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Elterngeldrechner: Basiselterngeld & ElterngeldPlus

Berechnet nach den gesetzlichen Regeln des § 2 BEEG — inklusive der Gleitzonen für niedrige und höhere Einkommen (65–100 % Ersatzrate). Kostenlos, ohne Anmeldung.

Unverbindliche Selbsteinschätzung nach § 2 BEEG. Anspruch entfällt ab 175.000 € zu versteuerndem Jahreseinkommen (§ 1 Abs. 8 BEEG, Alleinstehende und Paare).

Häufige Fragen zum Elterngeld

Wie hoch ist das Elterngeld?
In der Regel 67 % des Elterngeld-Nettos vor der Geburt — mindestens 300 €, höchstens 1.800 € monatlich (§ 2 BEEG). Bei Netto unter 1.000 € steigt die Rate schrittweise auf bis zu 100 %, ab 1.240 € sinkt sie auf 65 %.
Was ist der Unterschied zwischen Basiselterngeld und ElterngeldPlus?
ElterngeldPlus ist höchstens halb so hoch wie das Basiselterngeld, wird dafür doppelt so lange gezahlt (1 Basis-Monat = 2 Plus-Monate, § 4 Abs. 3 BEEG) — ideal bei Teilzeit während der Elternzeit.
Wie lange bekomme ich Elterngeld?
Basiselterngeld bis zu 12 Monate, plus 2 Partnermonate (max. 14). ElterngeldPlus kann bis zum 32. Lebensmonat des Kindes bezogen werden; dazu kommt der Partnerschaftsbonus von bis zu 4 weiteren Plus-Monaten je Elternteil (§ 4b BEEG).
Gibt es eine Einkommensgrenze?
Ja: Ab 175.000 € zu versteuerndem Jahreseinkommen (Alleinerziehende wie Paare) entfällt der Anspruch komplett (§ 1 Abs. 8 BEEG).

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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