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Bildung und Teilhabe beantragen in Trier: Gebühren, Unterlagen & Termin

Bildung und Teilhabe beantragen erledigen Sie in Trier bei: Stadtverwaltung Trier - Jugendamt - Bildungs- und Teilhabepaket.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Rheinland-Pfalz.

Zuständige Stelle in Trier

Stadtverwaltung Trier - Jugendamt - Bildungs- und Teilhabepaket

Eurener Str. 48a, 54294 Trier

115

but-jugendamt@trier.de

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Benötigte Unterlagen

• Nachweis der Bedürftigkeit: Wohngeldbescheid • gegebenenfalls Rechnungen, Quittungen und sonstige Nachweise • soweit erforderlich Bescheinigungen der Schule, KiTa, Hort Die zuständige Stelle informiert Sie über weitere eventuell erforderliche Unterlagen

Voraussetzungen

• Sie beziehungsweise die betroffenen Kinder, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen: • erhalten Wohngeld • besuchen eine allgemein- oder berufsbildende Schule, eine Tageseinrichtung oder Kindertagespflege • Altersobergrenze für Teilhabeleistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit in der Gemeinschaft: 18 Jahre • Altersobergrenze für Bildungsleistungen: 25 Jahre • Auch wenn Sie zwischen 14 und 27 Jahren alt sind, Wohngeld erhalten und im Rahmen Ihrer beruflichen Ausbildung nicht ausreichend bezahlt werden, haben Sie einen Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen. • Ausflüge: • Mehrtägige Ausflüge müssen im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen liegen. • Persönlicher Schulbedarf • Bei Kindern unter 7 Jahren oder sofern das Kind nach dem 10. Schuljahr eine weitergehende Schule besucht, müssen Sie eine Schulbescheinigung vorlegen. • Schülerbeförderung • Die Kosten werden nicht komplett von Dritten beispielsweise dem Schulträger übernommen. Wird nur ein Teil der Fahrtkosten durch Dritte übernommen, kann nur der Eigenanteil erstattet werden. • Die Entfernung zwischen Ihrem Wohnort und Ihrer Schule oder Einrichtung ist höher als die maßgeblich geregelte Mindestentfernung. • Unter bestimmten Voraussetzungen kann die nächstgelegene Einrichtung auch eine besondere Ausrichtung haben, beispielsweise ein sportliches oder sprachliches Profil, oder es handelt sich um eine Waldorfschule. • außerschulische Lernförderung • Die Schule muss bestätigen, dass Sie die zusätzliche Lernförderung brauchen. Wenn es schulische Angebote gibt, müssen Sie diese vorrangig nutzen.

So läuft es ab

Beantragung • kann per Post (Einreichung aller Unterlagen) oder auch persönlich erfolgen • vor Antragstellung ist eine telefonische Beratung empfehlenswert Antrag erhältlich • im Fachamt • online • wird auch auf Wunsch per Post oder E-Mail gesendet

Gut zu wissen

Über die Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket können Sie finanzielle Unterstützung für verschiedene Aktivitäten erhalten. Die Förderung richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket werden im Rahmen von bestimmten Sozialleistungen bewilligt. Das Wohngeld zählt zu diesen Sozialleistungen. Wenn Sie Anspruch auf Wohngeld haben, können Sie finanzielle Unterstützung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen. Die Förderung betrifft folgende Bereiche: Bis maximal zum 18. Lebensjahr: • Die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, zum Beispiel im Sportverein oder in der Musikschule, wird mit monatlich bis zu 15,00 EUR gefördert. Bis maximal zum 25. Lebensjahr: • Für eintägige Ausflüge von Schulen, Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden die Kosten in tatsächlicher Höhe erstattet. • Für mehrtägige Ausflüge von Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege sowie für Klassenfahrten im Rahmen schulrechtlicher Bestimmungen werden die Kosten in tatsächlicher Höhe übernommen. • Die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf wird jährlich mit zwei pauschalen Beträgen jeweils zum Schulbeginn gefördert. Die Höhe des Betrages unterscheidet sich zwischen dem 1. und 2.

Häufige Fragen

Wo kann ich „Bildung und Teilhabe beantragen“ in Trier erledigen?
Zuständig ist: Stadtverwaltung Trier - Jugendamt - Bildungs- und Teilhabepaket, Eurener Str. 48a, 54294 Trier. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Welche Leistungen umfasst das Bildungs- und Teilhabepaket?
Nach § 28 SGB II werden anerkannt: Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten, der persönliche Schulbedarf, die Schülerbeförderung zur nächstgelegenen Schule, ergänzende angemessene Lernförderung, gemeinschaftliche Mittagsverpflegung sowie die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben — etwa Sportverein oder Musikunterricht.
Wer hat Anspruch auf Bildung und Teilhabe?
Anspruch haben Kinder und Jugendliche aus Familien, die Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld bzw. Grundsicherungsgeld) beziehen. Nach § 6b BKGG bestehen entsprechende Ansprüche auch, wenn für das Kind Kinderzuschlag bezogen wird oder es beim Wohngeld als Haushaltsmitglied berücksichtigt ist.
Bis zu welchem Alter gibt es die Leistungen?
Bildungsleistungen erhalten Schülerinnen und Schüler unter 25 Jahren, die keine Ausbildungsvergütung bekommen. Leistungen für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben gibt es bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres; hierfür wird pauschal ein Betrag von 15 Euro monatlich berücksichtigt (§ 28 SGB II).

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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