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Bewohnerparkausweis beantragen in Würzburg: Gebühren, Unterlagen & Termin

Bewohnerparkausweis beantragen erledigen Sie in Würzburg bei: Stadt Würzburg - Fachabteilung Bürgerbüro — Gebühr laut amtlicher Angabe: 30,70 € / 61,00 € / 30,50 €. Online-Terminbuchung verfügbar (Link unten).

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Bayern.

Zuständige Stelle in Würzburg

Stadt Würzburg - Fachabteilung Bürgerbüro

Rückermainstraße 2, 97070 Würzburg

Mo 08:30-13:00, Di 08:30-12:00,14:00-16:00, Mi 08:30-13:00, Do 08:30-12:00,14:00-16:00, Fr 08:30-12:00, Sa, So, Feiertag geschlossen || "Abweichende Zeiten … (lt. OpenStreetMap)

+49 931 3720-00

buergerbuero@stadt.wuerzburg.de

Stadt Würzburg - Bewohnerparken

Rückermainstraße 2, 97070 Würzburg

Mo 08:30-13:00, Di 08:30-12:00,14:00-16:00, Mi 08:30-13:00, Do 08:30-12:00,14:00-16:00, Fr 08:30-12:00, Sa, So, Feiertag geschlossen || "Abweichende Zeiten … (lt. OpenStreetMap)

+49 931 3720-00

Gebühren (amtlich)

10,20 bis 30,70 EUR pro Jahr der Geltungsdauer Der Bewohnerparkausweis kostet • für zwei Jahre 61,00 EUR, • für ein Jahr 30,50 EUR, • für ein halbes Jahr 20,50 EURund • für 3 Monate 10,50 EUR. Hinzu kommen 0,30 EURfür die Verwendung eines amtl. Klebesiegels. Die Befreiung vom Nachtfahrverbot im Wohnbezirk kostet zusätzlich 2,50 EUR. Die Kosten für Ausweisänderungen belaufen sich auf 6,30 EUR. Für Ersatzausweise wird eine Gebühr von 10,80 EUR erhoben. Zusätzliche Gebühren entstehen nur, wenn die Unterlagen nicht vollständig sind und notwendige, persönliche Daten auf Wunsch aus den Registern abgefragt werden müssen. Verkehrsrechtliche oder sonstige persönliche Veränderungen begründen keinen Rückerstattungsanspruch. Wird der Bewohnerparkausweis schriftlich beantragt, werden zusätzlich Auslagen i. H. v. 2,50 EUR in Rechnung gestellt.

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Benötigte Unterlagen

• Personalausweis oder Reisepass • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) • Falls Sie nicht der Halter des Fahrzeugs sind, eine Bestätigung des Fahrzeughalters, dass Sie das Fahrzeug dauerhaft nutzen dürfen (Haltererklärung) • Falls Sie nicht der Halter des Fahrzeugs sind, eine Bestätigung des Fahrzeughalters, dass Sie das Fahrzeug dauerhaft nutzen dürfen (Nutzungsüberlassung und Ausweiskopie vom Fahrzeughalter)

Voraussetzungen

Bedingt durch erheblichen Parkdruck in den städtischen Bereichen durch Besuchs-, Liefer-, Pendler- und Bewohnerverkehr war es in den vergangenen Jahren verstärkt erforderlich, eine sog. "Parkraumbewirtschaftung" vorzunehmen. Dies bedeutet, dass innerhalb einer Parkraumbewirtschaftungszone nur mit Parkschein, Parkuhr oder Parkscheibe geparkt werden darf. Die Parkraumbewirtschaftung soll auch dazu dienen, das Wohnen in städtischen Gebieten wieder attraktiver zu machen und damit den Siedlungsdruck auf ländliche Gebiete und die Stadtflucht zu mindern, insbesondere dort, wo private Stellflächen (in fußläufiger Entfernung) nicht oder nicht ausreichend vorhanden sind. In besonders belasteten Teilen von Städten (z.B. häufig Innenstadtbereiche) können im Interesse derjenigen, die in diesen Gebieten leben, Bewohnerparkbereiche eingerichtet und mittels Sonderparkberechtigungen Möglichkeiten zum Dauerparken speziell zugunsten der Bewohner des betroffenen Viertels geschaffen werden. Dies erfolgt häufig mit den Zusatzzeichen „Bewohner mit Parkausweis … frei“ oder „nur Bewohner mit Parkausweis … “. Durch die Reservierung dürfen Besucher und Pendler mit dem Kfz aber nicht aus den Städten ausgesperrt werden. Daher kann nur ein Teil der Parkflächen in den Städten reserviert werden. Eine andere Möglichkeit, Sonderparkrechte zu schaffen, ist es, die Bewohner in Parkraumbewirtschaftungszonen von der Pflicht, mit Parkschein, Parkuhr oder Parkscheibe zu parken, freizustellen. Um seine Berechtigung zum dauernden Parken im bewirtschafteten Bereich gegenüber Kontrollorganen, also insbesondere Kräften der Polizei und der kommunalen Verkehrsüberwachung nachweisen zu können, muss der, der tatsächlich in diesem Bereich wohnt und gemeldet ist, einen Bewohnerparkausweis besitzen und im Fahrzeug gut sichtbar hinterlegen.

Bearbeitungsdauer

• tatsächlicher Wohnsitz (häufig Hauptwohnsitz) und Anmeldung mit diesem Wohnsitz im bewirtschafteten Bereich • Halter eines Kfz bzw. Nachweis der dauerhaften Nutzung eines Kfz (auch Car-Sharing) • gemeldeter Erstwohnsitz bzw. Hauptwohnsitz • Halter eines Kfz bzw. Nachweis der dauerhaften Nutzung eines Kfz (auch Car-Sharing)

Gut zu wissen

Bewohner städtischer Quartiere, deren Parkraum wegen erheblichem Parkraummangel bewirtschaftet wird (erkennbar an besonderen Verkehrszeichen mit Zusatzzeichen) können sich auf Antrag sog. Bewohnerparkausweise ausstellen lassen.

Wie stehen die Gebühren in Würzburg im Vergleich?

Würzburg30,70 € / 61,00 € / 30,50 € / 20,50 €
Bayern0,30 € – 300,00 €
Deutschland (7.161 Städte)0,30 € – 390,00 €

Spannen aus den amtlichen Angaben aller erfassten Städte (verschiedene Fallkonstellationen, z. B. Alter oder Zuschläge).

Häufige Fragen

Was kostet „Bewohnerparkausweis beantragen“ in Würzburg?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): 10,20 bis 30,70 EUR pro Jahr der Geltungsdauer Der Bewohnerparkausweis kostet • für zwei Jahre 61,00 EUR, • für ein Jahr 30,50 EUR, • für ein halbes Jahr 20,50 EURund • für 3 Monate 10,50 EUR. Hinzu kommen 0,30 EURfür die Verwendung eines amtl. Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Bewohnerparkausweis beantragen“ in Würzburg erledigen?
Zuständig ist: Stadt Würzburg - Fachabteilung Bürgerbüro, Rückermainstraße 2, 97070 Würzburg. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Bewohnerparkausweis beantragen“ in Würzburg online?
Ja — Würzburg bietet eine Online-Terminbuchung bzw. einen Online-Dienst an. Den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Wer bekommt einen Bewohnerparkausweis?
Bewohnerparkvorrechte sind für Bewohner städtischer Quartiere vorgesehen, in denen ein erheblicher Parkraummangel besteht oder droht (§ 45 Abs. 1b Satz 1 Nr. 2a StVO). Sie müssen also in der jeweiligen Bewohnerparkzone wohnen. Welche Nachweise Ihre Stadt konkret verlangt, sehen Sie in der Städte-Tabelle auf dieser Seite.
Warum kostet der Bewohnerparkausweis in jeder Stadt unterschiedlich viel?
Die Gebühren erheben die nach Landesrecht zuständigen Behörden; die Landesregierungen sind ermächtigt, dafür eigene Gebührenordnungen zu erlassen (§ 6a Abs. 5a StVG). Deshalb unterscheiden sich die Preise je nach Bundesland und Stadt erheblich. Die aktuelle Gebühr für Ihre Stadt finden Sie in der Tabelle auf dieser Seite — direkt aus dem amtlichen Verwaltungsportal.
Garantiert der Bewohnerparkausweis einen Parkplatz?
Nein. Der Ausweis berechtigt zum Parken in der ausgewiesenen Bewohnerparkzone, reserviert aber keinen konkreten Stellplatz. Die Straßenverkehrsbehörde kann den Parkraum vollständig oder nur zeitlich beschränkt für Bewohner reservieren (§ 45 Abs. 1b StVO) — etwa nur in den Abend- und Nachtstunden.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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