Wohnsitz anmelden / ummelden in Wachtberg: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.
Zuständige Stelle in Wachtberg
Fachbereich 30 - Bürgerdienste · Wachtberg
Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg
Di-Mi, Fr 07:30-12:00 · Mo 07:30-12:00, 14:00-16:00 · Do 07:30-12:00, 14:00-18:00 (lt. OpenStreetMap)
0228 95440
buergerdienste@wachtberg.de
Sachgebiet 33 - Bürgerbüro und Standesamt · Wachtberg
Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg
Di-Mi, Fr 07:30-12:00 · Mo 07:30-12:00, 14:00-16:00 · Do 07:30-12:00, 14:00-18:00 (lt. OpenStreetMap)
+49 228 95440
Benötigte Unterlagen
Es werden folgende Unterlagen benötigt: • Meldeschein (wird von den Gemeinden gegebenenfalls zum download oder auch vorausgefüllt bereitgestellt), • Personalausweis und/oder Pass als Nachweis der Identität und zur Änderung der Wohnungsangaben, • Wohnungsgeberbestätigung oder entsprechendes Zuordnungsmerkmal. Folgende Daten beziehungsweise Unterlagen werden zusätzlich benötigt von • betreuten Personen: schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis, • Personen, die nicht selbst erscheinen können: schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person. Ehegatte beziehungsweise Ehegattin, Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerin und Familienangehörige mit denselben Zuzugsdaten (Zuzugsdatum sowie frühere und derzeitige Wohnungen) sollen gemeinsam einen Meldeschein verwenden.
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: • Sie haben eine neue Wohnung bezogen. mind. 16 Jahre alt (wenn unter 16 Jahre zwingend Unterschrift der gesetzlichen Vertreter)
So läuft es ab
Die Anmeldung läuft folgendermaßen ab: • Sie sprechen persönlich vor. • Sie legen Ihr Ausweisdokument und die Wohnungsgeberbestätigung vor. • Es wird von Ihnen oder der Meldebehörde ein Meldeschein ausgefüllt. • Sie erhalten von der Meldebehörde eine schriftliche Meldebestätigung.
Fristen
Neues Bundesmeldegesetz WohnungsgeberbestätigungAm 01. November 2015 ist das neue Bundesmeldegesetz in Kraft getreten, es hat die bis dahin bestehenden melderechtlichen Vorschriften abgelöst. Es bleibt bei der in Deutschland bekannten Pflicht zur An- und Abmeldung bei der Meldebehörde. Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. Bei der Anmeldung müssen für alle zuziehenden Personen die Personalausweise und/oder die Reisepässe vorgelegt werden. Neu ist die Vorlage einer vom Wohnungsgeber bzw. vom Vermieter ausgestellten schriftlichen Bestätigung über den erfolgten Wohnungsbezug. Hierfür gibt es ein Formular, das die Daten des Wohnungsgebers und die Namen der zuziehenden meldepflichtigen Personen enthält, ferner die Wohnungsanschrift und das Einzugsdatum.
Gut zu wissen
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, haben Sie sich bei der Meldebehörde anzumelden. Sind Sie unter 16 Jahren obliegt die Anmeldung denjenigen, in deren Wohnung Sie einziehen. Neugeborene, die im Inland geboren wurden, sind nur anzumelden, wenn sie in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter aufgenommen werden. Sind Sie volljährig und ist für Sie ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt, der den Aufenthalt bestimmen kann, obliegt diesem die Anmeldung. Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen Ihre Hauptwohnung. Hauptwohnung ist: • wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben: die von Ihnen beiden vorwiegend benutzte Wohnung. Dies gilt auch, wenn Sie nur vorübergehend getrennt wohnen. • wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben und dauernd getrennt wohnen: Ihre vorwiegend benutzte Wohnung. • wenn Sie minderjährig sind: die vorwiegend benutzte Wohnung Ihrer Eltern oder Pflegeeltern. Leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung, in der Sie vorwiegend wohnen. • Erst wenn sich die vorwiegend benutzte Wohnung nicht zweifelsfrei bestimmen lässt, ist auf den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen abzustellen.
Interaktive Umzugs-Checkliste: alle Behördengänge
Fortschritt
0 / 13 erledigt
Pflicht nach Einzug
Vor dem Umzug
Verträge & Stellen
Familie
Wichtigster Schritt zuerst: die Ummeldung
Frist, Unterlagen und Online-Dienste für Ihre neue Stadt — amtlich und aktuell.
Ummeldung in meiner Stadt →Häufige Fragen
Wo kann ich „Wohnsitz anmelden / ummelden“ in Wachtberg erledigen?
Was passiert, wenn ich die Meldefrist verpasse?
Was ist die Wohnungsgeberbestätigung?
Weitere Behördengänge in Wachtberg:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Wohnsitz anmelden / ummelden (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.