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Amtliche Beglaubigung in Ahaus: Gebühren, Unterlagen & Termin

Amtliche Beglaubigung erledigen Sie in Ahaus bei: Bürgerbüro · Ahaus.

Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Nordrhein-Westfalen.

Zuständige Stelle in Ahaus

Bürgerbüro · Ahaus

Rathausplatz 1, 48683 Ahaus

Mo-Do 09:00-12:30,14:30-16:30 · Fr 09:00-12:30 (lt. OpenStreetMap)

02561 72-777

buergerbuero@ahaus.de

Bürgerbüro · Ahaus

Rathausplatz 1, 48683 Ahaus

Mo-Do 09:00-12:30,14:30-16:30 · Fr 09:00-12:30 (lt. OpenStreetMap)

02561 72-777

buergerbuero@ahaus.de

Gebühren (amtlich)

4,20 € pro Beglaubigung eines Dokuments, 2,50 € pro Beglaubigung einer Unterschrift, 0,60 € pro Fotokopie DIN A4, 0,90 € pro Fotokopie DIN A3 Beglaubigungen von Zeugnisabschriften oder -ablichtungen für Bewerbungen um einen Ausbildungs- oder Studienplatz sind gebührenfrei.

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Gebühren vorab berechnen, Fristen prüfen, Checklisten abhaken: Unsere kostenlosen Behörden-Tools sparen Ihnen den zweiten Termin.

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Benötigte Unterlagen

Vereinbaren Sie gerne vorab online einen Termin! Erstellung von • beglaubigten Ablichtungen • Unterschriftsbeglaubigungen Dokumentenbeglaubigung Wenn die Echtheit einer Fotokopie oder Abschrift von einem originalen Dokument bestätigt werden soll, muss eine amtliche Beglaubigung vorgenommen werden. Sie können Abschriften von Dokumenten in deutscher Sprache bei uns beglaubigen lassen, sofern das Original von einer Behörde ausgestellt oder die zu beglaubigende Kopie zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt ist. Hierzu wird ein Fotokopie vom Original erstellt und die Fotokopie mit Stempel, Siegel und Unterschrift der Sachbearbeiterin/des Sachbearbeiters versehen. Nichtbehördliche und ausländische Urkunden für private Zwecke können von Notaren beglaubigt werden. Bei ausländischen Urkunden muss eine Kopie der Übersetzung eines in Deutschland staatlich anerkannten Übersetzers vorgelegt werden. Eine amtliche Beglaubigung ist nicht möglich, wenn durch Gesetz eine öffentliche Beglaubigung vorge-schrieben ist, wie zum Beispiel bei • Personenstandsurkunden (zuständig ist das Standesamt, das die Urkunde ausgestellt hat) • Auszügen aus dem Handelsregister (zuständig sind die Amtsgerichte) • Auszügen aus dem Liegenschaftskataster (zuständig ist das Katasteramt) • Gesellschaftsverträgen von Aktiengesellschaften und GmbH (zuständig sind Notare) • Auszügen aus gerichtlichen oder öffentlichen Registern wie Vereins- oder Handelsregistern (zuständig ist die Behörde, die das Original ausgestellt hat) • Gerichtsurteilen (zuständig ist das Gericht, das das Original ausgestellt hat) • Vorsorge- und Generalvollmachten (zuständig sind Notare / die Betreuungsstelle) • Unterlagen über Erbrechts- und Grundstücksangelegenheiten (zuständig sind Notare) • Unikaten und spezialgesetzlichen Dokumenten wie z. B.

Gut zu wissen

Unterschriften Beglaubigung

Häufige Fragen

Was kostet „Amtliche Beglaubigung“ in Ahaus?
Nach den amtlichen Angaben (Stand 08.07.2026): 4,20 € pro Beglaubigung eines Dokuments, 2,50 € pro Beglaubigung einer Unterschrift, 0,60 € pro Fotokopie DIN A4, 0,90 € pro Fotokopie DIN A3 Beglaubigungen von Zeugnisabschriften oder -ablichtungen für Bewerbungen um einen Ausbildungs- oder Studienplatz sind … Die vollständigen Sätze stehen oben auf dieser Seite.
Wo kann ich „Amtliche Beglaubigung“ in Ahaus erledigen?
Zuständig ist: Bürgerbüro · Ahaus, Rathausplatz 1, 48683 Ahaus. Adresse, Kontakt und ggf. Öffnungszeiten finden Sie im Abschnitt „Zuständige Stelle“.
Was ist der Unterschied zwischen amtlicher und öffentlicher Beglaubigung?
Die amtliche Beglaubigung bestätigt, dass eine Abschrift oder Kopie mit dem Original übereinstimmt, und wird von dazu befugten Behörden vorgenommen (§ 33 VwVfG). Die öffentliche Beglaubigung bestätigt dagegen die Echtheit einer Unterschrift: Ist sie gesetzlich vorgeschrieben, muss die Unterschrift des Erklärenden — bei elektronischer Abfassung dessen qualifizierte elektronische Signatur — von einem Notar beglaubigt werden (§ 129 BGB).
Beglaubigt das Bürgeramt jedes Dokument?
Nein. Jede Behörde darf Abschriften der Urkunden beglaubigen, die sie selbst ausgestellt hat; darüber hinaus dürfen dazu bestimmte Behörden Abschriften beglaubigen, wenn die Urschrift von einer Behörde ausgestellt ist oder die Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird (§ 33 VwVfG). Welche Behörden dazu bestimmt sind, ist bundes- und landesrechtlich unterschiedlich geregelt — für privatrechtliche Zwecke ist häufig der Notar zuständig.
Wann darf eine Kopie nicht beglaubigt werden?
Wenn Umstände zu der Annahme berechtigen, dass der ursprüngliche Inhalt des Schriftstücks geändert wurde — etwa bei Lücken, Durchstreichungen, Einschaltungen oder unleserlichen Wörtern und Zeichen (§ 33 VwVfG). Legen Sie daher möglichst das einwandfreie Original vor.

Jonathan B.

Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.

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