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Kinderzuschlag beantragen in Trier: Gebühren, Unterlagen & Termin

Kinderzuschlag beantragen erledigen Sie in Trier bei: Stadtverwaltung Trier - Jugendamt - Bildungs- und Teilhabepaket.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Rheinland-Pfalz.

Zuständige Stelle in Trier

Stadtverwaltung Trier - Jugendamt - Bildungs- und Teilhabepaket

Eurener Str. 48a, 54294 Trier

115

but-jugendamt@trier.de

Benötigte Unterlagen

• gegebenenfalls Angabe der Kindergeldnummer • Nachweis der Bedürftigkeit: Bescheid über Kinderzuschlag • gegebenenfalls Rechnungen, Quittungen und sonstige Nachweise • soweit erforderlich Bescheinigungen der Schule, KiTa, Hort Die zuständige Stelle informiert Sie über weitere eventuell erforderliche Unterlagen

Voraussetzungen

• Sie beziehungsweise die betroffenen Kinder, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen: • erhalten den Kinderzuschlag • besuchen eine allgemein- oder berufsbildende Schule, eine Tageseinrichtung oder Kindertagespflege • Altersobergrenze für Teilhabeleistungen zur Teilnahme an Kultur, Sport und Freizeit in der Gemeinschaft: 18 Jahre • Altersobergrenze für Bildungsleistungen: 25 Jahre • Ausflüge: • Mehrtägige Ausflüge müssen im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen liegen. • Persönlicher Schulbedarf • Je nach Alter des Kindes kann eine Schulbescheinigung erforderlich sein. • Schülerbeförderung • Die Kosten werden nicht komplett von Dritten beispielsweise dem Schulträger übernommen. Wird nur ein Teil der Fahrtkosten durch Dritte übernommen, kann nur der Eigenanteil erstattet werden. • Die Entfernung zwischen Ihrem Wohnort und Ihrer Schule oder Einrichtung ist höher als die maßgeblich geregelte Mindestentfernung. • Unter bestimmten Voraussetzungen kann die nächstgelegene Einrichtung auch eine besondere Ausrichtung haben, beispielsweise ein sportliches oder sprachliches Profil, oder es handelt sich um eine Waldorfschule. • außerschulische Lernförderung • Die Schule muss bestätigen, dass Sie die zusätzliche Lernförderung brauchen. Wenn es schulische Angebote gibt, müssen Sie diese vorrangig nutzen. Ob die Versetzung gefährdet ist, ist egal. • Die Lernförderung wird durch einen geeigneten Träger oder eine geeignete private Person angeboten. • gemeinschaftliche Mittagsverpflegung • Sie, beziehungsweise Ihr Kind, besuchen eine Schule, eine Kita, eine Kindertagespflegeeinrichtung oder einen Hort. • Die Mittagsverpflegung wird von der Einrichtung angeboten oder ist durch einen Kooperationsvertrag mit der Einrichtung (zum Beispiel zwischen Schule und Hort) vereinbart. • Das Essen wird gemeinschaftlich ausgegeben und eingenommen. • zusätzlicher Hinweis zum persönlichen Schulbedarf: • der persönliche Schulbedarf wird automatisch bis zum 15.

So läuft es ab

Beantragung • kann per Post (Einreichung aller Unterlagen) oder auch persönlich erfolgen • vor Antragstellung ist eine telefonische Beratung empfehlenswert Antrag erhältlich • im Fachamt • online • wird auch auf Wunsch per Post oder E-Mail gesendet Generell ist bei jeglicher Änderung des Wohnorts, Bankverbindung, Bedarf etc. ein neuer Antrag zu stellen

Gut zu wissen

Über die Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket können Sie finanzielle Unterstützung für verschiedene Aktivitäten erhalten. Die Förderung richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket werden im Rahmen von bestimmten Sozialleistungen bewilligt. Der Kinderzuschlag zählt zu diesen Sozialleistungen. Wenn Sie Anspruch auf den Kinderzuschlag haben, können Sie finanzielle Unterstützung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen. Die Förderung betrifft folgende Bereiche: Bis maximal zum 18. Lebensjahr: • Die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, zum Beispiel im Sportverein oder in der Musikschule, wird mit monatlich bis zu 15,00 EUR gefördert. Bis maximal zum 25. Lebensjahr: • Für eintägige Ausflüge von Schulen, Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden die Kosten in tatsächlicher Höhe übernommen. • Für mehrtägige Ausflüge von Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege sowie für Klassenfahrten im Rahmen schulrechtlicher Bestimmungen werden die Kosten in tatsächlicher Höhe übernommen. • Die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf wird jährlich mit zwei pauschalen Beträgen jeweils zum Schulbeginn gefördert. Die Höhe des Betrages unterscheidet sich zwischen dem 1. und 2.

Kindergeld-Auszahlungstermine: Wann kommt das Geld?

Letzte Ziffer Ihrer Kindergeldnummer wählen (z. B. 115FK1547209 → 9):

Quelle: offizielle Auszahlungstermine der Familienkasse (Bundesagentur für Arbeit), Stand 08.07.2026. Für Angehörige des öffentlichen Dienstes mit Auszahlung über den Arbeitgeber können abweichende Termine gelten (meist mit den Bezügen).

Häufige Fragen

Wo kann ich „Kinderzuschlag beantragen“ in Trier erledigen?
Zuständig ist: Stadtverwaltung Trier - Jugendamt - Bildungs- und Teilhabepaket, Eurener Str. 48a, 54294 Trier. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Wer hat Anspruch auf Kinderzuschlag?
Anspruch haben Eltern, die für ein in ihrem Haushalt lebendes unverheiratetes, nicht verpartnertes Kind unter 25 Jahren Kindergeld beziehen und über ein Einkommen von mindestens 900 Euro — bei Alleinerziehenden mindestens 600 Euro — verfügen (§ 6a Abs. 1 BKGG). Zusätzlich darf bei Bezug des Kinderzuschlags grundsätzlich keine Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II bestehen; bei dieser Prüfung wird auch Wohngeld berücksichtigt.
Wie lange wird der Kinderzuschlag bewilligt?
Über den Kinderzuschlag wird jeweils für sechs Monate entschieden — den sogenannten Bewilligungszeitraum (§ 6a Abs. 7 BKGG). Für eine Weiterzahlung nach Ablauf ist ein neuer Antrag bei der Familienkasse erforderlich.
Wo beantrage ich den Kinderzuschlag?
Zuständig ist die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit, die das Bundeskindergeldgesetz durchführt (§ 7 BKGG). Der Kinderzuschlag ist schriftlich zu beantragen (§ 9 BKGG); die Kontaktwege der für Sie zuständigen Familienkasse finden Sie in der Städte-Übersicht.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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