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Wohngeldrechner: Anspruch in 2 Minuten prüfen

Berechnet nach der amtlichen Formel des § 19 WoGG mit den aktuellen Wohngeld-Plus-Werten (Fortschreibung BGBl. 2024 I Nr. 314) — inklusive Klimakomponente und Heizkosten-Entlastung. Kostenlos, ohne Anmeldung.

Unverbindliche Selbsteinschätzung nach der amtlichen Formel (§ 19 WoGG mit Anlagen 1–3, § 12 Abs. 6–7). Nicht abgebildet sind u. a. Freibeträge (§ 17 WoGG), Vermögensprüfung und Einzelfallregeln — verbindlich entscheidet die Wohngeldstelle.

Häufige Fragen zum Wohngeld

Wie wird das Wohngeld berechnet?
Nach der gesetzlichen Formel des § 19 WoGG: 1,15 · (M − (a + b·M + c·Y) · Y). M ist die berücksichtigte Miete (gedeckelt auf den Höchstbetrag Ihrer Mietenstufe, plus Klimakomponente und Heizkosten-Entlastung), Y das monatliche Gesamteinkommen. Die Parameter a, b, c hängen von der Haushaltsgröße ab (Anlage 2 WoGG).
Welche Mietenstufe hat meine Gemeinde?
Jede Gemeinde ist einer von sieben Mietenstufen zugeordnet (I = günstig bis VII = sehr teuer, § 12 Abs. 5 WoGG). Die Zuordnung steht in der Anlage zur Wohngeldverordnung; Großstädte wie München oder Frankfurt liegen in Stufe VI–VII, der Bundesdurchschnitt ist Stufe III–IV.
Ab wann lohnt sich ein Wohngeld-Antrag?
Sobald der Rechner mindestens 10 € pro Monat ergibt (Bagatellgrenze des § 21 WoGG). Wohngeld wird nicht rückwirkend gezahlt — stellen Sie den Antrag daher früh bei der Wohngeldstelle Ihrer Stadt.
Ist das Ergebnis verbindlich?
Nein — der Rechner nutzt die amtliche Formel mit den aktuellen gesetzlichen Werten, kann aber Freibeträge und Einzelfallregeln nicht abbilden. Verbindlich entscheidet die Wohngeldstelle über Ihren Antrag.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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