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Amtliche Beglaubigung: Wo Sie Dokumente beglaubigen lassen

Reisepass und Dokumentenmappe auf dem Schalter eines Bürgeramts
Symbolbild · KI-generiert
Amtliche Beglaubigungen von Kopien und Abschriften nehmen dazu befugte Behörden mit Dienstsiegel vor — in der Praxis meist das Bürgeramt Ihrer Stadt; Rechtsgrundlage ist § 33 VwVfG bzw. das entsprechende Landesrecht. Davon zu unterscheiden ist die öffentliche Beglaubigung: Schreibt ein Gesetz sie für eine Erklärung vor, muss die Unterschrift des Erklärenden — bei elektronischer Abfassung dessen qualifizierte elektronische Signatur — von einem Notar beglaubigt werden (§ 129 BGB). Gebühren, Ablauf und die zuständige Stelle für Ihre Stadt finden Sie hier — aus den amtlichen Verwaltungsportalen der Länder. Die amtlichen Gebühren liegen aktuell zwischen 0,10 € und 35,70 € (Details je Fall in der Tabelle). Erfasst: 6998 Städte, davon 146 mit Online-Dienst.

Stand: 26.08.2026. Quelle: Amtliche Verwaltungsportale (PVOG).

Amtliche Beglaubigung in Ihrer Stadt: Gebühren, Unterlagen & Termin

Welche Unterlagen brauche ich?

Amtliche Angabe (Berlin) — die Anforderungen ähneln sich bundesweit, Details je Stadt:

• Das Dokument, auf dem die Unterschrift beglaubigt werden soll • Ausweis-Dokument zum Beispiel Ihr Personalausweis oder Ihr Reisepass

Amtliche Beglaubigung: Gebühren & Online-Dienste nach Stadt

Amtliche Daten aus den Verwaltungsportalen der Länder — Stand je Zeile. Stadt anklicken für Adresse, Öffnungszeiten und alle Details.

StadtGebühren (amtlich)OnlineStand
Berlin (Berlin)08.07.2026
Hamburg (Hamburg)Online-Dienst08.07.2026
München (Bayern)08.07.2026
Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)Online-Dienst08.07.2026
Leipzig (Sachsen)siehe Details08.07.2026
Dortmund (Nordrhein-Westfalen)4,00 € / 1,00 €08.07.2026
Essen (Nordrhein-Westfalen)08.07.2026
Bremen (Bremen)08.07.2026
Dresden (Sachsen)siehe Details08.07.2026
Hannover (Niedersachsen)6,00 €Online-Dienst08.07.2026
Nürnberg (Bayern)08.07.2026
Wuppertal (Nordrhein-Westfalen)8,00 €08.07.2026
Bielefeld (Nordrhein-Westfalen)Online-Dienst08.07.2026
Bonn (Nordrhein-Westfalen)siehe Details08.07.2026
Augsburg (Bayern)Online-Dienst08.07.2026
Mönchengladbach (Nordrhein-Westfalen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Aachen (Nordrhein-Westfalen)08.07.2026
Braunschweig (Niedersachsen)siehe Details08.07.2026
Chemnitz (Sachsen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Kiel (Schleswig-Holstein)siehe Details08.07.2026
Halle (Saale) (Sachsen-Anhalt)11,90 € / 35,70 €08.07.2026
Magdeburg (Sachsen-Anhalt)08.07.2026
Lübeck (Schleswig-Holstein)5,70 €08.07.2026
Rostock (Mecklenburg-Vorpommern)siehe Details08.07.2026
Potsdam (Brandenburg)2,50 € / 4,40 € / 6,50 €Online-Dienst08.07.2026
Hamm (Nordrhein-Westfalen)08.07.2026
Ludwigshafen am Rhein (Rheinland-Pfalz)3,00 € / 4,00 € / 5,00 €08.07.2026
Leverkusen (Nordrhein-Westfalen)08.07.2026
Oldenburg (Niedersachsen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Osnabrück (Niedersachsen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Darmstadt (Hessen)5,00 € / 2,50 € / 0,50 €08.07.2026
Regensburg (Bayern)08.07.2026
Herne (Nordrhein-Westfalen)Online-Dienst08.07.2026
Paderborn (Nordrhein-Westfalen)Online-Dienst09.07.2026
Ingolstadt (Bayern)Online-Dienst08.07.2026
Würzburg (Bayern)08.07.2026
Fürth (Bayern)08.07.2026
Wolfsburg (Niedersachsen)siehe Details08.07.2026
Göttingen (Niedersachsen)siehe DetailsOnline-Dienst08.07.2026
Erlangen (Bayern)5,00 € / 0,25 €08.07.2026

+ 6958 weitere Städte über die Behörden-Suche.

Beglaubigende Stelle in Ihrer Stadt finden

Jetzt Behörde finden →

Häufige Fragen

Was kostet „Amtliche Beglaubigung“?
Nach den amtlichen Angaben der Verwaltungsportale liegen die Gebühren zwischen 0,10 € und 35,70 € (je nach Fallkonstellation, z. B. Alter oder Express-Option). Die genauen Sätze Ihrer Stadt finden Sie in der Tabelle auf dieser Seite — mit Stand-Datum.
Welches Amt ist zuständig?
Zuständig ist in der Regel: Bürgeramt / Behörde mit Dienstsiegel. Die konkrete Stelle mit Adresse und Öffnungszeiten finden Sie über die Städte-Tabelle oder die Behörden-Suche.
Geht „Amtliche Beglaubigung“ online?
In 146 von 6998 erfassten Städten ist ein Online-Dienst hinterlegt (vollständig digital oder Termin-/Vorab-Service). Die direkten Links stehen in der Tabelle.
Was ist der Unterschied zwischen amtlicher und öffentlicher Beglaubigung?
Die amtliche Beglaubigung bestätigt, dass eine Abschrift oder Kopie mit dem Original übereinstimmt, und wird von dazu befugten Behörden vorgenommen (§ 33 VwVfG). Die öffentliche Beglaubigung bestätigt dagegen die Echtheit einer Unterschrift: Ist sie gesetzlich vorgeschrieben, muss die Unterschrift des Erklärenden — bei elektronischer Abfassung dessen qualifizierte elektronische Signatur — von einem Notar beglaubigt werden (§ 129 BGB).
Beglaubigt das Bürgeramt jedes Dokument?
Nein. Jede Behörde darf Abschriften der Urkunden beglaubigen, die sie selbst ausgestellt hat; darüber hinaus dürfen dazu bestimmte Behörden Abschriften beglaubigen, wenn die Urschrift von einer Behörde ausgestellt ist oder die Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird (§ 33 VwVfG). Welche Behörden dazu bestimmt sind, ist bundes- und landesrechtlich unterschiedlich geregelt — für privatrechtliche Zwecke ist häufig der Notar zuständig.
Wann darf eine Kopie nicht beglaubigt werden?
Wenn Umstände zu der Annahme berechtigen, dass der ursprüngliche Inhalt des Schriftstücks geändert wurde — etwa bei Lücken, Durchstreichungen, Einschaltungen oder unleserlichen Wörtern und Zeichen (§ 33 VwVfG). Legen Sie daher möglichst das einwandfreie Original vor.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 26.08.2026.

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