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Einbürgerung beantragen in Viernheim: Gebühren, Unterlagen & Termin

Einbürgerung beantragen erledigen Sie in Viernheim bei: Kreisverwaltung Bergstraße - Standesamtsaufsicht, Visum, Einbürgerung · Heppenheim (Bergstraße), Kreisstadt — Gebühr laut amtlicher Angabe: 255,00 € / 51,00 €. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Hessen.

Zuständige Stelle

Für diese Leistung ist ein überregionaler Träger zuständig — die nächstgelegene Stelle für Viernheim kann in einer Nachbarstadt liegen (Adresse siehe Karte).

Kreisverwaltung Bergstraße - Standesamtsaufsicht, Visum, Einbürgerung · Heppenheim (Bergstraße), Kreisstadt

Graben 15, 64646 Heppenheim (Bergstraße), Kreisstadt

Mo, Di, Fr 08:00-11:30 · Do 08:00-11:30, 14:00-18:00 (lt. OpenStreetMap)

visum-einreise@kreis-bergstrasse.de

Regierungspräsidium Darmstadt - Abteilung II - Integration, Ausländerwesen, Glücksspiel - Dezernat II 21.1 - Einbürgerung (Europa, Türkei, Service)

Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt, Wissenschaftsstadt

+49 6151 12-5341

einbuergerung@rpda.hessen.de

Regierungspräsidium Darmstadt - Abteilung II - Integration, Ausländerwesen, Glücksspiel - Dezernat II 21.2 - Einbürgerung (alle Drittstaaten außer Europa)

Wilhelminenstraße 13, 64283 Darmstadt, Wissenschaftsstadt

+49 6151 12-5341

einbuergerung@rpda.hessen.de

Stadt Viernheim - Bürgermeister - Amt für Soziales und Standesamt

Kettelerstraße 3, 68519 Viernheim

06204 988-0

RHaas@viernheim.de

Gebühren (amtlich)

Die Regelgebühr für eine Einbürgerung beträgt 255,00 EUR, für miteinzubürgernde minderjährige Kinder 51,00 EUR.

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Benötigte Unterlagen

Ausländer können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Auf die Einbürgerung besteht in der Regel ein Rechtsanspruch, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Die Antragstellerin oder der Antragsteller • hat seit fünf Jahren rechtmäßig den gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, • besitzt ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder ist im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz, die nicht für einen nur vorübergehenden Zweck erteilt ist, • ist in der Lage den Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen zu bestreiten (Unterhaltsfähigkeit), • ist nicht vorbestraft, • verfügt über ausreichende Deutschkenntnisse, • verfügt über staatsbürgerliches Grundwissen, • bekennt sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung (Verfassungstreue), • verfügt über eine geklärte Identität und Staatsangehörigkeit und • bekennt sich zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges. Für bestimmte Konstellationen bestehen Sonderregelungen: Familienangehörige, Menschen mit überdurchschnittlichen Integrationsleistungen. Auskünfte dazu erteilen die Staatsangehörigkeitsbehörden der Städte und Gemeinden und bei kleineren Gemeinden der Kreisausschuss des Landkreises. Es wird in jedem Falle empfohlen, sich vor einer Antragstellung dort beraten zu lassen. Zu erfüllen sind je nach Rechtsgrundlage bestimmte staatsbürgerliche und kulturelle Voraussetzungen, Aufenthaltszeiten und wirtschaftliche Voraussetzungen. Die Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse muss gegeben sein. U.a. müssen Deutschkenntnisse sowie Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung nachgewiesen werden und es ist eine Loyalitätserklärung abzugeben. Grundsatz ist die Vermeidung von Mehrstaatigkeit. Weitere Informationen finden Sie unter www.einbuergerung.de Das neue Einbürgerungsgesetz trat am 27.06.2024 in Kraft. Jede(er), der einen Einbürgerungsantrag stellen möchte, kann sich gerne per E-Mail mit seinem Namen, Geburtsdatum, Anschrift, Nationalität und Familienstand an standesamt@viernheim.de wenden. Anträge, Merkblätter und weitere Unterlagen werden Ihnen dann per Post zugesendet. Bitte beachten Sie den Flyer für den Einbürgerungsvorausssetzungen .

Wie stehen die Gebühren in Viernheim im Vergleich?

Viernheim255,00 € / 51,00 €
Hessen51,00 € – 255,00 €
Deutschland (10.051 Städte)38,00 € – 255,00 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Einbürgerung beantragen“ in Viernheim?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Die Regelgebühr für eine Einbürgerung beträgt 255,00 EUR, für miteinzubürgernde minderjährige Kinder 51,00 EUR.
Wo kann ich „Einbürgerung beantragen“ in Viernheim erledigen?
Zuständig ist: Kreisverwaltung Bergstraße - Standesamtsaufsicht, Visum, Einbürgerung · Heppenheim (Bergstraße), Kreisstadt, Graben 15, 64646 Heppenheim (Bergstraße), Kreisstadt. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Einbürgerung beantragen“ in Viernheim online?
Für Viernheim ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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