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Bildung und Teilhabe beantragen in Wiesbaden: Gebühren, Unterlagen & Termin

Bildung und Teilhabe beantragen erledigen Sie in Wiesbaden bei: Kommunales Jobcenter · Wiesbaden. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Hessen.

Zuständige Stelle in Wiesbaden

Kommunales Jobcenter · Wiesbaden

Mainzer Straße 101, 65189 Wiesbaden, Landeshauptstadt

0611 313492

50.Leistungen-zum-Lebensunterhalt@wiesbaden.de

Sozialleistungs- und Jobcenter · Wiesbaden

Konradinerallee 11, 65189 Wiesbaden, Landeshauptstadt

0611 312389

amtsleitung.amt50@wiesbaden.de

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Benötigte Unterlagen

• gegebenenfalls Angabe der Kindergeldnummer • Nachweis der Bedürftigkeit, zum Beispiel durch Bescheid über: • Kinderzuschlag • Wohngeld • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz • gegebenenfalls Rechnungen, Quittungen und sonstige Nachweise • soweit erforderlich Bescheinigungen der Schule Die zuständige Stelle informiert Sie über weitere eventuell erforderliche Unterlagen.

Voraussetzungen

Wenn Eltern, bestimmte Sozialleistungen beziehen oder ein geringes Einkommen haben, ist es oft nicht leicht, ihren Kindern die gleichen Möglichkeiten in der Freizeit oder in der Schule zu bieten wie Kindern aus Familien mit höheren Einkommen. Doch haben auch bedürftige Kinder und Jugendliche einen Anspruch darauf, bei Tagesausflügen, Klassenfahrten und dem gemeinsamen Mittagessen in Schule und Kita, bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen mitmachen zu dürfen. Hier helfen die Bildungs- und Teilhabeleistungen des sogenannten Bildungs- und Teilhabepakets. Vom Bildungspaket können bis zu 2,5 Millionen Kinder und Jugendliche profitieren. Die Förderung betrifft folgende Bereiche: Bis maximal zum 18. Lebensjahr: • Die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, zum Beispiel im Sportverein oder in der Musikschule, wird mit monatlich pauschal 15,00 EUR gefördert. Bis maximal zum 25. Lebensjahr: • Förderung für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf, wie Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien, Sportbekleidung und Schulranzen. Die Höhe der Förderung unterscheidet sich zwischen dem 1. Schulhalbjahr und dem 2. Schulhalbjahr und wird jährlich angepasst. • Für ergänzende angemessene Lernförderung werden Kosten übernommen, soweit sie erforderlich ist, um die nach schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten Lernziele zu erreichen. • Für eintägige Ausflüge von Schulen, Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden die Kosten in tatsächlicher Höhe erstattet. • Für mehrtägige Ausflüge von Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege sowie für Klassenfahrten im Rahmen schulrechtlicher Bestimmungen werden die Kosten in tatsächlicher Höhe übernommen. • Zuschüsse für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung von Schülerinnen und Schülern (falls in schulischer Verantwortung) sowie von Kindern in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden gezahlt. • Die erforderlichen tatsächlichen Aufwendungen für die Beförderung zur nächstgelegenen Schule des …

So läuft es ab

Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten Sie auf Antrag. • Erkundigen Sie sich möglichst vorab bei der zuständigen Stelle, wie Siedie Leistungen aus dem Bildungspaket am einfachsten beantragengewährt werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen auf Wunsch auch bei der Antragstellung. • Füllen Sie die benötigten Vordrucke aus, unterschreiben Sie den Antrag und stellen Sie die notwendigen Nachweise zusammen. • Hinweis: Die Beantragung von Bürgergeld, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Sozialhilfe umfasst auch die Leistungen für Bildung und Teilhabe. Ausgenommen hiervon sind Leistungen für Lernförderung, die gesondert zu beantragen sind. • Senden Sie die vollständigen Antragsunterlagen und Nachweise mit der Post an die zuständige Stelle oder geben Sie diese persönlich dort ab. • Sie erhalten schriftlich Bescheid, ob und welche Angebote Ihr Kind wahrnehmen kann.

Gut zu wissen

Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Bewilligung bei laufendem Leistungsbezug von Bürgergeld beantragen

Häufige Fragen

Wo kann ich „Bildung und Teilhabe beantragen“ in Wiesbaden erledigen?
Zuständig ist: Kommunales Jobcenter · Wiesbaden, Mainzer Straße 101, 65189 Wiesbaden, Landeshauptstadt. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Bildung und Teilhabe beantragen“ in Wiesbaden online?
Für Wiesbaden ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Welche Leistungen umfasst das Bildungs- und Teilhabepaket?
Nach § 28 SGB II werden anerkannt: Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten, der persönliche Schulbedarf, die Schülerbeförderung zur nächstgelegenen Schule, ergänzende angemessene Lernförderung, gemeinschaftliche Mittagsverpflegung sowie die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben — etwa Sportverein oder Musikunterricht.
Wer hat Anspruch auf Bildung und Teilhabe?
Anspruch haben Kinder und Jugendliche aus Familien, die Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld bzw. Grundsicherungsgeld) beziehen. Nach § 6b BKGG bestehen entsprechende Ansprüche auch, wenn für das Kind Kinderzuschlag bezogen wird oder es beim Wohngeld als Haushaltsmitglied berücksichtigt ist.
Bis zu welchem Alter gibt es die Leistungen?
Bildungsleistungen erhalten Schülerinnen und Schüler unter 25 Jahren, die keine Ausbildungsvergütung bekommen. Leistungen für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben gibt es bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres; hierfür wird pauschal ein Betrag von 15 Euro monatlich berücksichtigt (§ 28 SGB II).

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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