Wohngeldrechner: Anspruch in 2 Minuten prüfen
Berechnet nach der amtlichen Formel des § 19 WoGG mit den aktuellen Wohngeld-Plus-Werten (Fortschreibung BGBl. 2024 I Nr. 314) — inklusive Klimakomponente und Heizkosten-Entlastung. Kostenlos, ohne Anmeldung.
Unverbindliche Selbsteinschätzung nach der amtlichen Formel (§ 19 WoGG mit Anlagen 1–3, § 12 Abs. 6–7). Nicht abgebildet sind u. a. Freibeträge (§ 17 WoGG), Vermögensprüfung und Einzelfallregeln — verbindlich entscheidet die Wohngeldstelle.
Häufige Fragen zum Wohngeld
Wie wird das Wohngeld berechnet?
Nach der gesetzlichen Formel des § 19 WoGG: 1,15 · (M − (a + b·M + c·Y) · Y). M ist die berücksichtigte Miete (gedeckelt auf den Höchstbetrag Ihrer Mietenstufe, plus Klimakomponente und Heizkosten-Entlastung), Y das monatliche Gesamteinkommen. Die Parameter a, b, c hängen von der Haushaltsgröße ab (Anlage 2 WoGG).
Welche Mietenstufe hat meine Gemeinde?
Jede Gemeinde ist einer von sieben Mietenstufen zugeordnet (I = günstig bis VII = sehr teuer, § 12 Abs. 5 WoGG). Die Zuordnung steht in der Anlage zur Wohngeldverordnung; Großstädte wie München oder Frankfurt liegen in Stufe VI–VII, der Bundesdurchschnitt ist Stufe III–IV.
Ab wann lohnt sich ein Wohngeld-Antrag?
Sobald der Rechner mindestens 10 € pro Monat ergibt (Bagatellgrenze des § 21 WoGG). Wohngeld wird nicht rückwirkend gezahlt — stellen Sie den Antrag daher früh bei der Wohngeldstelle Ihrer Stadt.
Ist das Ergebnis verbindlich?
Nein — der Rechner nutzt die amtliche Formel mit den aktuellen gesetzlichen Werten, kann aber Freibeträge und Einzelfallregeln nicht abbilden. Verbindlich entscheidet die Wohngeldstelle über Ihren Antrag.
Anspruch da? Dann direkt zum Antrag:
Wohngeld beantragen: Unterlagen & zuständige Stelle →Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.