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Gewerbe ummelden in Schweinfurt: Gebühren, Unterlagen & Termin

Gewerbe ummelden erledigen Sie in Schweinfurt bei: Handwerkskammer für Unterfranken · Würzburg — Gebühr laut amtlicher Angabe: 100,00 €. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Bayern.

Zuständige Stelle

Für diese Leistung ist ein überregionaler Träger zuständig — die nächstgelegene Stelle für Schweinfurt kann in einer Nachbarstadt liegen (Adresse siehe Karte).

Handwerkskammer für Unterfranken · Würzburg

Rennweger Ring 3, 97070 Würzburg

+49 931 30908-0

info@hwk-ufr.de

Industrie- und Handelskammer Würzburg-Schweinfurt (Standort 1)

Mainaustr. 33-35, 97082 Würzburg

+49 931 4194-0

info@wuerzburg.ihk.de

Industrie- und Handelskammer Würzburg-Schweinfurt (Standort 2)

Karl-Götz-Strasse 7, 97424 Schweinfurt

+49 9721 7848-0

info@wuerzburg.ihk.de

Stadt Schweinfurt - Ordnungs-, Gewerbe- und Marktwesen

Markt 1, 97421 Schweinfurt

+49 9721 51-0

Ordnungsamt@schweinfurt.de

Gebühren (amtlich)

25 bis 100 EUR gemäß Kostenverzeichnis (5.III.5/2.) zum KostengesetzKosten Die Gebühr für die Gewerbeummeldung beträgt 25,- €.

Gut vorbereitet zum Amt

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Formulare & Anträge (amtlich)

Direkt zu den offiziellen Formularen für Schweinfurt — immer die aktuelle amtliche Fassung, kein veralteter Zwischenstand:

Voraussetzungen

Eine Gewerbeummeldung kann notwendig sein, wenn Sie • den Sitz Ihres Betriebes innerhalb der Gemeinde verlegen; • den Gegenstand Ihres Gewerbes wechseln; • Ihren Namen bzw. bei juristischen personen (z.B. GmbH, UG ) den Namen des Unternehmens ändern oder • den Gegenstand Ihres Gewerbes auf Waren oder Dienstleistungen ausdehnen, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind. Bestimmte Gewerbe sind zwar nicht erlaubnispflichtig, unterliegen aber einer besonderen behördlichen Überwachung (überwachungsbedürftige Gewerbe gem. § 38 GewO). Betroffen sind folgende Gewerbezweige: • An- und Verkauf durch auf den Handel mit Gebrauchtwaren spezialisierte Betriebe; • Auskunftserteilung über Vermögensverhältnisse und persönliche Angelegenheiten; • Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften; • Betrieb von Reisebüros und Vermittlung von Unterkünften; • Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen einschließlich der Schlüsseldienste; und • Herstellen und Vertreiben spezieller diebstahlsbezogener Öffnungswerkzeuge.

So läuft es ab

Die Gewerbeummeldung kann in Textform über das bereitgestellte Formular an die Gemeinde, in der die Tätigkeit ausgeübt wird, oder an die zuständige Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer übermittelt werden. Wenn eine zuständige Stelle ein Online-Verfahren bereitstellt, kann die Gewerbeummeldung über dieses elektronisch übermittelt werden. Über die Gewerbeummeldung werden auch an andere Stellen (z.B. Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer) informiert.

Gut zu wissen

Gewerbeanzeige; Gewerbeummeldung

Wie stehen die Gebühren in Schweinfurt im Vergleich?

Schweinfurt100,00 €
Bayern30,00 € – 100,00 €
Deutschland (8.949 Städte)8,00 € – 112,00 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Gewerbe ummelden“ in Schweinfurt?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): 25 bis 100 EUR gemäß Kostenverzeichnis (5.III.5/2.) zum KostengesetzKosten Die Gebühr für die Gewerbeummeldung beträgt 25,- €.
Wo kann ich „Gewerbe ummelden“ in Schweinfurt erledigen?
Zuständig ist: Handwerkskammer für Unterfranken · Würzburg, Rennweger Ring 3, 97070 Würzburg. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Gewerbe ummelden“ in Schweinfurt online?
Für Schweinfurt ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Wann muss ich mein Gewerbe ummelden?
Eine Ummeldung ist erforderlich, wenn Sie den Betrieb innerhalb derselben Gemeinde an einen neuen Standort verlegen oder wenn Sie den Gegenstand des Gewerbes wechseln bzw. auf Waren oder Leistungen ausdehnen, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind (§ 14 Abs. 1 GewO). Auch eine Änderung Ihres Namens als Gewerbetreibender zeigen Sie dem Gewerbeamt an.
Was gilt, wenn ich mit dem Gewerbe in eine andere Stadt ziehe?
Bei einer Verlegung in eine andere Gemeinde genügt keine Ummeldung: Sie melden das Gewerbe am neuen Standort an. Die damit verbundene Aufgabe am bisherigen Standort zeigen Sie nach § 14 Abs. 1 GewO ausschließlich gegenüber der Behörde an, die am neuen Standort für die Gewerbeanmeldung zuständig ist; diese übermittelt die Daten unverzüglich an die bisher zuständige Behörde.
Bis wann muss die Gewerbeummeldung erfolgen?
Nach § 14 Abs. 1 GewO ist die Änderung der zuständigen Behörde gleichzeitig anzuzeigen — also zum Zeitpunkt der Verlegung bzw. der Tätigkeitsänderung. Viele Städte bieten dafür Online-Dienste an; die Links finden Sie in der Städte-Tabelle.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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