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Bewachungsgewerbe & § 34a-Erlaubnis in Stuttgart: Gebühren, Unterlagen & Termin

Bewachungsgewerbe & § 34a-Erlaubnis erledigen Sie in Stuttgart bei: Stadt Stuttgart.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Baden-Württemberg.

Zuständige Stelle in Stuttgart

Stadt Stuttgart

Marktplatz 1, 70173 Stuttgart

0711/216-0

post@stuttgart.de

Gebühren (amtlich)

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der einschlägigen Gebührensatzung der Gemeinde.

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Benötigte Unterlagen

• ausgefülltes Antragsformular • Kopie des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers • Für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform: • bei Unternehmenssitz in Deutschland: • bei in einem Register eingetragenen Unternehmen: Auszug aus dem Handelsregister beziehungsweise dem Partnerschaftsregister • ansonsten eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages zum Beispiel bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)) • bei Unternehmenssitz im Ausland: Dokumente aus dem Sitzland, die die Rechtsform nachweisen. • Für den Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit: • Bei Wohnsitz in Deutschland: • Führungszeugnis • Auszug aus dem Gewerbezentralregister • Bei Wohnsitz im Ausland: Dokumente aus Ihrem Heimatland, die Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen. • Nachweis der persönlichen Sachkunde durch Vorlage einer Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer (IHK) über die erfolgreiche Ablegung einer Sachkundeprüfung oder durch Vorlage eines als gleichwertig anerkannten Nachweises • Dokumente, die Ihre geordneten Vermögensverhältnisse nachweisen • Nachweis über den Abschluss der erforderlichen Haftpflichtversicherung Zur Überprüfung der erforderlichen Voraussetzungen (insbesondere Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit) kann die zuständige Stelle weitere Dokumente anfordern und Stellungnahmen anderer Behörden (zum Beispiel Polizei, Landeskriminalamt, Verfassungsschutz) einholen. Ab dem 1.1.2019 wird ihre persönliche Zuverlässigkeit in regelmäßigen Abständen, spätestens nach Ablauf von 5 Jahren, erneut überprüft. Bei juristischen Personen (GmbH, Unternehmensgesellschaften, AG, eingetragene Genossenschaften) müssen Sie das Antragsformular lediglich für die juristische Person selbst ausfüllen. Alle personenbezogenen Unterlagen müssen Sie für alle zur Geschäftsführung berechtigten natürlichen Personen einreichen (zum Beispiel Personalpapiere). Für die juristische Person benötigen Sie außerdem einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister. Personengesellschaften (GbR, KG, OHG, PartG, GmbH Co. KG) sind als solche nicht erlaubnisfähig. Daher benötigt jeder geschäftsführende Gesellschafter und jede geschäftsführende Gesellschafterin die Erlaubnis. Für jede dieser Personen müssen Sie ein ausgefülltes Antragsformular und sämtliche persönliche Unterlagen einreichen.

Voraussetzungen

• Sie besitzen die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit. • Sie leben in geordneten Vermögensverhältnissen. • Sie führen • den Nachweis Ihrer persönlichen Sachkunde durch eine vor der Industrie- und Handelskammer erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung oder einen gleichwertigen Abschluss und • den Nachweis der vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung.

So läuft es ab

Die Erlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

Gut zu wissen

Tätigkeiten als Unternehmer im Bewachungsgewerbe (zum Beispiel im Objekt- oder Personenschutz) dürfen Sie nur mit einer Erlaubnis ausüben. Als Bewachung gelten Tätigkeiten, die das Leben oder Eigentum fremder Personen vor Eingriffen Dritter schützen sollen, beispielsweise: • herkömmliche Fahrrad-, Kraftfahrzeug- und Gebäudebewachung • Veranstaltungsdienst • Fluggastkontrolle • Durchführung von Geld- und Werttransporten • Personenschutz • Bewachung von Industrie- und militärischen Anlagen sowie von Kernkraftwerken und anderen Anlagen der Energieversorgung Dabei geht es ausschließlich um aktive Überwachungstätigkeiten durch Personen vor Ort. Hinweis: Sie dürfen mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben nur Personen (Wachpersonen) beschäftigen, die die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen und durch eine Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer nachweisen, dass sie über die für die Ausübung des Gewerbes notwendigen rechtlichen und fachlichen Grundlagen unterrichtet worden sind und mit ihnen vertraut sind. Für die Durchführung bestimmter Tätigkeiten (zum Beispiel der Bewachung von Asyl-Aufnahmeeinrichtungen und der Bewachung von zugangsgeschützten Großveranstaltungen, jeweils in leitender Funktion) ist statt des Nachweises der vorgenannten Unterrichtung der Nachweis einer vor der Industrie- und Handelskammer erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung erforderlich.

Häufige Fragen

Was kostet „Bewachungsgewerbe & § 34a-Erlaubnis“ in Stuttgart?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der einschlägigen Gebührensatzung der Gemeinde.
Wo kann ich „Bewachungsgewerbe & § 34a-Erlaubnis“ in Stuttgart erledigen?
Zuständig ist: Stadt Stuttgart, Marktplatz 1, 70173 Stuttgart. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Wer braucht die Erlaubnis nach § 34a GewO?
Jeder, der gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will (Bewachungsgewerbe), benötigt die Erlaubnis der zuständigen Behörde — also der Gewerbetreibende selbst, nicht jede einzelne Wachperson. Angestellte Wachpersonen müssen stattdessen die erforderliche Qualifikation (Unterrichtung oder Sachkunde) nachweisen.
Sachkundeprüfung oder Unterrichtung — was gilt für welche Tätigkeit?
Wachpersonen weisen grundsätzlich per IHK-Bescheinigung nach, dass sie über die notwendigen rechtlichen und fachlichen Grundlagen unterrichtet wurden. Die Sachkundeprüfung verlangt § 34a GewO für bestimmte Tätigkeiten — unter anderem Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr, Schutz vor Ladendieben, Bewachungen im Einlassbereich gastgewerblicher Diskotheken sowie in leitender Funktion die Bewachung von Aufnahmeeinrichtungen für Asylsuchende und von zugangsgeschützten Großveranstaltungen.
Bei welcher Behörde beantrage ich die § 34a-Erlaubnis?
Das Gesetz nennt nur die "zuständige Behörde"; welche das konkret ist, bestimmt das jeweilige Landesrecht — häufig das Gewerbe- oder Ordnungsamt der Stadt, teils die Kreisverwaltung. Die für Ihren Standort zuständige Stelle samt Kontaktdaten finden Sie auf dieser Seite bei Ihrer Stadt.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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