Amtliche Beglaubigung in Ahaus: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.
Zuständige Stelle in Ahaus
Bürgerbüro · Ahaus
Rathausplatz 1, 48683 Ahaus
Mo-Do 09:00-12:30,14:30-16:30 · Fr 09:00-12:30 (lt. OpenStreetMap)
02561 72-777
buergerbuero@ahaus.de
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Gebühren (amtlich)
4,20 € pro Beglaubigung eines Dokuments, 2,50 € pro Beglaubigung einer Unterschrift, 0,60 € pro Fotokopie DIN A4, 0,90 € pro Fotokopie DIN A3 Beglaubigungen von Zeugnisabschriften oder -ablichtungen für Bewerbungen um einen Ausbildungs- oder Studienplatz sind gebührenfrei.
Gut vorbereitet zum Amt
Gebühren vorab berechnen, Fristen prüfen, Checklisten abhaken: Unsere kostenlosen Behörden-Tools sparen Ihnen den zweiten Termin.
Kostenlose Rechner & ToolsBenötigte Unterlagen
Vereinbaren Sie gerne vorab online einen Termin! Erstellung von • beglaubigten Ablichtungen • Unterschriftsbeglaubigungen Dokumentenbeglaubigung Wenn die Echtheit einer Fotokopie oder Abschrift von einem originalen Dokument bestätigt werden soll, muss eine amtliche Beglaubigung vorgenommen werden. Sie können Abschriften von Dokumenten in deutscher Sprache bei uns beglaubigen lassen, sofern das Original von einer Behörde ausgestellt oder die zu beglaubigende Kopie zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt ist. Hierzu wird ein Fotokopie vom Original erstellt und die Fotokopie mit Stempel, Siegel und Unterschrift der Sachbearbeiterin/des Sachbearbeiters versehen. Nichtbehördliche und ausländische Urkunden für private Zwecke können von Notaren beglaubigt werden. Bei ausländischen Urkunden muss eine Kopie der Übersetzung eines in Deutschland staatlich anerkannten Übersetzers vorgelegt werden. Eine amtliche Beglaubigung ist nicht möglich, wenn durch Gesetz eine öffentliche Beglaubigung vorge-schrieben ist, wie zum Beispiel bei • Personenstandsurkunden (zuständig ist das Standesamt, das die Urkunde ausgestellt hat) • Auszügen aus dem Handelsregister (zuständig sind die Amtsgerichte) • Auszügen aus dem Liegenschaftskataster (zuständig ist das Katasteramt) • Gesellschaftsverträgen von Aktiengesellschaften und GmbH (zuständig sind Notare) • Auszügen aus gerichtlichen oder öffentlichen Registern wie Vereins- oder Handelsregistern (zuständig ist die Behörde, die das Original ausgestellt hat) • Gerichtsurteilen (zuständig ist das Gericht, das das Original ausgestellt hat) • Vorsorge- und Generalvollmachten (zuständig sind Notare / die Betreuungsstelle) • Unterlagen über Erbrechts- und Grundstücksangelegenheiten (zuständig sind Notare) • Unikaten und spezialgesetzlichen Dokumenten wie z. B.
Gut zu wissen
Unterschriften Beglaubigung
Häufige Fragen
Was kostet „Amtliche Beglaubigung“ in Ahaus?
Wo kann ich „Amtliche Beglaubigung“ in Ahaus erledigen?
Was ist der Unterschied zwischen amtlicher und öffentlicher Beglaubigung?
Beglaubigt das Bürgeramt jedes Dokument?
Wann darf eine Kopie nicht beglaubigt werden?
Weitere Behördengänge in Ahaus:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Amtliche Beglaubigung (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.