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Amtliche Beglaubigung in Aachen: Gebühren, Unterlagen & Termin

Amtliche Beglaubigung erledigen Sie in Aachen bei: Bezirksamt Brand: Pass- u. Meldewesen, Bewohnerparken · Aachen.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Aachen

Bezirksamt Brand: Pass- u. Meldewesen, Bewohnerparken · Aachen

Paul-Küpper-Platz 1, 52078 Aachen

Mo, Di, Do, Fr 08:00-12:00 · Mi 08:00-12:00,14:00-17:30 · Sa, So, Feiertag geschlossen (lt. OpenStreetMap)

+49 241 4320

bezirksamt.brand@mail.aachen.de

Bezirksamt Brand: Pass- u. Meldewesen, Bewohnerparken · Aachen

Paul-Küpper-Platz 1, 52078 Aachen

Mo, Di, Do, Fr 08:00-12:00 · Mi 08:00-12:00,14:00-17:30 · Sa, So, Feiertag geschlossen (lt. OpenStreetMap)

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bezirksamt.brand@mail.aachen.de

Bezirksamt Haaren: Einwohnermeldestelle · Aachen

Germanusstraße 32-34, 52058 Aachen

Mo, Di, Do, Fr 08:00-12:00 · Mi 08:00-12:00,14:00-17:30 · Sa, So, Feiertag geschlossen (lt. OpenStreetMap)

0241 432-8312

Bezirksamt Haaren: Einwohnermeldestelle · Aachen

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Benötigte Unterlagen

Unterschriften können grundsätzlich beglaubigt werden, wenn das unterzeichnete Schriftstück bei einer Behörde oder einer sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird. Es liegt jedoch im Ermessen der Behörde, ob sie eine Unterschrift im Einzelfall beglaubigt, ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die Entscheidung, ob die Beglaubigung erfolgt, kann daher erst bei Vorlage des Dokuments getroffen werden. Die Behörde oder sonstige Stelle, bei der das zu unterzeichnende Dokument vorgelegt werden soll, muss konkret benannt werden. Die Beglaubigung der Kopie erfolgt ausschließlich zur Vorlage bei dieser Behörde bzw. sonstigen Stelle, dies wird im Beglaubigungsvermerk eingetragen. Persönliche Vorsprache Die zu beglaubigende Unterschrift muss in Gegenwart des Sachbearbeiters bzw. der Sachbearbeiterin geleistet werden, daher ist eine persönliche Vorsprache der unterschreibenden Person zwingend erforderlich. Ausschlussgründe Beglaubigungen von Unterschriften sind gesetzlich ausgeschlossen bzw. werden bei der Stadt Aachen grundsätzlich nicht vorgenommen, wenn: • es sich um eine Unterschrift ohne dazugehörigen Text handelt, • es sich um eine Unterschrift handelt, die der öffentlichen Beglaubigung (§ 129 des Bürgerlichen Gesetzbuches) bedarf (z. B. Grundstückskaufverträge, Anmeldungen zum Vereinsregister, etc.), • die unterzeichnende Person nicht persönlich in der Dienststelle vorspricht, • der Text des unterzeichneten Schriftstückes nicht in deutscher Sprache verfasst ist, • die unterzeichnende Person sich nicht durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ausweisen kann, • oder sonstige Beglaubigungsverbote bestehen. In Fällen, in denen eine amtliche Beglaubigung nicht möglich ist, kann eine Unterschrift ggf. durch einen Notar (m/w/d) öffentlich beglaubigt werden. Benötigte Unterlagen • Personalausweis oder Reisepass der unterzeichnenden Person • zu unterzeichnendes Schriftstück* *Es wird dringend darum gebeten, das Schriftstück erst in Gegenwart des Sachbearbeiters bzw. der Sachbearbeiterin zu unterzeichnen.

Gut zu wissen

Unterschriften Beglaubigung

Häufige Fragen

Wo kann ich „Amtliche Beglaubigung“ in Aachen erledigen?
Zuständig ist: Bezirksamt Brand: Pass- u. Meldewesen, Bewohnerparken · Aachen, Paul-Küpper-Platz 1, 52078 Aachen. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Was ist der Unterschied zwischen amtlicher und öffentlicher Beglaubigung?
Die amtliche Beglaubigung bestätigt, dass eine Abschrift oder Kopie mit dem Original übereinstimmt, und wird von dazu befugten Behörden vorgenommen (§ 33 VwVfG). Die öffentliche Beglaubigung bestätigt dagegen die Echtheit einer Unterschrift: Ist sie gesetzlich vorgeschrieben, muss die Unterschrift des Erklärenden — bei elektronischer Abfassung dessen qualifizierte elektronische Signatur — von einem Notar beglaubigt werden (§ 129 BGB).
Beglaubigt das Bürgeramt jedes Dokument?
Nein. Jede Behörde darf Abschriften der Urkunden beglaubigen, die sie selbst ausgestellt hat; darüber hinaus dürfen dazu bestimmte Behörden Abschriften beglaubigen, wenn die Urschrift von einer Behörde ausgestellt ist oder die Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird (§ 33 VwVfG). Welche Behörden dazu bestimmt sind, ist bundes- und landesrechtlich unterschiedlich geregelt — für privatrechtliche Zwecke ist häufig der Notar zuständig.
Wann darf eine Kopie nicht beglaubigt werden?
Wenn Umstände zu der Annahme berechtigen, dass der ursprüngliche Inhalt des Schriftstücks geändert wurde — etwa bei Lücken, Durchstreichungen, Einschaltungen oder unleserlichen Wörtern und Zeichen (§ 33 VwVfG). Legen Sie daher möglichst das einwandfreie Original vor.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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