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Fischereischein beantragen in Speyer: Gebühren, Unterlagen & Termin

Fischereischein beantragen erledigen Sie in Speyer bei: Stadt Speyer - 231-BB I - Bürgerbüro Maximilianstraße.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Rheinland-Pfalz.

Zuständige Stelle in Speyer

Stadt Speyer - 231-BB I - Bürgerbüro Maximilianstraße

Maximilianstraße 94, 67346 Speyer

06232 14-1333

buergerbuero@stadt-speyer.de

Stadt Speyer - 211 - Allgemeines Ordnungswesen

Große Himmelsgasse 10, 67346 Speyer

Mo-Do 08:00-12:00, Di 14:00-16:00, Do 14:00-18:00 · Fr, Sa, So geschlossen (lt. OpenStreetMap)

06232 14-2469

ordnungswesen@stadt-speyer.de

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Benötigte Unterlagen

• Prüfungszeugnis einer bestandenen staatlichen Fischerprüfung oder Nachweis einer Prüfung als Berufsfischer inklusive eines Nachweises über mindestens acht Stunden praktische Einweisung • Passbild • Ausweisdokument

Voraussetzungen

Wenn Sie die Fischerei ausüben wollen, brauchen Sie einen Fischereischein. Diesen müssen Sie beantragen. Für das Angeln benötigen Sie zusätzlich einen Fischereierlaubnisschein des Fischereiberechtigten oder Fischereipächters des jeweiligen Gewässers. Für die Ausstellung und Verlängerung von Fischereischeinen sind die Bürgerbüros zuständig. Für die Umschreibung von ausl. Fischereischeinen in Rheinland-Pfälzische sowie für Fischereischeinprüfungen, ist das Sachgebiet 211 Gewerbe, Handwerk und Gaststättenrecht zuständig (Herr Marco Weiss). Für die Ausstellung und Verlängerung von Fischereischeinen sind die Bürgerbüros zuständig. Für die Umschreibung von ausl. Fischereischeinen in Rheinland-Pfälzische sowie für Fischereischeinprüfungen, ist das Sachgebiet 211 Gewerbe, Handwerk und Gaststättenrecht zuständig (Herr Marco Weiss).

So läuft es ab

Sie müssen einen Antrag stellen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Stelle.

Gut zu wissen

Fischereischein beantragen

Häufige Fragen

Wo kann ich „Fischereischein beantragen“ in Speyer erledigen?
Zuständig ist: Stadt Speyer - 231-BB I - Bürgerbüro Maximilianstraße, Maximilianstraße 94, 67346 Speyer. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Brauche ich für den Fischereischein eine Fischerprüfung?
In der Regel ja: Die erstmalige Erteilung setzt üblicherweise eine bestandene Fischerprüfung (Anglerprüfung) voraus – in Bayern etwa müssen Antragsteller die Fischerprüfung im Regelfall abgelegt haben, in Berlin gilt das für den Fischereischein A. Ausnahmen sind landesrechtlich unterschiedlich geregelt: In Berlin gibt es beispielsweise einen Jugendfischereischein für 12- bis 17-Jährige ohne Prüfung.
Welche Behörde stellt den Fischereischein aus?
Das ist landesabhängig: In Bayern stellt die örtlich zuständige Wohnortgemeinde den Fischereischein aus, in Berlin ist das Fischereiamt zuständig. Die zuständige Stelle für Ihren Wohnort finden Sie auf der jeweiligen Stadtseite dieses Portals.
Reicht der Fischereischein zum Angeln aus?
Der Fischereischein ist die persönliche Grundvoraussetzung. Für das Angeln an einem konkreten Gewässer brauchen Sie in der Regel zusätzlich eine Gewässererlaubnis – in Berlin etwa ist neben dem gültigen Fischereischein eine Angelkarte für das jeweilige Gewässer mitzuführen. Was genau gilt, ist landesrechtlich geregelt.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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