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Baugenehmigung beantragen in Siegen: Gebühren, Unterlagen & Termin

Baugenehmigung beantragen erledigen Sie in Siegen bei: Abteilung 4/3 Bauaufsicht · Siegen — Gebühr laut amtlicher Angabe: 50,00 € / 3,00 € / 2,50 €.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Siegen

Abteilung 4/3 Bauaufsicht · Siegen

Lindenplatz 7, 57078 Siegen, Universitätsstadt

Gebühren (amtlich)

Gebührenpflichtig nach Verwaltungsgebührenordnung Nordrhein-Westfalen. Mindestgebühr 50,00 Euro. Kosten Nutzungsänderung • 3,00EUR/m2 für 1-500m2 • 2,50EUR/m2 für 501-700m2 • 2,00EUR/m2 ab 701m2

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Benötigte Unterlagen

Die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung baulicher Anlagen sind grundsätzlich baugenehmigungspflichtig. Für eine Reihe untergeordneter Vorhaben ist die Genehmigungspflicht entfallen. Für bestimmte Vorhaben in Bereichen, für die ein qualifizierter Bebauungsplan gilt, besteht die Möglichkeit der Genehmigungsfreistellung gemäß § 63 BauO NRW. Um eine Baugenehmigung zu erlangen, muss ein Bauantrag mit den notwendigen Formularen und Anlagen eingereicht werden, die in der Regel von einer bauvorlageberechtigten Person angefertigt sein müssen. Die von dieser Regelung ausgenommenen Bauvorhaben sind in § 67 Abs.2 BauO NRW aufgeführt. Die örtlichen Bauvorschriften sind zu beachten und einzuhalten. Wenn die Prüfung ergibt, dass keine öffentlich-rechtlichen Belange entgegen stehen, wird die Baugenehmigung erteilt. Die Baugenehmigung ist 3 Jahre gültig. Bei Detailfragen helfen Ihnen gern die zuständigen Bezirksingenieure. Erforderliche Unterlagen Bauantragsformular, Baubeschreibung, aktueller Lageplan, Grundrisse, Ansichten, Schnitt, Betriebsbeschreibung (nur bei gewerblichen Vorhaben). Genehmigungsverfahren Das Baugenehmigungsverfahren gemäß § 65 BauO NRW in der zurzeit gültigen Fassung gilt für alle genehmigungsbedürftigen Sonderbauten gemäß § 50 Abs. 2 BauO NRW. Die Unterlagen sind gemäß § 11 BauPrüfVO NRW einzureichen. Vereinfachtes Genehmigungsverfahren Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren gemäß § 64 BauO NRW in der zurzeit gültigen Fassung gilt für alle genehmigungsbedürftigen Bauvorhaben, außer für Sonderbauten gemäß § 50 Abs. 2 BauO NRW. Im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren wird hauptsächlich geprüft, ob das Bauvorhaben den planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Vorgaben entspricht. Die Unterlagen sind gemäß § 10 BauPrüfVO NRW einzureichen. Nutzungsänderung Auch Nutzungsänderungen ohne bauliche Änderungen sind baugenehmigungspflichtig und bedürfen eines entsprechenden Bauantrages, denn mit einer Baugenehmigung geht immer eine Nutzungsgenehmigung einher. In Zweifelsfällen sollte die Bauaufsichtsbehörde befragt werden. Das Genehmigungsverfahren ist identisch mit dem Baugenehmigungsverfahren. Werbeanlagen Werbeanlagen und Hinweiszeichen mit einer Größe ab einem Quadratmeter sind generell baugenehmigungspflichtig. Genehmigungsfrei sind: Werbeanlagen, die nach ihrem Zweck nur vorübergehend für höchstens zwei Monate angebracht werden, außer im Außenbereich. Bei der Auslegung ist auf den Begriff "nach ihrem Zweck" zu achten.

Gut zu wissen

Baugenehmigung Statusabfrage

Wie stehen die Gebühren in Siegen im Vergleich?

Siegen50,00 € / 3,00 € / 2,50 € / 2,00 €
Nordrhein-Westfalen2,00 € – 50,00 €
Deutschland (9.740 Städte)2,00 € – 750,00 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Baugenehmigung beantragen“ in Siegen?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Gebührenpflichtig nach Verwaltungsgebührenordnung Nordrhein-Westfalen. Mindestgebühr 50,00 Euro. Kosten Nutzungsänderung • 3,00EUR/m2 für 1-500m2 • 2,50EUR/m2 für 501-700m2 • 2,00EUR/m2 ab 701m2
Wo kann ich „Baugenehmigung beantragen“ in Siegen erledigen?
Zuständig ist: Abteilung 4/3 Bauaufsicht · Siegen, Lindenplatz 7, 57078 Siegen, Universitätsstadt. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Gilt für Baugenehmigungen in ganz Deutschland dasselbe Recht?
Nein. Das Bauordnungsrecht ist Ländersache: Jede Landesbauordnung regelt selbst, welche Vorhaben genehmigungspflichtig, verfahrensfrei oder freigestellt sind. Die Musterbauordnung der Bauministerkonferenz dient den Ländern nur als Vorlage — maßgeblich ist immer die Landesbauordnung Ihres Bundeslands.
Was bedeutet Bauvorlageberechtigung?
Bauanträge müssen in den meisten Fällen von einer bauvorlageberechtigten Person erstellt und unterschrieben werden — typischerweise Architektinnen und Architekten oder bestimmte Bauingenieure. Wer im Einzelnen bauvorlageberechtigt ist und welche Ausnahmen für kleinere Vorhaben gelten, regelt die jeweilige Landesbauordnung.
Darf ich ohne Baugenehmigung bauen?
Nur wenn Ihr Vorhaben nach der Landesbauordnung verfahrensfrei ist oder in Ihrem Bundesland ein Freistellungsverfahren greift. Wer ohne erforderliche Genehmigung baut, riskiert Baueinstellung, Bußgeld und im Ernstfall den Rückbau — klären Sie die Genehmigungspflicht daher vorab mit dem Bauamt.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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