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Bewohnerparkausweis beantragen in Wismar: Gebühren, Unterlagen & Termin

Bewohnerparkausweis beantragen erledigen Sie in Wismar bei: BürgerServiceCenter · Wismar — Gebühr laut amtlicher Angabe: 30,00 €.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Mecklenburg-Vorpommern.

Zuständige Stelle in Wismar

BürgerServiceCenter · Wismar

Stadthaus, Am Markt 11, 23966 Wismar, Hansestadt

03841 251-2345

bsc@wismar.de

Sachgebiet Verkehrsaufsicht · Wismar

Scheuerstraße 2, 23966 Wismar, Hansestadt

03841 251-3234

verkehrsangelegenheiten@wismar.de

Gebühren (amtlich)

Die Gebühren für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises betragen 30 Euro pro Jahr. Nach Beantragung des Bewohnerparkausweises erfolgt eine Prüfung, anschließend wird Ihnen ein Gebührenbescheid mit der entsprechenden Gebühr (vorzugsweise per E-Mail) zugesandt. Die Gebühr ist von Ihnen entsprechend der angegebenen Kontoverbindung einzuzahlen. Sobald hier ein Zahlungseingang erfolgt ist, wird Ihnen der Bewohnerparkausweis per Post zugesandt.

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Benötigte Unterlagen

• gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung, • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Teil II (Fahrzeugbrief), • gegebenenfalls schriftliche Bestätigung des Fahrzeughalters zur dauerhaften Überlassung eines Kraftfahrzeuges an den Antragsteller, wenn dieser nicht Halter desselben ist. • Bei Beantragung durch einen Vertreter: Vollmacht

Voraussetzungen

Als Bewohner können Sie für Ihr oder ein von Ihnen dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Anwohnerparkausweis beantragen. Der Anwohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet). Bewohnerparkvorrechte sind vorrangig mit Zeichen 286 oder 290.1 StVO mit Zusatzzeichen "Bewohner mit Parkausweis...frei" oder mit Zeichen 314/315 StVO mit Zusatzzeichen "Nur Bewohner mit Parkausweis..." gekennzeichnet. Ein Anrecht auf einen Parkplatz besteht mit der Erteilung eines Bewohnerparkausweises nicht. Für Schwerbehinderte reservierte Parkplätze sind von der Bewohnerparkregelung ausgenommen. Bewohner mit Hauptwohnsitz in der Innenstadt können bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen einen Bewohnerparkausweis beantragen. Zur Beantragung eines Bewohnerparkausweises sind folgende Dokumente einzureichen: • Antrag • Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Reisepass • Führerscheines • Zulassungsbescheinigung Teil I (Vorder- und Rückseite) • bei einer Nutzungsüberlassung eine schriftliche Erklärung des Fahrzeughalters zur Nutzungsüberlassung Kopien der jeweiligen Dokumente sind nur bei Beantragung per Mail/Post notwendig, oder bei Beantragung mit Vollmacht, von der Person, für die beantragt wird. Die Beantragung eines Bewohnerparkausweises kann zurzeit nur per E-Mail: bewohnerparken@wismar.de oder per Post Hansestadt Wismar, Ordnungsamt, Sachgebiet Verkehrsaufsicht, Scheuerstraße 2, 23966 Wismar erfolgen oder nutzen Sie unser Online-Formular. Die Gebühr für einen Bewohnerparkausweis beträgt 30,00 Euro. Nach Beantragung des Bewohnerparkausweises erfolgt eine Prüfung, anschließend wird Ihnen ein Gebührenbescheid mit der entsprechenden Gebühr (vorzugsweise per E-Mail) zugesandt. Die Gebühr ist von Ihnen entsprechend der angegebenen Kontoverbindung einzuzahlen.

So läuft es ab

Füllen Sie den Antrag aus und reichen ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein. Der Antrag und die Unterlagen werden auf Vollständigkeit geprüft. Bewohner mit Hauptwohnsitz in der Innenstadt können bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen einen Bewohnerparkausweis beantragen. Zur Beantragung eines Bewohnerparkausweises sind folgende Dokumente einzureichen: • Antrag • Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Reisepass • Führerscheines • Zulassungsbescheinigung Teil I (Vorder- und Rückseite) • bei einer Nutzungsüberlassung eine schriftliche Erklärung des Fahrzeughalters zur Nutzungsüberlassung Kopien der jeweiligen Dokumente sind nur bei Beantragung per Mail/Post notwendig, oder bei Beantragung mit Vollmacht, von der Person, für die beantragt wird. Die Beantragung eines Bewohnerparkausweises kann zurzeit nur per E-Mail: bewohnerparken@wismar.de oder per Post Hansestadt Wismar, Ordnungsamt, Sachgebiet Verkehrsaufsicht, Scheuerstraße 2, 23966 Wismar erfolgen oder nutzen Sie unser Online-Formular. Die Gebühr für einen Bewohnerparkausweis beträgt 30,00 Euro. Nach Beantragung des Bewohnerparkausweises erfolgt eine Prüfung, anschließend wird Ihnen ein Gebührenbescheid mit der entsprechenden Gebühr (vorzugsweise per E-Mail) zugesandt. Die Gebühr ist von Ihnen entsprechend der angegebenen Kontoverbindung einzuzahlen. Sobald hier ein Zahlungseingang erfolgt ist, wird Ihnen der Bewohnerparkausweis per Post zugesandt. Sie können den Bewohnerparkausweis auch im BürgerServiceCenter beantragen. Nähere Informationen zum Bewohnerparken finden Sie auf den Seiten des Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb der Hansestadt Wismar (EVB). https://www.evb-wismar.de/de/parken/bewohnerparken

Gut zu wissen

Bewohnerparkausweis beantragen

Wie stehen die Gebühren in Wismar im Vergleich?

Wismar30,00 €
Mecklenburg-Vorpommern14,00 € – 120,00 €
Deutschland (7.161 Städte)0,30 € – 390,00 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Bewohnerparkausweis beantragen“ in Wismar?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Die Gebühren für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises betragen 30 Euro pro Jahr. Nach Beantragung des Bewohnerparkausweises erfolgt eine Prüfung, anschließend wird Ihnen ein Gebührenbescheid mit der entsprechenden Gebühr (vorzugsweise per E-Mail) … Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Bewohnerparkausweis beantragen“ in Wismar erledigen?
Zuständig ist: BürgerServiceCenter · Wismar, Stadthaus, Am Markt 11, 23966 Wismar, Hansestadt. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Wer bekommt einen Bewohnerparkausweis?
Bewohnerparkvorrechte sind für Bewohner städtischer Quartiere vorgesehen, in denen ein erheblicher Parkraummangel besteht oder droht (§ 45 Abs. 1b Satz 1 Nr. 2a StVO). Sie müssen also in der jeweiligen Bewohnerparkzone wohnen. Welche Nachweise Ihre Stadt konkret verlangt, sehen Sie in der Städte-Tabelle auf dieser Seite.
Warum kostet der Bewohnerparkausweis in jeder Stadt unterschiedlich viel?
Die Gebühren erheben die nach Landesrecht zuständigen Behörden; die Landesregierungen sind ermächtigt, dafür eigene Gebührenordnungen zu erlassen (§ 6a Abs. 5a StVG). Deshalb unterscheiden sich die Preise je nach Bundesland und Stadt erheblich. Die aktuelle Gebühr für Ihre Stadt finden Sie in der Tabelle auf dieser Seite — direkt aus dem amtlichen Verwaltungsportal.
Garantiert der Bewohnerparkausweis einen Parkplatz?
Nein. Der Ausweis berechtigt zum Parken in der ausgewiesenen Bewohnerparkzone, reserviert aber keinen konkreten Stellplatz. Die Straßenverkehrsbehörde kann den Parkraum vollständig oder nur zeitlich beschränkt für Bewohner reservieren (§ 45 Abs. 1b StVO) — etwa nur in den Abend- und Nachtstunden.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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