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Einbürgerung beantragen in Taunusstein: Gebühren, Unterlagen & Termin

Einbürgerung beantragen erledigen Sie in Taunusstein bei: Regierungspräsidium Darmstadt - Abteilung II - Integration, Ausländerwesen, Glücksspiel - Dezernat II 21.1 - Einbürgerung (Europa, Türkei, Service) — Gebühr laut amtlicher Angabe: 255,00 € / 51,00 €. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Hessen.

Zuständige Stelle

Für diese Leistung ist ein überregionaler Träger zuständig — die nächstgelegene Stelle für Taunusstein kann in einer Nachbarstadt liegen (Adresse siehe Karte).

Regierungspräsidium Darmstadt - Abteilung II - Integration, Ausländerwesen, Glücksspiel - Dezernat II 21.1 - Einbürgerung (Europa, Türkei, Service)

Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt, Wissenschaftsstadt

+49 6151 12-5341

einbuergerung@rpda.hessen.de

Regierungspräsidium Darmstadt - Abteilung II - Integration, Ausländerwesen, Glücksspiel - Dezernat II 21.2 - Einbürgerung (alle Drittstaaten außer Europa)

Wilhelminenstraße 13, 64283 Darmstadt, Wissenschaftsstadt

+49 6151 12-5341

einbuergerung@rpda.hessen.de

Personenstandswesen · Taunusstein

Aarstraße 150, 65232 Taunusstein

Gebühren (amtlich)

Die Regelgebühr für eine Einbürgerung beträgt 255,00 EUR, für miteinzubürgernde minderjährige Kinder 51,00 EUR. Die Regelgebühr für eine Einbürgerung liegt bei 255 Euro pro Antragsteller, für miteinzubürgernde minderjährige Kinder bei 51 Euro.

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Benötigte Unterlagen

Ausländer können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Auf die Einbürgerung besteht in der Regel ein Rechtsanspruch, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Die Antragstellerin oder der Antragsteller • hat seit fünf Jahren rechtmäßig den gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, • besitzt ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder ist im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz, die nicht für einen nur vorübergehenden Zweck erteilt ist, • ist in der Lage den Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen zu bestreiten (Unterhaltsfähigkeit), • ist nicht vorbestraft, • verfügt über ausreichende Deutschkenntnisse, • verfügt über staatsbürgerliches Grundwissen, • bekennt sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung (Verfassungstreue), • verfügt über eine geklärte Identität und Staatsangehörigkeit und • bekennt sich zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges. Für bestimmte Konstellationen bestehen Sonderregelungen: Familienangehörige, Menschen mit überdurchschnittlichen Integrationsleistungen. Auskünfte dazu erteilen die Staatsangehörigkeitsbehörden der Städte und Gemeinden und bei kleineren Gemeinden der Kreisausschuss des Landkreises. Es wird in jedem Falle empfohlen, sich vor einer Antragstellung dort beraten zu lassen. Allgemeine Informationen Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger können unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag auf Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit stellen. Einbürgerungsbewerber, die bereits das 16.Lebensjahr vollendet haben oder älter sind müssen den Einbürgerungsantrag selbst stellen. Für jüngere Bewerberinnen und Bewerber müssen ihre gesetzlichen Vertreter, in der Regel die Eltern oder der sorgeberechtigte Elternteil, die Einbürgerung beantragen. Um zu klären, ob die Voraussetzungen für eine Einbürgerung vorliegen, ist ein persönliches Gespräch notwendig. Für dieses Gespräch vereinbaren Sie bitte telefonisch oder per E-Mail einen Termin. Im persönlichen Gespräch können dann die Unterlagen für die Antragstellung ausgehändigt und alle weiteren Schritte besprochen werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport.

Gut zu wissen

Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Einen Termin können Sie telefonisch oder per E-Mail anfragen.

Wie stehen die Gebühren in Taunusstein im Vergleich?

Taunusstein255,00 € / 51,00 €
Hessen51,00 € – 255,00 €
Deutschland (10.051 Städte)38,00 € – 255,00 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Einbürgerung beantragen“ in Taunusstein?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Die Regelgebühr für eine Einbürgerung beträgt 255,00 EUR, für miteinzubürgernde minderjährige Kinder 51,00 EUR. Die Regelgebühr für eine Einbürgerung liegt bei 255 Euro pro Antragsteller, für miteinzubürgernde minderjährige Kinder bei 51 Euro.
Wo kann ich „Einbürgerung beantragen“ in Taunusstein erledigen?
Zuständig ist: Regierungspräsidium Darmstadt - Abteilung II - Integration, Ausländerwesen, Glücksspiel - Dezernat II 21.1 - Einbürgerung (Europa, Türkei, Service), Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt, Wissenschaftsstadt. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Einbürgerung beantragen“ in Taunusstein online?
Für Taunusstein ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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