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Fischereischein beantragen in Stuttgart: Gebühren, Unterlagen & Termin

Fischereischein beantragen erledigen Sie in Stuttgart bei: Amt für öffentliche Ordnung, Waffen-, Sprengstoff-, Jagd- und Fischereiangelegenheiten · Stuttgart — Gebühr laut amtlicher Angabe: 12,00 €. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Baden-Württemberg.

Zuständige Stelle in Stuttgart

Amt für öffentliche Ordnung, Waffen-, Sprengstoff-, Jagd- und Fischereiangelegenheiten · Stuttgart

Eberhardstraße 35, 70173 Stuttgart

0711 21691920

waffenrecht@stuttgart.de

Stadt Stuttgart

Marktplatz 1, 70173 Stuttgart

0711/216-0

post@stuttgart.de

Gebühren (amtlich)

Die Gebühren für die Erteilung / Verlängerung der Fischereischeine auf Lebenszeit / Jugendfischereischeine belaufen sich wie folgt: Die Kosten für die Erteilung eines Fischereischeins auf Lebenszeit setzen sich aus der Verwaltungsgebühr von 35,- EUR und einer Fischereiabgabe von 12,00 EUR pro Jahr zusammen. Beim Jugendfischereischein entfällt die Fischereiabgabe. Fischereischein auf Lebenszeit für ein Jahr 47,- EUR Fischereischein auf Lebenszeit für fünf Jahre 95,- EUR Fischereischein auf Lebenszeit für zehn Jahre 155,- EUR Jugendfischereischein 21,- EUR Die Kosten für die Verlängerung eines Fischereischeins auf Lebenszeit setzen sich aus der Verwaltungsgebühr von 16,- EUR und einer Fischereiabgabe von 12,00 EUR pro Jahr zusammen. Der Jugendfischereischein wird bis zum 16. Lebensjahr ausgestellt und nicht verlängert. Fischereischein auf Lebenszeit für ein Jahr 28,- EUR Fischereischein auf Lebenszeit für fünf Jahre 76,- EUR Fischereischein auf Lebenszeit für zehn Jahre 136,- EUR Sicher ist Ihnen aufgefallen, dass der Fischereischein "Fischereischein auf Lebenszeit" heißt, das ist zwar irreführend, er gilt dennoch nicht ein Leben lang. Die Fischereiabgabe muss immer wieder neu entrichtet werden. In Bayern gibt es einen "echten" Fischereischein auf Lebenszeit, der einmal für ein ganzes Leben ausgestellt wird, in Baden-Württemberg gibt es diesen hingegen nicht.

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Benötigte Unterlagen

• Personalausweis • Passbild • Sachkundenachweis: Zeugnis über die erfolgreiche Fischerprüfung

Voraussetzungen

Fischereischein für Jugendliche (Jugendfischereischein) • Sie sind zwischen 7 und 15 Jahre alt, • Sie haben keinen Sachkundenachweis und • Ihre Eltern oder deren Stellvertreter erklären ihr Einverständnis Mit einem Jugendfischereischein dürfen Sie nur unter Aufsicht einer volljährigen Person fischen, die einen gültigen Fischereischein besitzt. Der Jugendfischereischein gilt bis zum Ende des Jahres, in dem Sie 16 Jahre alt werden. Fischereischein auf Lebenszeit • Sie sind mindestens 10 Jahre alt und • Sie können die erforderliche Sachkunde nachweisen. Sie dürfen die Fischereiprüfung nur ablegen, wenn Sie erfolgreich an einem vom Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz anerkannten Lehrgang teilgenommen haben. Sie erhalten den Fischereischein in der Regel auf Lebenszeit, in Ausnahmefällen für ein Kalenderjahr.

So läuft es ab

Sie können den Fischereischein persönlich oder schriftlich bei Ihrer Gemeinde beantragen. Eine andere Person kann den Antrag auch für Sie stellen. Dieser Person müssen Sie dazu eine Vollmacht ausstellen.

Fristen

Sie müssen den Fischereischein beim Fischen bei sich haben. Die Fischereischeine aus den verschiedenen Bundesländern gelten in der Regel in ganz Deutschland. Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz aus einem anderen Bundesland nach Baden-Württemberg verlegen, gilt der Fischereischein des anderen Bundeslands längstens bis zum Ende des nachfolgenden Kalenderjahres. Urlauber aus dem Ausland erhalten ohne Sachkundenachweis für vier Wochen innerhalb eines Kalenderjahres einen Fischereischein.

Gut zu wissen

Wenn Sie fischen oder angeln möchten, müssen Sie einen gültigen Fischereischein besitzen. Der Fischereischein ist gültig, wenn Sie für das laufende Kalenderjahr die Fischereiabgabe bezahlt haben. Dies gilt nicht für Jugendfischereischeine. Zusätzlich zum Fischereischein brauchen Sie die Erlaubnis der Person, die das Fischereirecht für das Gewässer besitzt.

Wie stehen die Gebühren in Stuttgart im Vergleich?

Stuttgart12,00 €
Baden-Württemberg5,00 € – 145,00 €
Deutschland (8.737 Städte)1,00 € – 335,00 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Fischereischein beantragen“ in Stuttgart?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Die Gebühren für die Erteilung / Verlängerung der Fischereischeine auf Lebenszeit / Jugendfischereischeine belaufen sich wie folgt: Die Kosten für die Erteilung eines Fischereischeins auf Lebenszeit setzen sich aus der Verwaltungsgebühr von 35,- EUR und einer … Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Fischereischein beantragen“ in Stuttgart erledigen?
Zuständig ist: Amt für öffentliche Ordnung, Waffen-, Sprengstoff-, Jagd- und Fischereiangelegenheiten · Stuttgart, Eberhardstraße 35, 70173 Stuttgart. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Fischereischein beantragen“ in Stuttgart online?
Für Stuttgart ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Brauche ich für den Fischereischein eine Fischerprüfung?
In der Regel ja: Die erstmalige Erteilung setzt üblicherweise eine bestandene Fischerprüfung (Anglerprüfung) voraus – in Bayern etwa müssen Antragsteller die Fischerprüfung im Regelfall abgelegt haben, in Berlin gilt das für den Fischereischein A. Ausnahmen sind landesrechtlich unterschiedlich geregelt: In Berlin gibt es beispielsweise einen Jugendfischereischein für 12- bis 17-Jährige ohne Prüfung.
Welche Behörde stellt den Fischereischein aus?
Das ist landesabhängig: In Bayern stellt die örtlich zuständige Wohnortgemeinde den Fischereischein aus, in Berlin ist das Fischereiamt zuständig. Die zuständige Stelle für Ihren Wohnort finden Sie auf der jeweiligen Stadtseite dieses Portals.
Reicht der Fischereischein zum Angeln aus?
Der Fischereischein ist die persönliche Grundvoraussetzung. Für das Angeln an einem konkreten Gewässer brauchen Sie in der Regel zusätzlich eine Gewässererlaubnis – in Berlin etwa ist neben dem gültigen Fischereischein eine Angelkarte für das jeweilige Gewässer mitzuführen. Was genau gilt, ist landesrechtlich geregelt.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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