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Personalausweis beantragen in Spremberg: Gebühren, Unterlagen & Termin

Personalausweis beantragen erledigen Sie in Spremberg bei: Bürgerbüro · Spremberg — Gebühr: 27,60 € (unter 24) / 46,00 € (ab 24 Jahren) — bundesweit einheitlich (§ 1 PAuswGebV).

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Brandenburg.

Zuständige Stelle in Spremberg

Bürgerbüro · Spremberg

Bahnhofstraße 1, 03130 Spremberg/Grodk

Gebühren (amtlich)

Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde. Weitere Gebührenregelungen: Ändern der PIN im Bürgeramt (z. B. PIN vergessen): gebührenfrei Ändern der Anschrift bei Umzügen: gebührenfrei Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall: gebührenfrei Kosten für Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikates: Festlegung durch jeweiligen Anbieter

Was kostet Ihr Ausweis wirklich?

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Benötigte Unterlagen

• Identitätsnachweis, zum Beispiel • alter Personalausweis, • gültiger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass • aktuelles digitales Lichtbild • gegebenenfalls Geburtsurkunde • gegebenenfalls: Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel • Geburts-, Heirats-, Eheurkunde, • Familienbuch • Erklärung über die Namensführung • bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis • Geburtsurkunde • (Abstammungsurkunde), Heiratsurkunde oder das Familienstammbuch, wenn erstmalig ein Ausweisdokument beantragt wird bzw. bei der Beantragung kein Ausweisdokument vorgelegt werden kann. • Das Bereithalten solcher Urkunden ist auch in anderen Fällen empfehlenswert, um sie auf Verlangen der Pass- und Ausweisbehörde zur Klärung unvollständiger oder unstimmiger Angaben vorlegen zu können. Sie ersparen sich damit Zeitverlust und unnötige Wege. • Ihr alter Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass (-ausweis), auch wenn diese/r bereits ungültig sein sollte/n. • Ein biometrisches Lichtbild ohne Kopfbedeckung aus neuester Zeit • Die Beantragung eines Personalausweises für Kinder/Jugendliche vor Vollendung des 16. Lebensjahres muss durch zumindest einen Erziehungsberechtigten erfolgen, der Minderjährige muss bei der Antragstellung ebenfalls zugegen sein. Hierfür sind der Personalausweis/Reisepass des Erziehungsberechtigten, ggf. eine schriftliche Einverständniserklärung des anderen Elternteils zur Ausstellung des Personalausweises oder ggf. ein amtlicher Nachweis über das alleinige Sorgerecht/gemeinsame Sorgerecht vorzulegen.

Voraussetzungen

Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen. Haben Sie das 16. Lebensjahr vollendet und besitzen keinen gültigen Reisepass, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig: • Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig. • Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig. Ihr Personalausweis verliert die Gültigkeit vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer, wenn • Eintragungen nicht mehr zutreffen oder • Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein. Es gibt eine Ausnahme: Die Änderung Ihrer Anschrift oder Ihrer Körpergröße führen nicht zur Ungültigkeit. Sie haben auch die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen. Dieser ist höchstens 3 Monate lang gültig. Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist in der Regel das Bürgeramt. Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie den Personalausweis auch bei einer Behörde außerhalb der Zuständigkeit Ihres Wohnsitzes beantragen. Dadurch können Folgekosten entstehen.

Gut zu wissen

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PositionRechtsgrundlageBetrag
Personalausweis (ab 24 Jahre)§ 1 Abs. 1 Nr. 2 PAuswGebV46,00 €

Bundesrechtliche Gebühren nach PAuswGebV bzw. § 27 PassV (beide zuletzt geändert 30.01.2026, BGBl. 2026 I Nr. 31), Normtext abgerufen am 08.07.2026. Bei Bedürftigkeit kann die Behörde die Gebühr ermäßigen oder erlassen (§ 1 Abs. 6 PAuswGebV, § 28 PassV).

Häufige Fragen

Was kostet „Personalausweis beantragen“ in Spremberg?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde. Weitere Gebührenregelungen: Ändern der PIN im Bürgeramt (z. B. Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Personalausweis beantragen“ in Spremberg erledigen?
Zuständig ist: Bürgerbüro · Spremberg, Bahnhofstraße 1, 03130 Spremberg/Grodk. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Kann ich den Personalausweis online beantragen?
Die Antragstellung erfordert grundsätzlich einen persönlichen Termin im Bürgeramt (biometrische Daten, Unterschrift, Fingerabdrücke). Viele Städte bieten aber Online-Terminbuchung und teils digitale Vorbereitung — die Links finden Sie in der Städte-Tabelle.
Wie lange ist der Personalausweis gültig?
Für Personen ab 24 Jahren gilt der Ausweis 10 Jahre, für jüngere 6 Jahre. Eine Verlängerung ist nicht möglich — es wird immer ein neues Dokument ausgestellt.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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