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Arbeitslos melden in Stuttgart: Gebühren, Unterlagen & Termin

Arbeitslos melden erledigen Sie in Stuttgart bei: Agentur für Arbeit Leinfelden-Echterdingen. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Baden-Württemberg.

Zuständige Stelle

Für diese Leistung ist ein überregionaler Träger zuständig — die nächstgelegene Stelle für Stuttgart kann in einer Nachbarstadt liegen (Adresse siehe Karte).

Agentur für Arbeit Leinfelden-Echterdingen

Stadionstr. 4, 70771 Leinfelden-Echterdingen

Arbeitnehmer- und Arbeitgeberkunden kostenlos aus allen deutschen Fest- und Mobilfunknetzen: Tel: 0800 4 5555 00 (Arbeitnehmer/Arbeitsuchende) Tel: 0800 4 5555 20 (Arbeitgeber)

Leinfelden-Echterdingen@arbeitsagentur.de

Agentur für Arbeit Stuttgart

Nordbahnhofstraße 30-34, 70191 Stuttgart

Arbeitnehmer- und Arbeitgeberkunden kostenlos aus allen deutschen Fest- und Mobilfunknetzen: Tel: 0800 4 5555 00 (Arbeitnehmer/Arbeitsuchende) Tel: 0800 4 5555 20 (Arbeitgeber)

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Benötigte Unterlagen

• Personalausweis mit aktueller Meldeadresse • Pass/Ersatzdokument in Verbindung mit einer aktuellen Meldebescheinigung • ab 1. Januar 2022 für die elektronische Arbeitslosmeldung: Online-Ausweisfunktion des Personalausweises, eines elektronischen Aufenthaltstitels oder einer eID- Karte

Voraussetzungen

Wenn Sie sich arbeitslos melden, gilt das Arbeitslosengeld grundsätzlich als beantragt, es sei denn, Sie geben eine abweichende Erklärung ab. Für den Antrag auf Arbeitslosengeld sind gesonderte Unterlagen erforderlich. Es ist daher wichtig, dass Sie spätestens am 1. Tag Ihrer Arbeitslosigkeit in die für Sie zuständige Arbeitsagentur kommen, um sich persönlich arbeitslos zu melden. Sie können sich auch schon früher persönlich arbeitslos melden. Dies ist rechtswirksam jedoch frühestens 3 Monate, bevor Sie arbeitslos werden, möglich. Beachten Sie: Das Arbeitslosengeld wird frühestens ab dem Tag gezahlt, an dem Sie sich persönlich arbeitslos gemeldet haben. Es ist kein Problem, wenn die Agentur für Arbeit zum Beispiel an Wochenenden oder Feiertagen geschlossen ist und Sie sich deswegen nicht am 1. Tag nach dem Ende Ihrer Beschäftigung persönlich arbeitslos melden können. Wenn Sie sich am nächsten Tag, an dem die Agentur für Arbeit wieder geöffnet ist, persönlich arbeitslos melden, gilt Ihre Arbeitslosmeldung rückwirkend. Wird Ihre Arbeitslosigkeit mehr als 6 Wochen lang unterbrochen, zum Beispiel, weil Sie einen Job gefunden haben oder ein Praktikum machen, dann ist Ihre Arbeitslosmeldung nicht mehr gültig. Wenn Sie danach wieder arbeitslos sind, müssen Sie sich erneut persönlich arbeitslos melden. Die Wirkung der Arbeitslosmeldung erlischt, wenn Sie eine Erwerbstätigkeit aufnehmen – unabhängig von deren Dauer – und dies Ihrer Agentur für Arbeit nicht unverzüglich mitgeteilt haben. Wenn Sie vorübergehend arbeitsunfähig sind und die Agentur für Arbeit am 1. Tag Ihrer Genesung nicht geöffnet ist, sollten Sie sich spätestens am letzten Tag Ihrer Arbeitsunfähigkeit arbeitslos melden.

So läuft es ab

Sie müssen sich persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden, die für Ihren Wohnsitz zuständig ist: • Sprechen Sie persönlich in Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit zu den Öffnungszeiten vor und bringen Sie ein Ausweisdokument mit aktueller Meldeadresse mit, zum Beispiel Ihren Personalausweis. Sie brauchen keinen Termin zu vereinbaren. • Sie erhalten die erforderlichen Informationen für die Beantragung von Arbeitslosengeld und einen Termin mit Ihrer Vermittlungsfachkraft.

Bearbeitungsdauer

Sie sind arbeitslos oder Sie werden innerhalb der nächsten 3 Monate voraussichtlich arbeitslos.

Gut zu wissen

Persönliche Arbeitslosigkeit melden

Häufige Fragen

Wo kann ich „Arbeitslos melden“ in Stuttgart erledigen?
Zuständig ist: Agentur für Arbeit Leinfelden-Echterdingen, Stadionstr. 4, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Arbeitslos melden“ in Stuttgart online?
Für Stuttgart ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Was ist der Unterschied zwischen arbeitsuchend und arbeitslos melden?
Die Arbeitsuchendmeldung ist die frühzeitige Meldung nach § 38 SGB III: spätestens drei Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses — erfahren Sie später davon, innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunkts. Die Arbeitslosmeldung nach § 141 SGB III ist ein separater Schritt und nach § 137 SGB III Voraussetzung für den Anspruch auf Arbeitslosengeld. Beide Meldungen ersetzen einander nicht.
Kann ich mich online arbeitslos melden?
Ja. Nach § 141 SGB III können Sie sich elektronisch im Fachportal der Bundesagentur für Arbeit oder persönlich bei der zuständigen Agentur für Arbeit arbeitslos melden. Nach Eintritt der Arbeitslosigkeit soll die Agentur unverzüglich ein persönliches Beratungs- und Vermittlungsgespräch mit Ihnen führen.
Wie früh kann ich mich arbeitslos melden?
Die Arbeitslosmeldung ist bereits zulässig, bevor die Arbeitslosigkeit eingetreten ist — sofern ihr Eintritt innerhalb der nächsten drei Monate zu erwarten ist (§ 141 SGB III). So vermeiden Sie Verzögerungen beim Leistungsbeginn.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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