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Wohnsitz abmelden in Wunstorf: Gebühren, Unterlagen & Termin

Wohnsitz abmelden erledigen Sie in Wunstorf bei: BürgerBüro · Wunstorf. Online-Terminbuchung verfügbar (Link unten).

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Niedersachsen.

Zuständige Stelle in Wunstorf

BürgerBüro · Wunstorf

Südstr. 1, 31515 Wunstorf

05031 101-400

BuergerBuero@wunstorf.de

Gebühren (amtlich)

Es fallen keine Gebühren an. Es fallen keine Gebühren an. Eine verspätete Abmeldung des Wohnsitzes kann jedoch mit einem Bußgeld geahndet werden. Im Anschluss an die Abmeldung erhalten Sie eine kostenfreie Abmeldebestätigung.

Benötigte Unterlagen

• Wohnungsgeberbestätigung • Meldeschein • Personalausweis

Formulare & Anträge (amtlich)

Direkt zu den offiziellen Formularen für Wunstorf — immer die aktuelle amtliche Fassung, kein veralteter Zwischenstand:

Voraussetzungen

Die Abmeldung einer Wohnung ist nur dann erforderlich, wenn Sie aus dieser Wohnung ausziehen, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen. Dies ist der Fall, wenn sie beispielsweise ins Ausland verziehen oder eine von mehreren Wohnungen aufgeben. Beachten Sie bitte hierzu auch die Hinweise in der Leistung zur Abmeldung eines Nebenwohnsitzes. Allgemeine Informationen Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung bezieht, muss sich bei der Meldebehörde innerhalb von zwei Wochen nach dem erfolgten Auszug abmelden. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich. Abmeldungen sind somit möglich, wenn die angemeldete Person • ins Ausland verzieht, • aus der bisherige Wohnung auszieht und keine neue Wohnung bezieht (Obdachlosigkeit) oder • eine Nebenwohnung abmeldet.

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben Die Abmeldung des Wohnsitzes wird bei Vorlage aller notwendigen Unterlagen sofort bearbeitet.

Gut zu wissen

Die Abmeldung einer Wohnung ist nur dann erforderlich, wenn Sie aus dieser Wohnung ausziehen, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen. Dies ist der Fall, wen

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Häufige Fragen

Was kostet „Wohnsitz abmelden“ in Wunstorf?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): Es fallen keine Gebühren an. Es fallen keine Gebühren an. Eine verspätete Abmeldung des Wohnsitzes kann jedoch mit einem Bußgeld geahndet werden. Im Anschluss an die Abmeldung erhalten Sie eine kostenfreie Abmeldebestätigung.
Wo kann ich „Wohnsitz abmelden“ in Wunstorf erledigen?
Zuständig ist: BürgerBüro · Wunstorf, Südstr. 1, 31515 Wunstorf. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Wohnsitz abmelden“ in Wunstorf online?
Ja — Wunstorf bietet eine Online-Terminbuchung bzw. einen Online-Dienst an. Den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Muss ich mich bei einem Umzug innerhalb Deutschlands abmelden?
Nein. Eine Abmeldung ist nach § 17 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG) nur erforderlich, wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung im Inland beziehen — typischerweise beim Wegzug ins Ausland oder bei Aufgabe einer Zweit- oder Nebenwohnung. Beim Umzug innerhalb Deutschlands genügt die Anmeldung bei der Meldebehörde des neuen Wohnorts.
Welche Frist gilt für die Abmeldung des Wohnsitzes?
Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abmelden; möglich ist die Abmeldung frühestens eine Woche vor dem Auszug (§ 17 Abs. 2 BMG). Das Melderegister wird dabei immer zum tatsächlichen Auszugsdatum fortgeschrieben — nicht zum Datum Ihrer Abmeldung.
Muss ich mich abmelden, wenn ich ins Ausland ziehe?
Ja. Der Wegzug ins Ausland ist der Hauptfall der Abmeldepflicht: Sie ziehen aus Ihrer Wohnung aus, ohne eine neue Wohnung im Inland zu beziehen (§ 17 Abs. 2 BMG). Melden Sie sich dafür innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde Ihres bisherigen Wohnorts ab.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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