Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG) in Bad Neuenahr-Ahrweiler: Gebühren, Unterlagen & Termin
Stand: 08.07.2026. Quelle: PVOG / Landesredaktion Rheinland-Pfalz.
Zuständige Stelle in Bad Neuenahr-Ahrweiler
Kreisverwaltung Ahrweiler - Abteilung 2.6 - Gesundheitsamt · Bad Neuenahr-Ahrweiler
Wilhelmstraße 59, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Mo-Mi 07:30-12:00, 14:00-15:30, Do 07:30-18:00, Fr 07:30-12:00 · Feiertag closed (lt. OpenStreetMap)
02641 975-610
gesundheitsamt@kreis-ahrweiler.de
Gebühren (amtlich)
Es fallen für Sie Gebühren in Höhe von 30,00 Euro an. Falls Sie zu einer der folgenden Gruppen gehören, erhalten Sie die Belehrung kostenlos: • Schülerinnen und Schülern, die ein Praktikum zur Berufsfindung in Lebensmittelbetrieben ableisten, • Personen, die ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder den Bundesfreiwilligendienst ableisten, • Personen, die beschäftigt werden sollen • als Vorschülerinnen oder Vorschüler, • zur Berufsausbildung, • als Berufspraktikantinnen oder Berufspraktikanten oder • zur freiwilligen Hilfeleistung an Krankenanstalten oder • Kinder, Jugendliche, Mütter und Väter, wenn Sie an einer Erholungsmaßnahme teilnehmen sollen.
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Kostenlose Rechner & ToolsBenötigte Unterlagen
Gegebenenfalls einen entsprechenden Nachweis über die Gebührenbefreiung
Voraussetzungen
Wenn Sie erstmalig gewerbsmäßig im Lebensmittelbereich tätig oder beschäftigt werden, dann benötigen Sie eine Bescheinigung des Gesundheitsamts über eine Infektionsschutzbelehrung.
So läuft es ab
• Sie können die Belehrung online durchführen. • Registrieren Sie sich für das Online-Verfahren mittels Servicekonto oder durchlaufen Sie es ohne Registrierung. • Halten Sie gegebenenfalls Ihren Nachweis zur Gebührenbefreiung bereit. • Nach Abschluss der Online-Belehrung erhalten Sie Ihren Nachweis folgendermaßen: • Bei einer Registrierung mittels eines Servicekontos müssen Sie während der angegebenen Öffnungszeiten das Gesundheitsamt aufsuchen, um dort die anfallende Gebühr zu entrichten und den Nachweis abzuholen. • Sollten Sie einen Nachweis zur Gebührenfreiheit hochgeladen haben, wird dieser durch das Gesundheitsamt geprüft und nach Freigabe durch das Gesundheitsamt können Sie Ihren Nachweis herunterladen. • Bei Durchführung der Online-Belehrung ohne Registrierung müssen Sie während der angegebenen Öffnungszeiten das Gesundheitsamt aufsuchen, um sich dort mittels eines Ausweisdokumentes auszuweisen, die anfallende Gebühr vor Ort zu entrichten (entfällt bei der Vorlage eines vom Gesundheitsamt geprüften Nachweises über Gebührenfreiheit) und den Nachweis abzuholen.
Gut zu wissen
Stellen Sie Lebensmittel her, behandeln Sie diese oder bringen sie diese in den Verkehr? Sie kommen mit diesen Lebensmitteln direkt oder indirekt (über Bedarfsgegenstände, etwa Teller oder Besteck) in Berührung? Sie möchten in Küchen von Gaststätten, Kantinen und Cafés oder in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung arbeiten oder tätig werden? Dann benötigen Sie eine höchstens 3 Monate alte Bescheinigung vom Gesundheitsamt. Diese belegt die erfolgreiche Teilnahme an einer Belehrung über die Maßnahmen zum Infektionsschutz. Ziel der Belehrung ist es, dass Sie Ihre eigenen Symptome von Infektionskrankheiten oder Symptome Ihrer Mitarbeitenden frühzeitig erkennen. Sie sollen außerdem eine Weiterverbreitung sowie Kontamination der Lebensmittel verhindern und einschätzen können, wann Sie Ihre Tätigkeit bei bestimmten Symptomen nicht mehr ausüben dürfen. Die Bescheinigung wird entweder vom Gesundheitsamt oder von einer oder einem durch das Gesundheitsamt beauftragten Ärztin oder Arzt ausgestellt.
Häufige Fragen
Was kostet „Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG)“ in Bad Neuenahr-Ahrweiler?
Wo kann ich „Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG)“ in Bad Neuenahr-Ahrweiler erledigen?
Geht „Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG)“ in Bad Neuenahr-Ahrweiler online?
Wie lange ist das Gesundheitszeugnis gültig?
Wer braucht die Belehrung nach § 43 IfSG?
Kann die Belehrung online stattfinden?
Weitere Behördengänge in Bad Neuenahr-Ahrweiler:
Bundesweite Infos, Gebühren-Vergleich und FAQ: Gesundheitszeugnis (Belehrung § 43 IfSG) (Deutschland)
Jonathan B.
Alle Leistungs- und Gebührendaten stammen aus den amtlichen Verwaltungsportalen (PVOG/Landesredaktionen) und werden mit Stand-Datum ausgewiesen. Zuletzt aktualisiert am 17.09.2026.