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Waffenschein beantragen in Wolfenbüttel: Gebühren, Unterlagen & Termin

Waffenschein beantragen erledigen Sie in Wolfenbüttel bei: Jagd-, Waffen- und Sprengstoffrecht · Wolfenbüttel. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Niedersachsen.

Zuständige Stelle in Wolfenbüttel

Jagd-, Waffen- und Sprengstoffrecht · Wolfenbüttel

Lindener Straße 15, 38300 Wolfenbüttel

waffenrecht@lk-wf.de

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Benötigte Unterlagen

• Personalausweis oder Reisepass (Kopie) • Waffenbesitzkarte oder Jagdschein • Nachweis eines Bedürfnisses • Zum Beispiel Nachweis der Gefährdung Ihrer Person • Nachweis einer Haftpflichtversicherung in Höhe von 1 Million Euro (pauschal für Personen- und Sachschäden) • Prüfungszeugnis der besonderen Sachkunde

Voraussetzungen

• Sie müssen eine gültige Erlaubnis für den Erwerb und Besitz einer Waffe haben (z.B. Jagdschein oder Waffenbesitzkarte) beziehungsweise Ihr Arbeitgeber, wenn Sie die Waffe als Mitarbeitender eines Bewachungsunternehmens führen wollen. • Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein. • Sie müssen nachweisen, dass es für Sie notwendig ist, Waffen in der Öffentlichkeit zu tragen. (Bedürfnis) • Sie müssen Ihre waffenrechtliche Zuverlässigkeit nachweisen. • Sie müssen Ihre persönliche Eignung nachweisen. • Sie müssen nachweisen, dass Sie ausreichende Kenntnisse über Waffen und Munition sowie mit deren Umgang besitzen. Sie können mit einer Schusswaffe schießen und wissen, wie man eine Waffe in der Öffentlichkeit sicher bei sich trägt. (Sachkunde). • Sie müssen eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, die Personen- und Sachschäden pauschal in Höhe von 1 Million Euro abdeckt. Bitte beachten Sie auch die ausführlichen Hinweise und Informationen dazu im Bereich „Beschreibung“ auf dieser Webseite.

So läuft es ab

Den Waffenschein können Sie schriftlich oder online beantragen. Wenn Sie den Waffenschein schriftlich beantragen wollen: • Sie füllen das Formular aus, das Sie bei der zuständigen Waffenbehörde erhalten. • Sie schicken das unterschriebene Formular und die Unterlagen, zum Beispiel Waffenbesitzkarte per Post an die zuständige Waffenbehörde. • Sie können die zuständige Waffenbehörde auch persönlich aufsuchen und den Antrag abgeben. Wenn Sie den Waffenschein online beantragen wollen: • Sie reichen den Antrag über den OnlineService der zuständigen Waffenbehörde ein. Die Waffenbesitzkarte oder den Jagdschein müssen Sie per Post an die zuständige Waffenbehörde schicken.

Gut zu wissen

Wenn Sie eine erlaubnspflichtige Schusswaffe in der Öffentlichkeit bei sich tragen wollen, benötigen Sie einen Waffenschein. Generell sind Schusswaffen Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden oder bei denen feste Körper gezielt verschossen werden, deren Antriebsenergie durch Muskelkraft oder eine andere Energiequelle eingebracht und durch eine Sperrvorrichtung gespeichert oder gehalten werden kann (zum Beispiel Armbrüste, Pfeilabschussgeräte). Unterschieden wird zwischen erlaubnispflichtigen und erlaubnisfreien Schusswaffen. Um erlaubnisfreie Schusswaffen führen zu dürfen, benötigen Sie einen Kleinen Waffenschein (vgl. weiterführende Informationen). Jedoch benötigen Sie auch einen Waffenschein, wenn Sie Druckluft-, Federdruckwaffen und CO 2 -Waffen mit unter 7,5 Joule, die mit einem „F“-Zeichen gekennzeichnet sind, in der Öffentlichkeit tragen wollen. Die Nutzung dieser Waffen auf umzäuntem Gebiet, zum Beispiel für Paintball-Aktivitäten, erfordert jedoch keine Erlaubnis. Zu erlaubnispflichtig werden alle Waffen gezählt, die keine Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit PTB-Zeichen im Kreis sind.

Häufige Fragen

Wo kann ich „Waffenschein beantragen“ in Wolfenbüttel erledigen?
Zuständig ist: Jagd-, Waffen- und Sprengstoffrecht · Wolfenbüttel, Lindener Straße 15, 38300 Wolfenbüttel. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Waffenschein beantragen“ in Wolfenbüttel online?
Für Wolfenbüttel ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Worin unterscheidet sich der Waffenschein vom Kleinen Waffenschein?
Der echte Waffenschein erlaubt das Führen scharfer Schusswaffen in der Öffentlichkeit, der Kleine Waffenschein nur das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (§ 10 Abs. 4 WaffG). Beim echten Waffenschein müssen Sie zusätzlich Sachkunde, ein Bedürfnis und eine Haftpflichtversicherung in Höhe von 1 Million Euro pauschal für Personen- und Sachschäden nachweisen (§ 4 Abs. 1 Nr. 3 bis 5 WaffG) – beim Kleinen Waffenschein entfallen diese drei Nachweise (Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nr. 2.1 zum WaffG).
Wann erkennt die Behörde ein Bedürfnis zum Führen an?
Nach § 8 WaffG müssen besonders anzuerkennende persönliche oder wirtschaftliche Interessen glaubhaft gemacht werden – das Gesetz nennt unter anderem Jäger, Sportschützen, Waffensammler, gefährdete Personen und Bewachungsunternehmer. Gefährdete Personen müssen nach § 19 Abs. 1 WaffG glaubhaft machen, dass sie wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib oder Leben gefährdet sind und dass die Schusswaffe geeignet und erforderlich ist, diese Gefährdung zu mindern. Für das Führen müssen diese Voraussetzungen zusätzlich auch außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums vorliegen (§ 19 Abs. 2 WaffG). Diese Hürde ist in der Praxis sehr hoch.
Wie lange ist ein Waffenschein gültig?
Die Erlaubnis zum Führen von Schusswaffen wird für bestimmte Schusswaffen auf höchstens drei Jahre erteilt; die Geltungsdauer kann zweimal um höchstens je drei Jahre verlängert werden (§ 10 Abs. 4 Satz 2 WaffG). Unabhängig davon muss die Behörde Zuverlässigkeit und persönliche Eignung aller Erlaubnisinhaber in regelmäßigen Abständen, mindestens nach Ablauf von drei Jahren, erneut prüfen (§ 4 Abs. 3 WaffG).

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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