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Kita-Platz & Kita-Gutschein beantragen in Uelzen: Gebühren, Unterlagen & Termin

Kita-Platz & Kita-Gutschein beantragen erledigen Sie in Uelzen bei: Hansestadt Uelzen - Dezernat 1 - Fachbereich Bildung, Soziales und Sport - Soziales / Familien-Servicebüro und Seniorenservicebüro.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Niedersachsen.

Zuständige Stelle in Uelzen

Hansestadt Uelzen - Dezernat 1 - Fachbereich Bildung, Soziales und Sport - Soziales / Familien-Servicebüro und Seniorenservicebüro

Herzogenplatz 2, 29525 Uelzen, Hansestadt

Mo, Di, Do 08:00-12:00,14:00-16:00 · Mi, Fr 08:00-12:00 (lt. OpenStreetMap)

+49 581 800-6283

familien-servicebuero@stadt.uelzen.de

Gebühren (amtlich)

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.): variabel Kinder haben ab dem ersten Tag des Monats, in dem sie das dritte Lebensjahr vollenden, bis zu ihrer Einschulung einen Anspruch auf beitragsfreie Förderung in einer Kindertagesstätte von bis zu acht Stunden täglich). Darüber hinaus können Kostenbeiträge von den jeweiligen Trägern / Kommunen gestaffelt festgesetzt werden. Der Kostenbeitrag kann u. a. abhängig sein • vom Einkommen der Eltern, • von der Anzahl der Kinder in einer Familie, • von der Betreuungszeit. Der Kostenbeitrag kann bei geringem Einkommen erlassen werden. Wenn Sie sich die Betreuung Ihres Kindes in einer Kindertageseinrichtung oder durch eine Kindertagespflegeperson aufgrund Ihrer finanziellen Verhältnisse nicht leisten können, können Sie sich an Ihr Jugendamt wenden. Je nach Einzelfall können Sie dort beantragen, dass eine teilweise oder vollständige Erstattung der Elternbeiträge erfolgt.

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Benötigte Unterlagen

• Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung und über die ärztliche Impfberatung Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres: • Nachweis über den Masernschutz: Impfausweis oder ärztliche Bestätigung • Ggf. Arbeitsbescheinigung • Ggf. Selbsterklärung zur Ermittlung der Gebühren Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen.

So läuft es ab

• Nehmen Sie Kontakt zur Kommune oder zum örtlichen Jugendamt auf, um sich über Betreuungsmöglichkeiten in Ihrer Nähe zu erkundigen. • Nehmen Sie Kontakt zur Leitung der gewünschten Einrichtung oder zur Kindertagespflegeperson auf. • Erkundigen Sie sich nach den Betreuungszeiten, nach den konzeptionellen Schwerpunkten, nach Kosten für die Betreuung, nach dem Angebot einer Mahlzeit usw. • Klären Sie vor Ort das genaue Anmeldeverfahren und die Anmeldefristen. • Erkundigen Sie sich, ob Sie Ihr Kind für mehrere Einrichtungen anmelden können. • Von der Einrichtung, für die Sie sich entscheiden, (oder von dessen Träger) erhalten Sie ein Formular für die ärztliche Untersuchung. Lassen Sie es von der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt ausfüllen. Die ärztliche Bescheinigung sollte Ihnen bestätigen, dass gegen den Besuch der Einrichtung keine Bedenken bestehen. • Vor der Aufnahme wird mit Ihnen ein Betreuungsvertrag abgeschlossen. Er enthält rechtliche Vereinbarungen, beispielsweise über die tägliche Betreuungszeit, Betreuungskosten und Kündigungsfristen. • Hinweis: Bei Kindern mit einer Behinderung empfiehlt es sich, mit der Einrichtung und dessen Träger Kontakt aufzunehmen, um eine eventuell erforderliche zusätzliche Unterstützung zu klären.

Gut zu wissen

Kindertagespflege und Tageseinrichtungen für Kinder dienen der Erziehung, Bildung und Betreuung Ihres Kindes. Jedes Kind hat mit Vollendung des ersten Lebensjahres bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres einen individuellen Rechtsanspruch auf bedarfsgerechte Bildung, Erziehung und Betreuung in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege. Ein Kind hat ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt einen Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung. Für Kinder im schulpflichtigen Alter ist ein bedarfsgerechtes Angebot in einer Kindertageseinrichtung vorzuhalten. Das Kind kann bei einem besonderen Bedarf oder auch ergänzend in Kindertagespflege betreut werden.

Häufige Fragen

Was kostet „Kita-Platz & Kita-Gutschein beantragen“ in Uelzen?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.): variabel Kinder haben ab dem ersten Tag des Monats, in dem sie das dritte Lebensjahr vollenden, bis zu ihrer Einschulung einen Anspruch auf beitragsfreie Förderung in einer Kindertagesstätte von bis zu acht Stunden … Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Kita-Platz & Kita-Gutschein beantragen“ in Uelzen erledigen?
Zuständig ist: Hansestadt Uelzen - Dezernat 1 - Fachbereich Bildung, Soziales und Sport - Soziales / Familien-Servicebüro und Seniorenservicebüro, Herzogenplatz 2, 29525 Uelzen, Hansestadt. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Habe ich einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz?
Ja. Nach § 24 SGB VIII hat ein Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege; ab dem vollendeten dritten Lebensjahr besteht bis zum Schuleintritt ein Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung. Der Anspruch richtet sich an den Träger der öffentlichen Jugendhilfe (§ 3 Abs. 2 SGB VIII); für die Vermittlung eines Kita-Platzes ist in der Regel das Jugendamt zuständig.
Was ist der Kita-Gutschein und wo gilt er?
In Berlin und Hamburg wird der Kita-Platz über ein Gutscheinsystem vergeben: In Berlin beantragen Sie den Kita-Gutschein beim Jugendamt Ihres Wohnbezirks, in Hamburg online oder bei der Abteilung Kindertagesbetreuung Ihres Bezirksamts. Den Gutschein lösen Sie anschließend bei einer Kita ein – in Hamburg suchen sich die Eltern die Kita selbst aus. Ob Ihre Stadt mit Gutschein, zentralem Kita-Portal oder Direktanmeldung arbeitet, ist landes- und kommunalabhängig geregelt.
Wo melde ich mein Kind für die Kita an?
Je nach Bundesland und Kommune melden Sie Ihr Kind direkt bei der Kita an oder nutzen ein zentrales Online-Portal wie den KiTa-Finder NRW oder das KitaPortal Schleswig-Holstein. Für die Vermittlung eines Kita-Platzes ist in der Regel das Jugendamt zuständig; der Träger der öffentlichen Jugendhilfe muss Sie zudem über das Platzangebot im örtlichen Einzugsbereich informieren und bei der Auswahl beraten (§ 24 Abs. 5 SGB VIII). Die für Ihre Stadt zuständige Stelle finden Sie auf dieser Seite.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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