Wohnsitz abmelden in Siegen: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.
Zuständige Stelle in Siegen
Arbeitsgruppe 2/3-1 Bürgerbüro · Siegen
Markt 2, 57072 Siegen, Universitätsstadt
Mo, Di 08:00-16:00, Mi, Fr 08:00-12:00, Do 08:00-18:00, Sa geschlossen · Feiertag geschlossen (lt. OpenStreetMap)
0271 404-1111
buergerbuero@siegen.de
Bürgerbüro Siegen (Teilbereich der Arbeitsgruppe 2/3-1)
Markt 2, 57072 Siegen, Universitätsstadt
Mo, Di 08:00-16:00, Mi, Fr 08:00-12:00, Do 08:00-18:00, Sa geschlossen · Feiertag geschlossen (lt. OpenStreetMap)
0271 404-1111
buergerbuero@siegen.de
Bürgerbüro Siegen (Teilbereich der Arbeitsgruppe 2/3-1)
Markt 2, 57072 Siegen, Universitätsstadt
Mo, Di 08:00-16:00, Mi, Fr 08:00-12:00, Do 08:00-18:00, Sa geschlossen · Feiertag geschlossen (lt. OpenStreetMap)
0271 404-1111
buergerbuero@siegen.de
Bürgerbüro Eiserfeld (Teilbereich der Arbeitsgruppe 2/3-1) · Siegen
Siegtalstraße 2 (im Gebäude der Sparkasse - 3. Etage), 57080 Siegen, Universitätsstadt
0271 404-1111
buergerbuero@siegen.de
Gebühren (amtlich)
keine Die Abmeldung ist gebührenfrei.
Benötigte Unterlagen
Es werden folgende Unterlagen benötigt: • Ausweisdokumente der abzumeldenden Personen.
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: • Sie ziehen aus einer Nebenwohnung im Inland endgültig aus und • Sie beziehen keine neue Wohnung.
So läuft es ab
Die Abmeldung läuft folgendermaßen ab: Persönlich: • Sie sprechen in der zuständigen Behörde vor und füllen einen Meldeschein aus. • Sie legen die Ausweispapiere der abzumeldenden Personen vor. • Sie erhalten im Anschluss die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde. Schriftlich: • Sie teilen der Meldebehörde den Auszug mit dem ausgefüllten Meldeschein mit. • Sie fügen Ausweiskopien der abzumeldenden Personen bei. • Sie erhalten postalisch die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde. Elektronisch: • Sofern ein elektronischer Zugang von der Meldebehörde eingerichtet wurde, können Sie sich auch elektronisch abmelden.
Gut zu wissen
Wenn Sie aus einer Nebenwohnung im Inland ausziehen und keine neue Wohnung beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden. Beim Auszug von Siegen mit Nebenwohnsitz , müssen Betroffene innerhalb von zwei Wochen, jedoch frühestens eine Woche vor Auszug bei der Meldebehörde, die für die Nebenwohnung zuständig ist, oder der Meldebehörde die für die alleinige Wohnung oder die Hauptwohnung zuständig ist, vorsprechen. Notwendige Unterlagen Für die Abmeldung wird benötigt: • Personalausweise/ Reisepässe aller abzumeldenden Personen. Online-Service Neben einer persönlichen Vorsprache besteht die Möglichkeit, sich digital abzumelden. Die Abmeldung kann per Online-Service "Nebenwohnung/ Nebenwohnsitz: Abmeldung" vorgenommen werden. Bitte der Abmeldung eine Kopie des aktuellen Ausweisdokumentes beifügen.
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Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Wohnsitz abmelden (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.