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Wohngeld beantragen in Sonneberg: Gebühren, Unterlagen & Termin

Wohngeld beantragen erledigen Sie in Sonneberg bei: Kreisverwaltung Sonneberg - 3.50.3 Sachgebiet Soziales und Existenzsicherung.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Thüringen.

Zuständige Stelle in Sonneberg

Kreisverwaltung Sonneberg - 3.50.3 Sachgebiet Soziales und Existenzsicherung

Bahnhofstraße 66, 96515 Sonneberg

Mo 08:00-12:00 · Di 08:00-12:00,14:00-16:00 · Mi 08:00-12:00 · Do 08:00-12:00,14:00-17:30 · Fr 08:00-12:00 (lt. OpenStreetMap)

03675 871-239

sozialamt@lkson.de

Kosten & Leistungshöhe (amtlich)

Es fallen keine Gebühren an.

Benötigte Unterlagen

Neben dem auszufüllenden Formular (Änderungsmitteilung) müssen Sie auch weitere Unterlagen als Nachweise für die eingetretenen Veränderungen vorlegen. Weitere Unterlagen können insbesondere sein: • Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid etc.), • Mietvertrag oder Unterlagen über die Belastung des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie dessen Eigentümer sind. Welche Unterlagen Sie in Ihrem konkreten Fall vorlegen müssen, entnehmen Sie bitte dem Antragsformular oder den Ausführungen Ihrer zuständigen Wohngeldbehörde

Voraussetzungen

Veränderungen im laufenden Wohngeldbezug müssen Sie der zuständigen Wohngeldbehörde in bestimmten Fällen mitteilen. Die Änderungen können zu einer Verringerung oder gegebenenfalls zu einem vollständigen Wegfall des Wohngelds führen.

Gut zu wissen

Wohngeld Änderungsmitteilung

Wohngeldrechner: Haben Sie Anspruch?

Unverbindliche Selbsteinschätzung nach der amtlichen Formel (§ 19 WoGG mit Anlagen 1–3, § 12 Abs. 6–7). Nicht abgebildet sind u. a. Freibeträge (§ 17 WoGG), Vermögensprüfung und Einzelfallregeln — verbindlich entscheidet die Wohngeldstelle.

Häufige Fragen

Wo kann ich „Wohngeld beantragen“ in Sonneberg erledigen?
Zuständig ist: Kreisverwaltung Sonneberg - 3.50.3 Sachgebiet Soziales und Existenzsicherung, Bahnhofstraße 66, 96515 Sonneberg. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Wird Wohngeld rückwirkend gezahlt?
Wohngeld wird grundsätzlich ab dem Monat der Antragstellung gewährt — nicht rückwirkend. Deshalb lohnt es sich, den Antrag früh zu stellen, auch wenn noch Unterlagen fehlen.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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