Meldebescheinigung beantragen in Springe: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Niedersachsen.
Zuständige Stelle in Springe
Bürgerservice · Springe
Auf dem Burghof 1, 31832 Springe
Mo, Mi, Fr 08:00-12:00 · Di, Do 08:00-12:00, 14:00-18:00 · Sa, So geschlossen (lt. OpenStreetMap)
05041 73-115
buergerservice@springe.de
Gebühren (amtlich)
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.
Gut vorbereitet zum Amt
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Kostenlose Rechner & ToolsBenötigte Unterlagen
• gültiger Personalausweis oder Reisepass
Voraussetzungen
Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind. Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.
So läuft es ab
Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.
Gut zu wissen
Meldebescheinigung Erteilung
Häufige Fragen
Was kostet „Meldebescheinigung beantragen“ in Springe?
Wo kann ich „Meldebescheinigung beantragen“ in Springe erledigen?
Weitere Behördengänge in Springe:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Meldebescheinigung beantragen (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.