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Einbürgerung beantragen in Völklingen: Gebühren, Unterlagen & Termin

Einbürgerung beantragen erledigen Sie in Völklingen bei: Mittelstadt Völklingen - Fachbereich 3, Bürgerdienste - Fachdienst 34, Standesamt. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Saarland.

Zuständige Stelle in Völklingen

Mittelstadt Völklingen - Fachbereich 3, Bürgerdienste - Fachdienst 34, Standesamt

Rathausplatz, 66333 Völklingen

+49 6898 13-2244

standesamt@voelklingen.de

Gebühren (amtlich)

Hinweise: • Die zuständige Behörde kann aus Gründen der Billigkeit oder des öffentlichen Interesses eine Gebührenermäßigung oder -befreiung gewähren. • Für die Beschaffung von Urkunden, Übersetzungen und Beglaubigungen können zusätzliche Kosten entstehen. • Bei Überweisungen von einem Auslandskonto können zusätzlich Überweisungsgebühren anfallen.

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Benötigte Unterlagen

• Antrag auf Einbürgerung • gültiger Pass oder amtliches Identitätsdokument mit Foto • gültiger Aufenthaltstitel • Urkunden zum Personenstand, zum Beispiel: • Geburtsurkunde • Heiratsurkunde • gegebenenfalls Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde, gegebenenfalls mit Übersetzung, Legalisation oder Apostille • der vorherigen Ehepartnerin oder des vorherigen Ehepartners oder • der vorherigen eingetragenen Lebenspartnerin oder des vorherigen eingetragenen Lebenspartners • wenn Sie zur Schule gehen: aktuelle Schulbescheinigung • wenn Sie studieren: aktuelle Studienbescheinigung • wenn Sie berufstätig sind: Arbeitsvertrag und Einkommensnachweise • wenn Sie Rente bekommen: Rentenbescheid und Rentenversicherungsverlauf, den Sie von der Deutschen Rentenversicherung erhalten • wenn Sie selbstständig sind, beispielsweise: • aktueller Einkommenssteuerbescheid • Nachweis über den erzielten Gewinn, beispielsweise durch formlose Bescheinigung des Steuerbüros über die Nettoeinkünfte oder betriebswirtschaftliche Auswertung • Nachweis Krankenversicherungsschutz • Nachweis Altersvorsorge, insbesondere: • Immobilienbesitz • private Lebensversicherung • Rentenversicherung • Gewerbeanmeldung • gegebenenfalls Mietvertrag • Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau B1, beispielweise mit einem Zertifikat B1 oder einem im Inland erworbenen Schul-, Berufs-, Ausbildungs- oder Studienabschluss • Nachweis über staatsbürgerliche Kenntnisse, beispielsweise mit einem erfolgreich bestandenen Einbürgerungstest oder einem mit mindestens 17 Punkten bestandenen „Leben in Deutschland“-Test oder einem im Inland erworbenen Schul-, Berufs-, Ausbildungs- oder Studienabschluss • bei Ihrer persönlichen Vorsprache geben Sie ab: • Ihr Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und • Ihr Bekenntnis zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen sowie • Ihre Loyalitätserklärung • bei Minderjährigen: Nachweis des Sorgerechts, zum Beispiel bei geschiedenen oder nicht verheirateten Eltern durch Sorgerechtsbeschluss • bei gemeinsamer elterlicher Sorge: Einverständniserklärung des anderen sorgeberechtigten Elternteils • weitere Unterlagen können je nach Einzelfall hinzukommen

Voraussetzungen

• Sie müssen seit 5 Jahren rechtmäßig in Deutschland leben. • Ihre Identität und Staatsangehörigkeit müssen geklärt sein. • Sie sind handlungsfähig oder werden gesetzlich vertreten. Im Einbürgerungsverfahren sind Sie grundsätzlich handlungsfähig, wenn Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben. • Sie besitzen zum Zeitpunkt der Einbürgerung ein unbefristetes Aufenthaltsrecht, zum Beispiel: • eine Niederlassungserlaubnis oder • einen anderen auf Dauer angelegten Aufenthaltstitel. • Nicht für die Einbürgerung geeignet ist zum Beispiel eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums. • Sie können grundsätzlich für Ihren Lebensunterhalt und für den Ihrer unterhaltsberechtigten Familienangehörigen sorgen, ohne Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch zu beziehen. • Sie sind nicht wegen einer Straftat rechtskräftig verurteilt. Wird aktuell gegen Sie wegen des Verdachts einer Straftat ermittelt, setzt die Staatsangehörigkeitsbehörde bis zum Abschluss des Verfahrens das Einbürgerungsverfahren aus. • Sie verfügen über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache, mindestens auf dem Niveau B1. • Das gilt beispielsweise nicht, wenn Sie diese Voraussetzung wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung oder altersbedingt nicht erfüllen können. • Wenn Sie bis zum 30.6.1974 als Gastarbeiterin oder Gastarbeiter oder bis zum 2.10.1990 als Vertragsarbeiterin oder Vertragsarbeiter eingereist sind oder Sie als Ehepartnerin oder Ehepartner dieser Person im zeitlichen Zusammenhang nachgereist sind, reicht es auch, wenn Sie sich ohne nennenswerte Probleme im Alltagsleben in deutscher Sprache mündlich verständigen können. • Bei minderjährigen Kindern, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, genügt eine altersgemäße Sprachentwicklung. • Sie verfügen über staatsbürgerliche Kenntnisse.

Gut zu wissen

Mit der Einbürgerung erhalten Sie die deutsche Staatsangehörigkeit und werden gleichberechtigte Bürgerin oder gleichberechtigter Bürger der Bundesrepublik Deutschland mit allen Rechten und Pflichten. Mit der deutschen Staatsangehörigkeit können Sie unter anderem • Ihr Wahlrecht in den Kommunen, in den Bundesländern, zum Deutschen Bundestag und zum Europäischen Parlament ausüben. • Freizügigkeit in der Europäischen Union (EU) genießen, also • sich frei in der EU bewegen, • in der EU angestellt oder selbstständig arbeiten und • außerhalb der EU ohne Visum in viele Länder reisen. Die Einbürgerung wird wirksam durch Aushändigung der Einbürgerungsurkunde. Die zuständige Behörde ist die Staatsangehörigkeitsbehörde Ihres Wohnortes.

Häufige Fragen

Was kostet „Einbürgerung beantragen“ in Völklingen?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Hinweise: • Die zuständige Behörde kann aus Gründen der Billigkeit oder des öffentlichen Interesses eine Gebührenermäßigung oder -befreiung gewähren. • Für die Beschaffung von Urkunden, Übersetzungen und Beglaubigungen können zusätzliche Kosten entstehen. • … Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Einbürgerung beantragen“ in Völklingen erledigen?
Zuständig ist: Mittelstadt Völklingen - Fachbereich 3, Bürgerdienste - Fachdienst 34, Standesamt, Rathausplatz, 66333 Völklingen. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Einbürgerung beantragen“ in Völklingen online?
Für Völklingen ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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