Personalausweis verloren: Verlust melden in Siegen: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.
Zuständige Stelle in Siegen
Arbeitsgruppe 2/3-1 Bürgerbüro · Siegen
Markt 2, 57072 Siegen, Universitätsstadt
Mo, Di 08:00-16:00, Mi, Fr 08:00-12:00, Do 08:00-18:00, Sa geschlossen · Feiertag geschlossen (lt. OpenStreetMap)
0271 404-1111
buergerbuero@siegen.de
Bürgerbüro Siegen (Teilbereich der Arbeitsgruppe 2/3-1)
Markt 2, 57072 Siegen, Universitätsstadt
Mo, Di 08:00-16:00, Mi, Fr 08:00-12:00, Do 08:00-18:00, Sa geschlossen · Feiertag geschlossen (lt. OpenStreetMap)
0271 404-1111
buergerbuero@siegen.de
Bürgerbüro Eiserfeld (Teilbereich der Arbeitsgruppe 2/3-1) · Siegen
Siegtalstraße 2 (im Gebäude der Sparkasse - 3. Etage), 57080 Siegen, Universitätsstadt
0271 404-1111
buergerbuero@siegen.de
Bürgerbüro Geisweid (Teilbereich der Arbeitsgruppe 2/3-1) · Siegen
Lindenplatz 7, 57078 Siegen, Universitätsstadt
0271 404-1111
buergerbuero@siegen.de
Kosten & Leistungshöhe (amtlich)
Es fallen keine Kosten an. • 27,60 Euro für Personen unter 24 Jahren mit einer Gültigkeit von 6 Jahren • 46,00 Euro für Personen ab 24 Jahren mit einer Gültigkeit von 10 Jahren Vorläufiger Personalausweis (Gültigkeit: maximal 3 Monate) • 10,00 Euro Die Bezahlung erfolgt bei der Beantragung. Kartenzahlung ist möglich. Der Personalausweis: Gebühren und Gültigkeit (Gültigkeit ab 7. Februar 2026) Die Gebühren für den Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion hat der Gesetzgeber in der "Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis" (PAuswGebV) festgelegt - siehe: https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/der-personalausweis/gebuehren-und-gueltigkeit/gebuehren-und-gueltigkeit-node.html Erfassung der Daten per Selbstbedienungsterminal Erstellung eines Lichtbildes sowie Erfassung der notwendigen biometrischen Daten (Unterschrift und Fingerabdrücke): 6,00 Euro Die Bezahlung erfolgt bei der Beantragung. Kartenzahlung ist möglich. Direktversand Der Direktversand-Service kostet 15,00 Euro zusätzlich zur Ausweisgebühr.
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Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
Voraussetzungen
Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen, wenn Sie in Deutschland mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und kein gültiges Passdokument, Reisepass oder vorläufiger Reisepass, besitzen. Den Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie unverzüglich einem Bürgeramt oder bei der Polizei melden. Wenn Sie dies nicht machen, handeln Sie ordnungswidrig. Nach Ihrer Meldung in einem Bürgeramt wird die Polizei über den Verlust automatisch ebenfalls in Kenntnis gesetzt. Bei der Meldung im Bürgeramt können Sie gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen. Sofern Sie einen gültigen Reisepass besitzen, müssen Sie keinen neuen Personalausweis beantragen. Melden Sie den Verlust zuerst bei der Polizei, müssen Sie für die Beantragung eines neuen Personalausweises zusätzlich eine Personalausweisbehörde aufsuchen. Wenn Sie den Verlust melden (Polizei oder Bürgeramt), wird automatisch auch die Online-Ausweisfunktion gesperrt. Das stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch der online-Ausweisfunktion sofort erkannt wird. Nach der Sperrung ist es nicht möglich, die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises zu nutzen. Sie können den Online-Ausweis auch selbst telefonisch sperren lassen. Die Sperrung der Unterschriftsfunktion können Sie ausschließlich bei dem Anbieter Ihres Signaturzertifikats veranlassen. Die Personalausweispflicht besteht ab Vollendung des 16. Lebensjahres. Das Dokument ist Eigentum der Bundesrepublik Deutschland. Eine Verlängerung des Personalausweises ist grundsätzlich nicht möglich; es ist immer eine Neubeantragung notwendig. Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Siegen haben und die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, können Sie einen Personalausweis in einem Bürgerbüro beantragen. Die Personalausweise werden in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt.
So läuft es ab
Den Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie in der Regel persönlich melden. Die Sperrung Ihrer Online-Ausweisfunktion übernimmt in diesen Fällen die Personalausweisbehörde nach Eingang Ihrer Meldung. Verlust beim Bürgeramt melden: • Vereinbaren Sie einen Termin beim Bürgeramt. Bitte informieren Sie sich über die regionalen Möglichkeiten. • Ihre Online-Ausweisfunktion wird nach Eingang Ihrer Meldung umgehend gesperrt. • Wenn Sie keinen zeitnahen Termin für die Verlustmeldung im Bürgeramt erhalten, melden Sie den Verlust schnellstmöglich bei einer Polizeidienststelle. Online-Ausweisfunktion über die Hotline selbst sperren lassen: • Wählen Sie die Sperrhotline 116 116. Diese ist 7 Tage die Woche rund um die Uhr erreichbar. • Geben Sie das Sperrkennwort, dass Sie mit dem PIN-Brief erhalten haben, über die Telefontasten ein, sobald Sie dazu aufgefordert werden. • Ihr Online-Ausweis ist umgehend gesperrt.
Gut zu wissen
Verlust des eigenen Personalausweises melden
Was kostet der neue Ausweis? Gebühren-Rechner
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Alter bei Antragstellung:
Extras:
Ihre Gebühr
46,00 €
| Position | Rechtsgrundlage | Betrag |
|---|---|---|
| Personalausweis (ab 24 Jahre) | § 1 Abs. 1 Nr. 2 PAuswGebV | 46,00 € |
Bundesrechtliche Gebühren nach PAuswGebV bzw. § 27 PassV (beide zuletzt geändert 30.01.2026, BGBl. 2026 I Nr. 31), Normtext abgerufen am 08.07.2026. Bei Bedürftigkeit kann die Behörde die Gebühr ermäßigen oder erlassen (§ 1 Abs. 6 PAuswGebV, § 28 PassV).
Häufige Fragen
Wo kann ich „Personalausweis verloren: Verlust melden“ in Siegen erledigen?
Muss ich den Verlust des Personalausweises melden?
Wie sperre ich die Online-Ausweisfunktion (eID)?
Was muss ich tun, wenn ich den Ausweis wiederfinde?
Weitere Behördengänge in Siegen:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Personalausweis verloren: Verlust melden (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.