Kinderzuschlag beantragen in Stuttgart: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Baden-Württemberg.
Zuständige Stelle
Für diese Leistung ist ein überregionaler Träger zuständig — die nächstgelegene Stelle für Stuttgart kann in einer Nachbarstadt liegen (Adresse siehe Karte).
Familienkasse Baden-Württemberg Ost Standort Stuttgart
Neckarstraße 84, 70190 Stuttgart
0800 4 5555 30(kostenlos aus allen deutschen Fest- und Mobilfunknetzen)
Familienkasse-Baden-Wuerttemberg-Ost@arbeitsagentur.de
Agentur für Arbeit Leinfelden-Echterdingen
Stadionstr. 4, 70771 Leinfelden-Echterdingen
Arbeitnehmer- und Arbeitgeberkunden kostenlos aus allen deutschen Fest- und Mobilfunknetzen: Tel: 0800 4 5555 00 (Arbeitnehmer/Arbeitsuchende) Tel: 0800 4 5555 20 (Arbeitgeber)
Leinfelden-Echterdingen@arbeitsagentur.de
Benötigte Unterlagen
• Antrag auf Kinderzuschlag, einschließlich der Anlage Antragsteller oder Antragsstellerin oder Partner oder Partnerin und der Anlage Kind • Nachweise zum Einkommen • Erklärung zum Vermögen • Nachweise über Wohnkosten • gegebenenfalls weitere Unterlagen und Nachweise
Formulare & Anträge (amtlich)
Direkt zu den offiziellen Formularen für Stuttgart — immer die aktuelle amtliche Fassung, kein veralteter Zwischenstand:
Voraussetzungen
Um einen Kinderzuschlag zu bekommen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: • Ihr Kind oder Ihre Kinder ist oder sind jünger als 25 Jahre, nicht verheiratet oder verpartnert und lebt oder leben in Ihrem Haushalt. • Sie beziehen für Ihr Kind oder Ihre Kinder Kindergeld oder eine vergleichbare Leistung zum Beispiel aus dem Ausland. • Sie verfügen • als Paar gemeinsam über ein Bruttoeinkommen von mindestens 900,00 EUR im Monat (ohne Wohngeld, Kindergeld und Kinderzuschlag) oder • als alleinerziehende Person über mindestens 600,00 EUR im Monat. • Ihr Einkommen, das auf den Kinderzuschlag angerechnet wird, ist nicht so hoch, dass sich der Kinderzuschlag auf null reduziert. • Sie verfügen über kein erhebliches Vermögen. • Den Kinderzuschlag können Sie in der Regel erhalten, wenn Sie mit Ihrem Einkommen, dem Kindergeld, dem eventuell zustehendem Wohngeld und dem Kinderzuschlag den Bedarf der ganzen Familie im Sinne des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II) decken können. • Kinderzuschlag ist nachrangig gegenüber anderen möglichen Einkünften des Kindes; gegebenenfalls besteht die Verpflichtung, sich um vorrangige Ansprüche wie Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss zu bemühen.
So läuft es ab
Den Kinderzuschlag können Sie schriftlich mit dem bereitstehenden Formular beantragen. In diesem Fall müssen Sie den unterschriebenen Antrag per Post an Ihre zuständige Familienkasse senden. Weiter haben Sie die Möglichkeit, den Antrag auch online auszufüllen. In diesem Fall können Sie die Nachweise direkt hochladen; die Daten werden dann direkt an die Familienkasse übermittelt. Für eine elektronische Antragstellung mit einem elektronischen Identitätsnachweis: • Gehen Sie auf die Internetseite der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit und rufen Sie den OnlineAntrag auf. Für die Authentifizierung benötigen Sie entweder • den neuen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion oder • die eID-Karte für Unionsbürgerinnen und -bürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums oder • einen elektronischen Aufenthaltstitel oder • Füllen Sie den OnlineAntrag aus und laden Sie die nötigen Nachweise hoch. • Der Online-Antrag und die hochgeladenen Nachweise werden an die Familienkasse übermittelt. • Eine schriftliche Antragstellung über den Postweg an die Familienkasse ist nicht mehr erforderlich. Für eine analoge Antragstellung: Wenn Sie keine elektronische Antragstellung in Anspruch nehmen möchten, können Sie sich alternativ den online ausgefüllten Antrag zur Unterschrift zusenden lassen oder sich den Antrag selbst ausdrucken. In diesem Fall müssen Sie bitte den unterschriebenen Antrag per Post an Ihre zuständigen Familienkasse senden. • Gehen Sie auf die Internetseite der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit und rufen Sie den Online Antrag auf • Drucken Sie den ausgefüllten Antrag aus oder lassen sie ihn ausgedruckt über die Familienkasse zusenden. • Sie können das Antragsformular auch direkt ausdrucken und handschriftlich ausfüllen. • Reichen Sie die unterschriebenen Antragsunterlagen und die erforderlichen Nachweise bei der Familienkasse ein.
Gut zu wissen
Der Kinderzuschlag ist eine Leistung für Familien mit kleinem Einkommen. Durch den Kinderzuschlag wird Ihre Familie unterstützt, wenn Sie über ein kleines Einkommen verfügen und davon den Bedarf der gesamten Familie nicht oder nur knapp decken können. Die Höhe des Kinderzuschlages beträgt höchstens 297,00 EUR monatlich je Kind. Wenn Ihr Einkommen höher ist als Ihr Bedarf als Eltern, verringert sich der Kinderzuschlag. Auch das Einkommen Ihrer Kinder wird berücksichtigt, zum Beispiel, wenn Ihre Kinder Unterhalt, Unterhaltsvorschuss oder Halbwaisenrente bekommen. Der Kinderzuschlag wird jeweils für 6 Monate bewilligt. Nach 6 Monaten müssen Sie einen neuen Antrag stellen.
Kindergeld-Auszahlungstermine: Wann kommt das Geld?
Letzte Ziffer Ihrer Kindergeldnummer wählen (z. B. 115FK1547209 → 9):
Quelle: offizielle Auszahlungstermine der Familienkasse (Bundesagentur für Arbeit), Stand 08.07.2026. Für Angehörige des öffentlichen Dienstes mit Auszahlung über den Arbeitgeber können abweichende Termine gelten (meist mit den Bezügen).
Häufige Fragen
Wo kann ich „Kinderzuschlag beantragen“ in Stuttgart erledigen?
Geht „Kinderzuschlag beantragen“ in Stuttgart online?
Wer hat Anspruch auf Kinderzuschlag?
Wie lange wird der Kinderzuschlag bewilligt?
Wo beantrage ich den Kinderzuschlag?
Weitere Behördengänge in Stuttgart:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Kinderzuschlag beantragen (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.