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Jagdschein beantragen in Weinstadt: Gebühren, Unterlagen & Termin

Jagdschein beantragen erledigen Sie in Weinstadt bei: Forstamt · Backnang — Gebühr laut amtlicher Angabe: 115,00 € / 50,00 € / 270,00 €.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Baden-Württemberg.

Zuständige Stelle

Für diese Leistung ist ein überregionaler Träger zuständig — die nächstgelegene Stelle für Weinstadt kann in einer Nachbarstadt liegen (Adresse siehe Karte).

Forstamt · Backnang

Erbstetter Straße 58, 71522 Backnang

+49 7151 501 4367

forst@rems-murr-kreis.de

Gebühren (amtlich)

Gebühren: • 1-Jahres-Jagdschein 115,00 EUR (inkl. 50,00 EUR Jagdabgabe) • 3-Jahres-Jagdschein 270,00 EUR (inkl. 150,00 EUR Jagdabgabe) Hinweis: Die Jagdabgabe wird verwendet für • Jagdförderung • jagdliche Forschung • wildbiologische Forschung • Wildschadensverhütung

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Benötigte Unterlagen

• Personalausweis • Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung mit einer Deckung von mindestens: • EUR 500.000 für Personenschäden und • EUR 50.000 für Sachschäden Diese Versicherung muss bis zum Ablauf des Jagdscheins gültig sein. Hinweis: Ihr Jagdschein wird nur für den Zeitraum verlängert, für den Sie die Versicherung abgeschlossen haben. Die Versicherung kann der zuständigen Stelle den Nachweis auch direkt elektronisch übermitteln.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für den Jagdschein sind: • Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung • Mindestalter: 16 Jahre Wenn Sie zwischen 16 und 18 Jahren alt sind, erhalten Sie einen Jugendjagdschein. Sie dürfen damit nur in Begleitung einer in der Jagd erfahrenen Person jagen.

So läuft es ab

Die Verlängerung Ihres Jagdscheins müssen Sie persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen (direkt in der jeweiligen Stelle vor Ort, online (sofern dies angeboten wird) oder schriftlich per Post). Senden Sie den Antrag mit der Post, müssen Sie die erforderlichen Unterlagen und Ihren Jagdschein beifügen. Die zuständige Stelle sendet Ihnen den verlängerten Jagdschein ebenfalls mit der Post zurück. Manche zuständige Stellen bieten auf ihren Internetseiten das Antragsformular zum Download an. Bei schriftlicher Antragstellung erhalten Sie mit der Post einen Gebührenbescheid. Die zuständige Stelle kann auch eine Vorauszahlung der Gebühren verlangen.

Gut zu wissen

Sie können Ihren Jagdschein für ein Jagdjahr oder für drei Jagdjahre verlängern lassen. Die Jagdscheine anderer Bundesländer gelten auch in Baden-Württemberg.

Wie stehen die Gebühren in Weinstadt im Vergleich?

Weinstadt115,00 € / 50,00 € / 270,00 € / 150,00 €
Baden-Württemberg25,00 € – 270,00 €
Deutschland (7.481 Städte)7,50 € – 350,00 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Jagdschein beantragen“ in Weinstadt?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Gebühren: • 1-Jahres-Jagdschein 115,00 EUR (inkl. 50,00 EUR Jagdabgabe) • 3-Jahres-Jagdschein 270,00 EUR (inkl. 150,00 EUR Jagdabgabe) Hinweis: Die Jagdabgabe wird verwendet für • Jagdförderung • jagdliche Forschung • wildbiologische Forschung • … Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Jagdschein beantragen“ in Weinstadt erledigen?
Zuständig ist: Forstamt · Backnang, Erbstetter Straße 58, 71522 Backnang. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Ist eine Jagdhaftpflichtversicherung Pflicht?
Ja. Nach § 17 Bundesjagdgesetz muss der Jagdschein versagt werden, wenn keine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung nachgewiesen wird. Das Gesetz nennt Mindestdeckungssummen von 500.000 Euro für Personenschäden und 50.000 Euro für Sachschäden; die Versicherung kann nur bei einem Versicherungsunternehmen mit Sitz in der Europäischen Union oder mit Niederlassung im Geltungsbereich des Versicherungsaufsichtsgesetzes genommen werden.
Brauche ich eine Jägerprüfung?
Ja. Die erste Erteilung eines Jagdscheins setzt nach § 15 Bundesjagdgesetz eine im Geltungsbereich des Gesetzes bestandene Jägerprüfung voraus. Sie soll aus einem schriftlichen und einem mündlich-praktischen Teil sowie einer Schießprüfung bestehen; mangelhafte Leistungen in der Schießprüfung sind durch andere Prüfungsteile nicht ausgleichbar.
Welche Arten von Jagdscheinen gibt es?
Das Bundesjagdgesetz kennt den Jahresjagdschein, der für höchstens drei Jagdjahre erteilt wird, und den Tagesjagdschein für vierzehn aufeinanderfolgende Tage. Daneben gibt es den Jugendjagdschein für 16- und 17-Jährige, der die Jagd nur in Begleitung des Erziehungsberechtigten oder einer beauftragten, jagdlich erfahrenen Aufsichtsperson erlaubt, sowie den Falknerjagdschein, für den zusätzlich eine Falknerprüfung nötig ist. Welche Nachweise die Behörde jeweils verlangt, sehen Sie auf der Seite Ihrer Stadt.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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