaken: Unsere kostenlosen Behörden-Tools sparen Ihnen den zweiten Termin.

Kostenlose Rechner & Tools

Benötigte Unterlagen

• Antrag auf Fischereischeinerteilung • aktuelles Passbild • Nachweis der Sachkunde (Zeugnis über die Anglerprüfung, Berufsausbildungsnachweis, Diplom etc.) mit Ausnahme des Jugendfischereischeines

Voraussetzungen

Der Antragsteller muss das 14. Lebensjahr vollendet haben (Jugendfischereischeine können nach vollendeten 8. Lebensjahr erteilt werden) Der Antragsteller muss erklären, dass in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung keine rechtskräftige Verurteilung wegen • Fischwilderei, Diebstahls von Fischen und Fischereigeräten oder wegen vorsätzlicher Beschädigung von Anlagen, Fahrzeugen, Geräten und Vorrichtungen, die der Fischerei oder der Fischzucht dienen, oder von Wasserbauten erfolgt ist, • Fälschung eines Fischereischeins oder einer sonstigen zur Ausübung der Fischerei erforderlichen Bescheinigung erfolgt ist, • Verstoßes gegen fischerei-, tierseuchen- oder wasserrechtliche Vorschriften oder wegen Tierquälerei oder Verstoßes gegen Naturschutzgesetze erfolgt ist und kein Bußgeld verhangen wurde

So läuft es ab

• Antragstellung bei der für den Wohnsitz oder den Aufenthalt zuständigen unteren Fischereibehörde • Prüfung des Antrages und des Sachkundenachweises • Zahlung der Gebühr • Erteilung des Dokuments

Gut zu wissen

Die Ausübung der Fischerei bedarf der Genehmigung (Fischereischein) durch die zuständige Fischereibehörde. Diese wird erteilt: • für Berufsfischer zur Ausübung des Fischfangs mit allen zugelassenen Fischfanggeräten; • für Angler zur Ausübung des Fischfangs mit Angelgeräten. Fischereischeine für Berufsfischer können Personen erhalten, die • eine abgeschlossene fischereiliche Berufsausbildung nachweisen, • eine fischereiwissenschaftliche Ausbildung abgeschlossen haben oder • als Inhaber von an bestimmte Gewässer gebundenen Fischereirechten oder als Mitglied in einer traditionellen Spreewaldfischergemeinschaft einen von der Fischereibehörde durchgeführten Sonderlehrgang erfolgreich abgeschlossen und das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben. Der Geltungsbereich der Fischereischeine ist auf diese Gewässer zu begrenzen. Fischereischeine für Angler können Personen erhalten, die eine Anglerprüfung bestanden haben, in der ausreichende Kenntnisse auf den Gebieten Fischkunde und -hege, Pflege der Fischgewässer, Fanggeräte und deren Gebrauch, Behandlung der gefangenen Fische und einschlägige Rechtsvorschriften nachgewiesen wurden, Der Fischereischein wird nach einem von der obersten Fischereibehörde bestimmten Muster unbefristet erteilt. Ein Fischereischein ist u.a.

Wie stehen die Gebühren in Schwedt/Oder im Vergleich?

Schwedt/Oder25,00 € / 2,50 € / 12,00 € / 40,00 €
Brandenburg2,50 € – 40,00 €
Deutschland (8.737 Städte)1,00 € – 335,00 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Fischereischein beantragen“ in Schwedt/Oder?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): • Gebühr für den Fischereischein auf Lebenszeit: 25,00 EUR • Gebühr für den Jugendfischereischein 2,50 EUR (Gebühren nach Kapitel 13.1 GebOLandw) Für Kinder und Jugendliche von 8 bis 18 Jahren fallen für ein Jahr 2,50 € an. Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Fischereischein beantragen“ in Schwedt/Oder erledigen?
Zuständig ist: Untere Fischereibehörde · Prenzlau, Karl-Marx-Str. 1, 17291 Prenzlau. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Fischereischein beantragen“ in Schwedt/Oder online?
Ja — Schwedt/Oder bietet eine Online-Terminbuchung bzw. einen Online-Dienst an. Den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Brauche ich für den Fischereischein eine Fischerprüfung?
In der Regel ja: Die erstmalige Erteilung setzt üblicherweise eine bestandene Fischerprüfung (Anglerprüfung) voraus – in Bayern etwa müssen Antragsteller die Fischerprüfung im Regelfall abgelegt haben, in Berlin gilt das für den Fischereischein A. Ausnahmen sind landesrechtlich unterschiedlich geregelt: In Berlin gibt es beispielsweise einen Jugendfischereischein für 12- bis 17-Jährige ohne Prüfung.
Welche Behörde stellt den Fischereischein aus?
Das ist landesabhängig: In Bayern stellt die örtlich zuständige Wohnortgemeinde den Fischereischein aus, in Berlin ist das Fischereiamt zuständig. Die zuständige Stelle für Ihren Wohnort finden Sie auf der jeweiligen Stadtseite dieses Portals.
Reicht der Fischereischein zum Angeln aus?
Der Fischereischein ist die persönliche Grundvoraussetzung. Für das Angeln an einem konkreten Gewässer brauchen Sie in der Regel zusätzlich eine Gewässererlaubnis – in Berlin etwa ist neben dem gültigen Fischereischein eine Angelkarte für das jeweilige Gewässer mitzuführen. Was genau gilt, ist landesrechtlich geregelt.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

Methodik & Quellen · Über uns