Wohngeld beantragen in Voerde: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.
Zuständige Stelle in Voerde
Kosten & Leistungshöhe (amtlich)
Wohngeld Zahlung Wird das Wohngeld an Ihren Wohnsitz übermittelt, da die Überweisung auf ein Konto bei einem Geldinstitut der Europäischen Union nicht möglich ist, haben Sie die hierfür entstehenden Kosten zu tragen. Die Überweisungskosten werden dann vom Wohngeld abgezogen.
Benötigte Unterlagen
Ihrem Antrag auf Wohngeld müssen Sie folgende Unterlagen beifügen: • Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid etc.), Mietvertrag oder Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie dessen Eigentümer sind.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für eine Erhöhung des Wohngeldes sind: • die Verringerung des Einkommens um mehr als 15 %, • die Erhöhung der Zahl der Haushaltsmitglieder, • die Erhöhung der Miete oder der Belastung bei Wohneigentum um mehr als 15 %. Diese Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen. Einzelheiten erfragen Sie bitte in Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde. Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wesentliche sind: • Wie hoch ist Ihr Gesamteinkommen? Das Gesamteinkommen ergibt sich aus der Summe der Jahreseinkommen aller zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder. Davon können bestimmte Freibeträge und Abzugsbeträge für Unterhaltsleistungen abgezogen werden. Die Einkommensermittlung orientiert sich am Einkommensteuergesetz, d.h. maßgebend sind die steuerpflichtigen positiven Einkünfte, ergänzt um einen Katalog zu berücksichtigender steuerfreier Einnahmen. Davon abzuziehen sind jeweils zehn Prozent, wenn im Bewilligungszeitraum Steuern vom Einkommen, Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung oder Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet werden. Werden alle drei aufgeführten oder gleichartige Zahlungen geleistet, beträgt der Abzugsbetrag 30 Prozent. • Wie hoch ist Ihre Miete bzw. Ihre monatliche Belastung bei Wohneigentum? Miete ist das vereinbarte Entgelt für die Gebrauchsüberlassung von Wohnraum aufgrund eines Mietvertrages. Belastung bei Eigentümern sind die Aufwendungen für den Kapitaldienst und die Bewirtschaftung des Eigentums. Berechnungsgrundlage für das Wohngeld ist die sog. Bruttokaltmiete. Nicht zur Miete gehören z.B. Heizkosten und Kosten für die Erwärmung von Wasser. Auch Haushaltsstrom und Vergütungen für die Überlassung einer Garage oder eines Stellplatzes für Kraftfahrzeuge gehören nicht dazu. Die Miete oder Belastung ist nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen zuschussfähig.
So läuft es ab
Ein höheres Wohngeld erhalten Sie nur auf einen Erhöhungsantrag. Wohngeld erhalten Sie nur auf Antrag. Den Antrag auf Wohngeld müssen Sie bei der örtlich zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Nach der Bearbeitung des Antrags erlässt die Wohngeldbehörde einen Bescheid. Das Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Um eine Unterbrechung laufender Wohngeldleistungen zu vermeiden, sollten Sie zwei Monate vor Beendigung des laufenden Bewilligungszeitraums einen Antrag auf Weiterleistung von Wohngeld stellen. Dabei werden die Voraussetzungen für Ihren Anspruch erneut geprüft. Wohngeld Zahlung Das Ihnen bewilligte Wohngeld wird Ihnen monatlich im Voraus gezahlt. Wohngeld Änderung Ein höheres Wohngeld erhalten Sie nur auf einen Erhöhungsantrag. Wohngeld Rückforderung Über die Rückforderung Ihres Wohngeldes entscheidet die Wohngeldbehörde. Vor der Rückforderung erfolgt eine Anhörung. Hierbei wird ihnen mitgeteilt, welche Entscheidung beabsichtigt ist. Es werden Ihnen auch die Gründe benannt. Über die Rückforderung erhalten Sie einen Bescheid. Formen der Antragstellung: schriftlich (per Post und online)
Gut zu wissen
Sie können im laufenden Wohngeldbezug einen neuen Antrag auf höheres Wohngeld als Zuschuss zu Ihren Wohnkosten stellen, wenn • sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat, • sich die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder erhöht hat oder • sich Ihre Miete oder Belastung bei Wohneigentum erhöht hat. Diese Veränderungen können, aber müssen nicht zwangsläufig zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen. Den Antrag auf ein erhöhtes Wohngeld müssen Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Dabei werden die Voraussetzungen für diesen Anspruch geprüft. Die Erhöhung des Wohngeldes erfolgt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Eine rückwirkende Erhöhung des Wohngeldes ist im Regelfall nicht möglich. Sie können Wohngeld als Mieter (sog. Mietzuschuss) oder als Eigentümer für selbst genutzten Wohnraum (sog. Lastenzuschuss) erhalten. Um Wohngeld zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Wohngeld Zahlung Das bewilligte Wohngeld wird an die wohngeldberechtigte Person monatlich im Voraus für den Bewilligungszeitraum gezahlt. Es kann u.a.
Wohngeldrechner: Haben Sie Anspruch?
Unverbindliche Selbsteinschätzung nach der amtlichen Formel (§ 19 WoGG mit Anlagen 1–3, § 12 Abs. 6–7). Nicht abgebildet sind u. a. Freibeträge (§ 17 WoGG), Vermögensprüfung und Einzelfallregeln — verbindlich entscheidet die Wohngeldstelle.
Häufige Fragen
Wo kann ich „Wohngeld beantragen“ in Voerde erledigen?
Geht „Wohngeld beantragen“ in Voerde online?
Wird Wohngeld rückwirkend gezahlt?
Weitere Behördengänge in Voerde:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Wohngeld beantragen (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.