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Baugenehmigung beantragen in Verden (Aller): Gebühren, Unterlagen & Termin

Baugenehmigung beantragen erledigen Sie in Verden (Aller) bei: Bauaufsicht & Denkmalschutz · Verden (Aller).

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Niedersachsen.

Zuständige Stelle in Verden (Aller)

Bauaufsicht & Denkmalschutz · Verden (Aller)

Ritterstraße 10, 27283 Verden (Aller)

04231 12-330

bauaufsicht@verden.de

Gebühren (amtlich)

Es fallen Gebühren nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (BauGO) an. Diese richten sich nach dem jeweiligen Bauanliegen. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle. Gebühren und sonstige Verwaltungskosten werden auf der Grundlage landesrechtlicher Vorschriften, insbesondere der Baugebührenordnung , erhoben.

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Formulare & Anträge (amtlich)

Direkt zu den offiziellen Formularen für Verden (Aller) — immer die aktuelle amtliche Fassung, kein veralteter Zwischenstand:

Voraussetzungen

Die Baugenehmigung wird schriftlich erteilt, wenn dem Bauvorhaben keine öffentlich rechtlichen Vorschriften entgegen stehen. Unter Umständen ist eine Befreiung von der Baugenehmigungspflicht möglich. Allgemeine Informationen Grundsätzlich bedürfen Baumaßnahmen der Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde. Ausnahmen bilden solche Baumaßnahmen, für die der Gesetzgeber durch besondere gesetzliche Bestimmungen die Notwendigkeit einer Genehmigung ausdrücklich ausgeschlossen hat. Baumaßnahmen sind neben der Errichtung auch die Änderung, der Abbruch, die Beseitigung, die Nutzungsänderung und die Instandhaltung von baulichen Anlagen oder von Teilen baulicher Anlagen. Wenn Sie in Verden bauen möchten, führt Sie die Seite " Bauen in Verden " zu weiteren Informationen aus dem Bereich des öffentlichen Baurechts. Dort finden Sie auch die in bauaufsichtlichen Verfahren benötigten Vordrucke.

So läuft es ab

Die Antragsunterlagen sind bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt des Bauortes einzureichen, welche im Rahmen des Antragsverfahrens eine Stellungnahme zum Bauvorhaben abgibt und diese an die zuständige Stelle weiterleitet.

Gut zu wissen

Die Baugenehmigung wird schriftlich erteilt, wenn dem Bauvorhaben keine öffentlich rechtlichen Vorschriften entgegen stehen. Unter Umständen ist eine Befreiung von der

Häufige Fragen

Was kostet „Baugenehmigung beantragen“ in Verden (Aller)?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Es fallen Gebühren nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (BauGO) an. Diese richten sich nach dem jeweiligen Bauanliegen. Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Baugenehmigung beantragen“ in Verden (Aller) erledigen?
Zuständig ist: Bauaufsicht & Denkmalschutz · Verden (Aller), Ritterstraße 10, 27283 Verden (Aller). Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Gilt für Baugenehmigungen in ganz Deutschland dasselbe Recht?
Nein. Das Bauordnungsrecht ist Ländersache: Jede Landesbauordnung regelt selbst, welche Vorhaben genehmigungspflichtig, verfahrensfrei oder freigestellt sind. Die Musterbauordnung der Bauministerkonferenz dient den Ländern nur als Vorlage — maßgeblich ist immer die Landesbauordnung Ihres Bundeslands.
Was bedeutet Bauvorlageberechtigung?
Bauanträge müssen in den meisten Fällen von einer bauvorlageberechtigten Person erstellt und unterschrieben werden — typischerweise Architektinnen und Architekten oder bestimmte Bauingenieure. Wer im Einzelnen bauvorlageberechtigt ist und welche Ausnahmen für kleinere Vorhaben gelten, regelt die jeweilige Landesbauordnung.
Darf ich ohne Baugenehmigung bauen?
Nur wenn Ihr Vorhaben nach der Landesbauordnung verfahrensfrei ist oder in Ihrem Bundesland ein Freistellungsverfahren greift. Wer ohne erforderliche Genehmigung baut, riskiert Baueinstellung, Bußgeld und im Ernstfall den Rückbau — klären Sie die Genehmigungspflicht daher vorab mit dem Bauamt.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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