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Kita-Platz & Kita-Gutschein beantragen in Stadtlohn: Gebühren, Unterlagen & Termin

Kita-Platz & Kita-Gutschein beantragen erledigen Sie in Stadtlohn bei: Kindertagespflege, Frühe Hilfen · Kreis Borken.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle

Für diese Leistung ist ein überregionaler Träger zuständig — die nächstgelegene Stelle für Stadtlohn kann in einer Nachbarstadt liegen (Adresse siehe Karte).

Kindertagespflege, Frühe Hilfen · Kreis Borken

Burloer Straße 93, 46325 Kreis Borken

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Benötigte Unterlagen

• Einwandfreies erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nach § 72a SGB VIII • Masernschutz • Gesundheitszeugnis (alle 5 Jahre erneuter Nachweis) • Nachweis über Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson

Voraussetzungen

Die Erlaubnis wird Ihnen erteilt, wenn Sie für die Kindertagespflege geeignet sind. Davon ist auszugehen, wenn • Sie sich durch Ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Kindertagespflegepersonen auszeichnen, • Sie über kindgerechte Räumlichkeiten verfügen, • Sie über gute Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen in der Kindertagespflege verfügen. Diese Kenntnisse müssen Sie in qualifizierten Lehrgängen erworben haben. Auf ihre Aufgabe werden Tagesmütter und -väter in Qualifizierungskursen vorbereitet. Die Qualifizierungskurse orientieren sich an einem Ausbildungsprogramm für Kindertagespflegepersonen des Deutschen Jugendinstitutes (DJI), das bundesweit anerkannt ist. Die Qualifizierungskurse werden vom Fachbereich Jugend und Familie in Zusammenarbeit mit der VHS - aktuelles Forum - Ahaus sowie der VHS Bocholt und der Familienbildungsstätte Borken regelmäßig angeboten. Die Kosten der Einführungsphase werden den Teilnehmer/innen erstattet, wenn sie in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Jugend und Familie mindestens 6 Monate in der Kindertagespflege tätig waren. Die sogenannte Einführungsphase findet in der Regel an 6 Abenden einmal wöchentlich statt. Die folgende Vertiefungsphase ist in zwei Abschnitte gegliedert und dauert ca. 1 Jahr. Die Qualifizierung umfasst insgesamt 160 Unterrichtsstunden und wird zertifiziert. Neben der Qualifikation, ist ein Erste Hilfe Kurs notwendig, der 9 Unterrichtsstunden umfasst und alle 2 Jahre aktualisiert werden muss. In den Qualifizierungskursen wird interessierten Frauen und Männern die Möglichkeit gegeben eine Entscheidung darüber zu treffen, ob die Kindertagespflege die für sie geeignete berufliche Perspektive ist. Sie werden auf die Gestaltung der Eingewöhnungsphase, die Zusammenarbeit mit den Eltern, die Gestaltung des pädagogischen Alltags und den Abschluss einer Betreuungsvereinbarung vorbereitet.

So läuft es ab

Eine Pflegeerlaubnis können Sie beim zuständigen Jugendamt beantragen, Reichen Sie hier folgende Unterlagen ein: • abgeschlossene Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson • polizeiliches Führungszeugnis • ärztliches Attest (über Masernschutz) Danach erfolgt die Überprüfung der kindgerechten Räumlichkeiten durch eine gemeinsame Begehung mit dem örtlichen Jugendamt.

Gut zu wissen

In der Kindertagespflege können Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren betreut werden. Sie brauchen eine Erlaubnis zur Kindertagespflege, wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten während einem Teil des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Bezahlung länger als 3 Monate betreuen möchten. Die Erlaubnis zur Kindertagespflege • wird durch das örtliche Jugendamt erteilt, • ist auf 5 Jahre befristet, • kann mit Nebenbestimmungen versehen werden, • befugt Sie zur Betreuung von bis zu 5 gleichzeitig anwesenden, fremden Kindern. Kindertagespflegepersonen sind Frauen und Männer, die gern mit Kindern zusammen sind, sie in ihrer Bildung und Entwicklung begleiten und ihnen eine verlässliche, beständige Betreuung anbieten möchten. Sie sollten an pädagogischen Fragen und dem Austausch mit Anderen über die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern interessiert sein. Organisationsgeschick, eine sensible Wahrnehmung für kindliche Bedürfnisse und viel Freude an der Arbeit mit Kindern und ihren Familien, sollten sie mitbringen. Ebenso ist es Ihnen möglich, Kindern räumlich Platz für die Aktivitäten im Alltag zu schaffen. Kindertagespflegepersonen sind selbständig berufstätig, wenn sie in ihrem Haushalt Kinder betreuen oder angestellt berufstätig, wenn sie Kinder im Haushalt der Eltern betreuen.

Häufige Fragen

Wo kann ich „Kita-Platz & Kita-Gutschein beantragen“ in Stadtlohn erledigen?
Zuständig ist: Kindertagespflege, Frühe Hilfen · Kreis Borken, Burloer Straße 93, 46325 Kreis Borken. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Habe ich einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz?
Ja. Nach § 24 SGB VIII hat ein Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege; ab dem vollendeten dritten Lebensjahr besteht bis zum Schuleintritt ein Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung. Der Anspruch richtet sich an den Träger der öffentlichen Jugendhilfe (§ 3 Abs. 2 SGB VIII); für die Vermittlung eines Kita-Platzes ist in der Regel das Jugendamt zuständig.
Was ist der Kita-Gutschein und wo gilt er?
In Berlin und Hamburg wird der Kita-Platz über ein Gutscheinsystem vergeben: In Berlin beantragen Sie den Kita-Gutschein beim Jugendamt Ihres Wohnbezirks, in Hamburg online oder bei der Abteilung Kindertagesbetreuung Ihres Bezirksamts. Den Gutschein lösen Sie anschließend bei einer Kita ein – in Hamburg suchen sich die Eltern die Kita selbst aus. Ob Ihre Stadt mit Gutschein, zentralem Kita-Portal oder Direktanmeldung arbeitet, ist landes- und kommunalabhängig geregelt.
Wo melde ich mein Kind für die Kita an?
Je nach Bundesland und Kommune melden Sie Ihr Kind direkt bei der Kita an oder nutzen ein zentrales Online-Portal wie den KiTa-Finder NRW oder das KitaPortal Schleswig-Holstein. Für die Vermittlung eines Kita-Platzes ist in der Regel das Jugendamt zuständig; der Träger der öffentlichen Jugendhilfe muss Sie zudem über das Platzangebot im örtlichen Einzugsbereich informieren und bei der Auswahl beraten (§ 24 Abs. 5 SGB VIII). Die für Ihre Stadt zuständige Stelle finden Sie auf dieser Seite.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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