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Wohnsitz abmelden in Xanten: Gebühren, Unterlagen & Termin

Wohnsitz abmelden erledigen Sie in Xanten bei: Bürgerservice · Xanten. Online-Dienst verfügbar.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Xanten

Bürgerservice · Xanten

Karthaus 2, 46509 Xanten

02801 772-350

buergerservice@xanten.de

Benötigte Unterlagen

Es werden folgende Unterlagen benötigt: • Ausweisdokumente aller abzumeldenden Personen

Voraussetzungen

Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: • endgültiger Auszug aus der Hauptwohnung, ohne im Inland eine neue Hauptwohnung zu beziehen oder • endgültige Aufgabe der Nebenwohnung. Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen. Unter folgenden Voraussetzungen handelt es sich um eine Wohnung im melderechtlichen Sinne: • umschlossener Raum, • dieser wird zum Wohnen oder Schlafen benutzt.

So läuft es ab

Das Verfahren läuft folgendermaßen ab: Persönlich: • sprechen Sie persönlich in der zuständigen Behörde vor und • legen Sie die Ausweisdokumente vor. Schriftlich: • reichen Sie das Abmeldeformular ein oder erklären Sie den Auszug formlos schriftlich, • fügen Sie beglaubigte Kopien der Ausweisdokumente aller abzumeldenden Personen bei.

Gut zu wissen

Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden. Wichtigste Fälle sind die Abmeldung einer Nebenwohnung oder der Wegzug ins Ausland. Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden. Man versteht unter Wohnung jeden umschlossenen Raum, den Sie zum Wohnen oder Schlafen nutzen. Unterkünfte an Bord von Schiffen der Marine sind ebenfalls Wohnungen. Wohnwagen und Wohnschiffe gelten nur dann als Wohnung, wenn sie überhaupt nicht oder kaum fortbewegt werden. Wenn Sie mehrere Wohnungen haben, wird zwischen Haupt- und Nebenwohnung unterschieden. Ihre Hauptwohnung ist die von Ihnen vorwiegend genutzte Wohnung. Ihre weitere Wohnung beziehungsweise Wohnungen sind dann Ihre Nebenwohnung beziehungsweise Nebenwohnungen. Wenn Sie ein-, um- oder ausziehen sind verschiedene Meldepflichten zu beachten. Anmeldung in Xanten Bei einer Anmeldung in Xanten (Zuzug) müssen Sie folgende Punkte beachten: • Die Anmeldung kann persönlich oder durch einen Bevollmächtigten erfolgen • Personenstandsurkunde Für die 1. Anmeldung in Xanten ist es zweckdienlich, wenn Sie eine Personenstandsurkunde (Geburts- bzw. Heiratsurkunde) mitbringen und vorlegen. • Personalausweis , ggfls.

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Häufige Fragen

Wo kann ich „Wohnsitz abmelden“ in Xanten erledigen?
Zuständig ist: Bürgerservice · Xanten, Karthaus 2, 46509 Xanten. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Geht „Wohnsitz abmelden“ in Xanten online?
Für Xanten ist ein Online-Dienst hinterlegt — den direkten Link finden Sie oben auf dieser Seite.
Muss ich mich bei einem Umzug innerhalb Deutschlands abmelden?
Nein. Eine Abmeldung ist nach § 17 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG) nur erforderlich, wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung im Inland beziehen — typischerweise beim Wegzug ins Ausland oder bei Aufgabe einer Zweit- oder Nebenwohnung. Beim Umzug innerhalb Deutschlands genügt die Anmeldung bei der Meldebehörde des neuen Wohnorts.
Welche Frist gilt für die Abmeldung des Wohnsitzes?
Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abmelden; möglich ist die Abmeldung frühestens eine Woche vor dem Auszug (§ 17 Abs. 2 BMG). Das Melderegister wird dabei immer zum tatsächlichen Auszugsdatum fortgeschrieben — nicht zum Datum Ihrer Abmeldung.
Muss ich mich abmelden, wenn ich ins Ausland ziehe?
Ja. Der Wegzug ins Ausland ist der Hauptfall der Abmeldepflicht: Sie ziehen aus Ihrer Wohnung aus, ohne eine neue Wohnung im Inland zu beziehen (§ 17 Abs. 2 BMG). Melden Sie sich dafür innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde Ihres bisherigen Wohnorts ab.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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